1:500 PLANNR: 7001 ERSETZT TEILWEISE PLAN NR. 7151 DATUM : 06. MAI 2008/ 13. OKTOBER 2008 VOM STADTRAT ZUR VORPRUFUNG EINGEREICHT AM: 20. MAI 2008 VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRUFT AM: 4. SEPTEMBER 2008 GGR - VORLAGE NR: 2010 VOM: 6. JANUAR 2009 VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM: 6. JANUAR 2009 1. OFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT1. PUPLIKATION IM AMTSBLATT NR: 12,13 VOM: 20. MARZ 2009 BIS: 20. APRIL 2009 VOM: 20. UND 27. MARZ 2009 ZIFFER: 1544 UND 1675 VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 30. JUNI 2009 DIE PRASIDENTIN: DER STADTSCHREIBER: ISABELLE REINHART ARTHUR CANTIENI 2. PUPLIKATION IM AMTSBLATT 2, OFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT NR: 27 UND 28 VOM: 3. JULI 2009 BIS: 3. AUGUST 2009 VOM: 3. UND 10. JULI 2009 ZIFFER: / - v — /7 Von der Baudirektion genehmigt am: Der Baudirektor: S [ Zug, 27 Nov. 2009 g | LEGENDE GENEHMIGUNGSINHALT EEER BEBAUUNGSPLANPERIMETER (A X XX J ABGRENZUNG TEILGEBIET B | BAU MITTE BAU WEST HOCHHAUS BAU BESTEHEND TEILGEBIET B NEUE BAULINIE ZU GENEHMIGEN AUFZUHEBENDE BAULINIE ZU GENEHMIGEN 4 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULASSIG) TRAUFHOHE BZW. OK BRUSTUNG MAX. 435.50 M.U.M. FIRSTHOHE MAX. 438.50 M.U.M. WOHNANTEIL MAX. 50 %, AGF MAX. 14'000 M2 8 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULASSIG) TRAUFHOHE BZW. OK BRUSTUNG MAX. 450.80 M.U.M. FIRSTHOHE MAX. 454.30 M.U.M. WOHNANTEIL MAX. 20 %, AGF MAX. 13'200 M2 21 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULASSIG) TRAUFHOHE BZW. OK BRUSTUNG MAX. 501.00 M.U.M. FIRSTHOHE MAX. 505.00 M.U.M. WOHNANTEIL MIND. 60 % ., AGF MAX. 14’200 M2 (FLACHE EINES ALLFALLIGEN TECHNIKGESCHOSSES IST NICHT ZUR AGF ANZURECHNEN) AGF/GESCHOSS MAX. 675 M2/ EG, 1. + 2. OG MAX. 850 M2 21. GESCHOSS MIT TEILWEISE OFFENTLICHER NUTZUNG 8 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULASSIG) FIRSTHOHE MAX. 450.00 M.U.M. WOHNANTEIL MAX. 20 %, AGF MAX. 10'000 M2 8 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULASSIG) TRAUFHOHE BZW. OK BRUSTUNG MAX. 450.80 M.U.M. FIRSTHOHE MAX. 454.30 M.UM. WOHNANTEIL MAX. 20 %, AGF MAX. 19'000 M2 UNTER EINHALTUNG DER MAXIMALEN GEBAUDEHOHE UND GESCHOSSZAHL SIND DIE GESCHOSSHOHEN FREI BESTIMMBAR. DIE MAXIMAL ZULASSIGE BAUMASSE ERGIBT SICH AUS DEN BESTIMMUNGEN ZU DEN EINZELNEN BAUFELDERN. 71 BEREICHFURTIEFGARAGE 000 oo UNENTGELTLICHES OFFENTLICHES FUSSWEGRECHT oooao UNENTGELTLICHES OFFENTLICHES FAHRWEGRECHT FUR FAHRRADER EINHEITLICHE AUSSENRAUMGESTALTUNG GEMASS UMGEBUNGSPLAN ARBORETUM VOM 13. OKTOBER 2008 OFFENE WASSERFUHRUNG DES SIEHBACHS IM RAHMEN DES GESAMTKONZEPTS AUSSENRAUM, LAGE SCHEMATISCH. DIE NOTWENDIGKEIT EINER ARKADE FUR EINEN AUSBAU DES KNOTENS AABACHSTRASSE/ GUBELSTRASSE IST MIT DEM KANTONALEN TIEFBAUAMT ZU KLAREN. Bz AV EIN- + AUSFAHRT BESUCHERPARKPLATZE, ZU- UND ANLIEFERUNG, LAGE SCHEMATISCH ZUFAHRT GS 434 + 4572 UND ZUFAHRT TG OST i EIN- UND AUSFAHRT IM RECHTSABBIEGEVERKEHR; NUR FUR HOTELVORFAHRT, ANLIEFERUNG UND BESUCHERPARKPLATZE ZULASSIG, MIT MASSNAHMEN FUR KONFLIKTARME QUERUNG DER BUSSPUR UND LANGSAMVERKEHRSVERBINDUNGEN 81ma.M. (®) O 0°Q O &O RRB\{9.1 W INFORMATION ANA —(F)— _ FEUERWEHRZUFAHRT FAHRRADABSTELLPLÄTZE BEREICH FÜR EIN- UND AUSFAHRTEN TIEFGARAGE ANLIEFERUNG 84.50 m GENEHMIGTE BAULINIE GENEHMIGTE ARKADENBAULINIE KÜNFTIGE GLEISEACHSE 8 ABZUBRECHENDE GEBÄUDE INTERESSENSGRENZE SBB G 23 m ‘--...... Bereich fj Kundenparkpiags 0V | V o s Kra e o L SEn e, 0IS TG Mitte 7 (e} { 53 nde s (ze O0 Schernatisok) 8 2P 90806806E o/ | 7o SQC S | 1 V90m 2 ° |(e} & o S | © E 2 1 3efeich fiir- 5 S TEILGEBIETA Tefgatag fe) ,0m 1 Gestaltung und g SpHematfschg g epflanzung |} gemäss Umgebungsp'a„ oo) % 180m 3 Arboretum | 4568 9 | 819 o o i g ° o) O}jo o 6 5 A | 6 S 419.22 m.i.M 0800 oo A b o 0o F (o] KONZEPTE AABACHSTRASSE UND GUBELSTRASSE BUSHALT 33.00 m Q3O (°W.fo) S06a GM [¢) NERNENNNNRER oo oo oo _—= = g?lll 33198 T E 4287 32328 0 5 10 15 20 30 34308 40 50 m Grafenau = - / F =~ x \ X I 4393 f Q ® I’ o ® ıo e |o ® (O e | g ® |’ TG Hochhaus ® ’ o e ° e | I5 ® o ® | |o 19.94m ı o __J Ea WD TEMENT SE a ',:" "‘l £l T E BEBAUUNGSPLAN P BUE S Lt e T FOYER : SR SRR a ol SR e A M Z ı FE CSR E ZWISCHEN GUBELSTRASSE - AABACHSTRASSE - f fa f ‚‘," i ‚' LANDIS + GYR - STRASSE UND SBB-WEST B Pa C HS N PE E JE s £ Bl g I5 ffi: PE al a ; ,":„' l: AT fä; HE ON o :": e g P In [ i i i AL D E ‘‚ = .o j80 ıSa ‚9[3 -gfl "o i TEILGEBIET B . ‚. Fu_rdle_Uberbauung des l'— I5 Tellgeble_tsBistderPlan ‚ Nr. Im ordentlichen = Verfahren zy ergénzen. i 621w Gleisachse Kinftige e T T - ——— RRB 12,07.1994 BESTIMMUNGEN 1. Zweck / Ziel 11 Der Bebauungsplan Foyer regelt gut aufeinander abgestimmte Gebäudevolumen unter Einbezug der bestehenden Bauten. Er akzentuiert den Zugang zum neuen Stadtteil Landis + Gyr und ordnet besucherorientierte Nutzungen im Umfeld des Bahnhofes und entlang der Strassen an. Weiter regelt der Plan die Realisierung eines einheitlich gestalteten, grosszügigen öffentlich zugänglichen Freiraums. 1.2 Der Bebauungsplan ist in die Teilgebiete A und B gegliedert. Das Teilgebiet A ist baureif und enthält die entsprechenden detaillierten Regelungen. Das Teilgebiet B ist noch nicht baureif. Für die Überbauung des Teilgebiets B sind die detaillierten Regelungen bei Bedarf auszuarbeiten. Der Bebauungsplan Foyer, Plan Nr. 7001, ist im ordentlichen Verfahren zu ergänzen. 2. Nutzung Aligemein sind méssig stérende gewerbliche Nutzungen, Dienstleistungen und Wohnen zuldssig. Im Hochhaus sind zusétzlich Hotel- und Restaurantnutzungen zuléssig. In den Erdgeschossen an der Dammstrasse (Teilgebiet B und Hochhaus) sind publikumsorientierte Nutzung anzuordnen,23 SO dass ein attraktiver und belebter Umgebungsbereich entsteht. 3. Aussenraum Der Umgebungsplan Arboretum vom 13. Oktober 2008 ist für die weitere Bearbeitung als Konzept verbindlich und| 3.1 | stellt einen Bestandteil dieses Bebauungsplanes dar. 3.10 32 Das ganze Teilgebiet A st als grossflachiger Platz zu gestalten. Die Platzfléche beinhaltet einen durchgehenden Belag (natdrlich wirkender Asphalt mit speziellen Zuschlagstoffen und Oberflachenbehandlung) und frei geformte Intarsien aus Pflanzenbereichen und Rasenfléachen. 3.3 Die verschiedenen Platzbereiche ergeben jeweils ein Vegetationsbild unterschiedlicher Baumarten. Der Platanenbestand ist in Teilbereichen zu erhalten; er wird in Rasenmulden angeordnet. 3.4 Die Uberschittungen im Bereich der Tiefgaragen sind so zu modellieren, dass eine gute Gesamtwikung entsteht. 35 Der Innenhof des Baus Mitte ist begehbar. Es sind mindestens drei Durchstiche der Tiefgarage von mindestens 6 m2 fur die Pflanzung grésserer Baume zu erstellen. 3.6 Der Siehbach ist ein gestalterisches Element. Er wird soweit méglich frei gelegt. Wo er nicht offen geführt werden kann, muss der Bachverlauf an der Oberfléche ablesbar sein. Sohle, Böschung und Seitenrénder sind fugenreich auszugestalten. Der Bachlauf ist mit standortgerechter Initialpflanzung zu ergänzen. 3.7 Das auf Dach- und Belagsflachen anfallende Meteorwasser ist in Kiespackungen und Füllkörperrigolen unter den Belagsflachen und in Randbereichen der Vegetationsfléchen zu speichern und verzégert abzugeben. Die Bauweise der Speicherelemente muss gewahrleisten, dass ein Teil des Wassers den Pflanzen verfiigbar wird. 3.8 Der ganze Freiraum ist öffentlich zugénglich. Vorbehaltiich der Bedurfnisse spezifischer Erdgeschossnutzungen darf der Aussenraum nicht abgegrenzt werden (Ausnahme Innenhof Bau Mitte). Einschrankungen der Zuganglichkeit zur Gewahrleistung der Sicherheit und Ordnung sind in Absprache mit der Stadt Zug méglich. Mit dem Baugesuch des ersten Bauvorhabens ist ein detaillierter Umgebungsplan für das ganze Teilgebiet A basierend auf dem Umgebungsplan Arboretum vom 13. Oktober 2008 einzureichen. Dieser ist für alle weiteren Bauvorhaben verbindlich. Spétestens zusammen mit der Erschliessung des Hochhauses ist die Neugestaltung des Platanenplatzes entsprechend den Vorgaben des Umgebungsplans zu realisieren. 3.11 Der Umgebungsplan Arboretum ist bei der Entwicklung des Teilgebiets B entsprechend zu ergénzen. 4. Gestaltung der Bauten Bauten und Anlagen sind so zu konzipieren, dass beziiglich Massstéblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und Farbgebung eine sehr gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dachaufbauten und Installationen auf Flachdachern sind nur zulässig, wenn der Standort technisch bedingt ist. Sie sind in die Dachgestaltung einzubeziehen. Bei guter Einordnung in die Dachgestaltung kénnen Ausnahmen bewilligt werden. Flachdécher sind naturnah zu begriinen. " 4.2 Der Neubau Mitte kann durchgängig gebaut werden. Es sind Durchbrüche zu allen vier Seiten hin (Norden, Osten, Stiden, Westen) von max. 6.0 m Breite zulässig. Die Fassaden sind aussen bündig auf die Grenze des Baufeldes zu stellen. 4.3 Das aussere Erscheinungsbild des Hochhauses ist in Varianten zu erarbeiten und in enger Zusammenarbeit mit der Staditbildkommission zu entwickeln. Die hohen Anforderungen geméss des Kantonalen Richtplanes (S 3.1.3) müssen nachgewiesen werden.4.4 Die zukiinftige Uberbauung im Teilgebiet B bildet im Osten den Anschluss des stédtebaulichen Konzeptes Foyer. Die Westfassade des Bauvolumens muss dieselbe Hohe Lange aufweisen, wie Neubau West. Die genaue Lage Form des Bauvolumens ist bei weiteren Planung festzulegen. 4.5 Bauvorhaben haben mindestens den MINERGIE®-Standard einzuhalten. Mindestens % des Energiebedarfs für Heizung Warmwasser müssen mit emneuerbarer Energie gedeckt werden. Sofern die örtlichen Verhéltnisse dies verunmaglichen, kann Staditrat den Anteil an erneuerbarer Energie senken; Anteil muss aber in jedem Fall mindestens % betragen. 5. Erschliessung Die Erschliessung des Bebauungsplangebietes für den motorisierten Individualverkehr erfolgt ab der Damm- und ab der5.1 Landis + Gyr-Strasse. 5.2 Die Ein- und die Ausfahrt des Platanenplatzes an der Gubeistrasse ist spatestens mit dem Bau des Hochhauses und der Neugestaltung von dessen Umgebung aufzuheben. Ab der Gubelstrasse ist dann nur noch die Ein- und Ausfahrt im Rechtsabbiegeverkehr fiir die Hotelvorfahrt, Anlieferung die max. Besucher- Kundenparkplatze unter Einhaltung maximalen Anzahl geméss 6.4 zuléssig. Dabei darf die Nutzung Fussganger- Fahrradverbindung sowie Busspur nicht eingeschrénkt werden, die Querung muss konfliktarm erfolgen können. 5.3 Fussgänger- Fahrradverbindungen innerhalb des Perimeters diirfen nicht durch gestalterische Elemente verstellt werden. 5.4 Die Ein- und Ausfahrten an der Aabachstrasse sind spétestens zum Zeitpunkt der Eréfinung der Nordstrasse aufzuheben. Im Teilgebiet B kann nérdliche Zugang zur Unterführung Gubelstrasse (Fahrradrampe Fussgéngertreppe) neu55 konzipiert werden. Die Umgestaltung hat in Zusammenarbeit mit den stadtischen und kantonalen Fachstellen zu erfolgen 6. Parkierung Die Berechnung der Anzahl Parkplétze richtet sich nach den Bestimmungen des Sondernutzungsplanes Landis & Gyr/6.1 SBB West, Plan Nr. 7072 vom 16. September 2008. 6.2 Die für die Parzelle GS 4524 zuléssigen Parkplétze nach den Bestimmungen des Sondemutzungsplanes Landis & Gyr/ Gebauden anzuordnen. Davon ausgenommen ist die Rampe der Tiefgarage für das Hochhaus. 6.4 Oberirdisch sind im Teilgebiet A des Bebauungsplans Foyer maximal 52 Besucher- und Kundenparkplatze (Bereiche schematisch im Plan eingezeichnet) und im Teilgebiet B maximal 13 Besucher- und Kundenparkplétze zulssig. In den Tiefgaragen von Bau West Bau Mitte sollen ca. Parkplétze ausserhalb der Biirozeiten an Wochenenden Offentlichkeit zur Verfügung gestelit werden. In Dienstbarkeitsvertréagen zwischen Stadt den 8.5 betroffenen Grundeigentimern sind Fragen zum Kostenteiler, Unterhalt, éffentlichen Zuganglichkeit usw. zu regeln. 6.6 Für die Parkplatzbewirtschaftung gelten die Bestimmungen des Sondernutzungsplanes Landis & Gyr / SBB West, Plan Nr. 7151 vom 21. Oktober 2003. Im Teilgebiet A sind zusammen mit der Realisierung der Hochbauten mindestens 200 gedeckte Abstellplatze für6.7 Fahrréder an gut zugénglichen Lagen in der Nähe der Hauseing&nge zu erstellen. Weiter 200 Abstellpltze sind entsprechend der Nachfrage zu erstellen. Im Teilgebiet B sind zusammen mit der Realisierung der Hochbauten mindestens 150 Abstellplétze für Fahrrader,6.8 Bahndamms sind zusétzlich mindestens 100 gedeckte Abstellplétze zu erstellen. 7. Aligemeine Bestimmungen SBB West, Plan Nr. vom 16. September 2008, dürfen innerhalb des Teilgebiets A des Bebauungsplans Foyer angeordnet werden. 6.3 Sämtliche Parkplatze fur Beschaftigte und Bewohner sind unterirdisch anzuordnen. Die Tiefgarageneinfahrten sind in den davon mindestens gedeckte, an gut zugénglichen Lagen in Nähe Hauseingénge zu erstellen. Entlang des Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthélt, gelten die Vorschriften des Sondemutzungsplans Landis & Gyr / SBB West, Plan Nr. vom 16. September 2008, sowie der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplans. Der Stadtrat kann kleinere Abweichungen bewilligen. I' �..<:: V "' .0 �- Bebauungsplan Foyer Zug Umgebungsplan Arboretum, 6.Mai 2008 Massstab 1:500 EB 0 5 10 20 so r---,_,j I I Parkplatz "' q "' n> o-: I. I �- �eilg�b i �t lß .. I· .. ·_:, I 114M : L�r-1 ----------------- --- :I I I .I I I I I I I I G li<!W ebiet B: Für die Überbauung ist Im usammenharig mit dem nebauungsplan zu ergänzen Stampfenbachstrasse 57 CfMoo6 Zürich Telefon ---- �---- �- �� �� ---------- �� ---- -� \ -- ---- · � I ' I _.- � � :�' - 1 ----- +41 44 360 54 54 Fax mail@vogt-la.ch Web www.vogt-la.ch+41 44 360 54 55
Law
Nr. 7001 - Foyer zwischen Gubelstrasse - Aabachstrasse - Landis + Gyr - Strasse und SBB-West
Zug · 7.2.3-22 · communal act
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