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Rigistrasse Ost

Baar · 7.2.2-23 · communal act

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1 provision

e e e e Kanton Zug Gemeinde Saar Revision Bebauungsplan Rigistrasse Ost 1:500 Abteilung Planung / Bau Baar, den 8. August 2007 Der Abteilungsleiter: I{,. ~( t~J__ _ Vom Gemeinderat verabscf'liedet am 21.März 2007 Der Gemeindepräsident Andreas Hotz Der Gemeindeschreiber. Walter Llpp Vorprüfung durch das kantonale Amt lür Raumplanung Zug, den 23. Mai 2007 / 14. Juni 2007 Der KAnlonsplaner: Rene Hutter Publiziert im Amtsblatt Nr. 33 und 34 Öffentllclle Auflage Im Erdgeschoss Rathausstr. 6 bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau vom 17. August 2007 bis 17. September 2007 Vom Gemeinderat im vereinfachten Vsrlahren genehmigt am 4. Oktober 2007 Oer Gemeihdepräsident: Der Geme inde_, r _eib . , / )/ -//, /v . Publiziert im Amts latt Nr. 41 und 42 bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau ÖffenUiche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 12. Oktober 2007 (/.4,' bis 3 1. Oktober 2007 Von der Baudirektion des Kantons 2IJg genehmigt am 1t Nov. 2007 Objekt: 32258 Ergänzende Bestimmungen: 1. Es gelten folgende Grundmasse und Abstellplatzzahlen: Bau- Voll- Attika- Geschossfläche i in• bereich geschosse geschosse sdlliessfich freie achgeschossnutzung) max. max. max. A 5 1 1'600 m2 B 4 0 300m2 C 4 0 1'600m2 D 3 0 1'550 m2 Total 5'050 m2 Wohnanteil min. 50% 50% ~ 48% 20% 40% Datum: 8.8.2007 Private Velo- Autoab- abstellstellplätze plätze max. mm. 16 16 3 3 16 16 15 15 50 50 2. Als Gesamthöhe der jeweiligen Baubereiche gilt der senkrechte Abstand zwischen der Höhenkote 446.00 m ü.M. und d&11l loöchstgeleqe1 ,en Punkt des Daches der Dachfläche (vgl. §§ ~ 13 und 49 14 der Verordnung zum Pla nungs- und Baugesetz). Die Gesamthöhe darf nur durch unlefgeo,dnete technische Aufbauten übersclll'itten werden. 3. Entlang der Rigistrasse ist im Erdgeschoss der Baubereiche A. C und D eine öffentlich zugängliche Arkade vorzusehen, welche mindestens die im Baubereich A bestehende Höhe und Breite aufweist. &e-A-rkadn 1110:,..o:; S tötzu11 aolweiseII. 4. Das Erdgeschoss das Baubereiches Bist als dauernde. öffentliche Durchfahrt mit Durchgang offenzuhalten, wobei das bestehende Lichtraumprofil nicht geschmälert werden darf. 5. Alle Bauten sind mit Flachdächern zu versehen. Diese sind zu begrOnen, soweit sie nicht als Terrassen genutzt oder von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie beanspruchl werden. 6. Das Attikageschoss im Baubereich A ist nord- und westseitig um min. 1.50 m von der Baubereichsbegrenzung zurüdczuversetzen, 7. In den Balkon- und Abschirmungsbereichen dürfen bestehende, erweiterte und neue Balkone sowie Lärm- und Sonnenschutzelemente die Baubereiehsbegrenzung um max. 1.20 m überragen. Sie sind feingliedrig auszubilden. 8. Alle Bauten sind architektonisch gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben. 9. Die Aufstoel<ung des Gebäudes im Baubereich A mit einem Attlkageschoss ist nur zulässig, wenn gleichzettig die Nord- und die Westfassade neu gestaltet und aufgewertet wird. Diese Neugestaltung umfasst in sbesondere die Balkone mit ihren Brüstungen, die Fassadengliederung mit ihrer fragwürdigen Symmetrie, dte Materialien und Farben sow'ie den Arkadenbereich einschHesslich Beleuchtung und Beschriftungen. Dabei ist auf ein gutes Zusammenwirken der Massnahmen zu achten, um so der besonderen ortsbaulichen Stellung des Geblludes am BOelplatz gerecht zu werden. 10. Der öffenttiche Platzbereich am B0elplatz, der Zugangs- und Anlieferungsbereich sowie die Vorbereiche entlang der Rigistrasse sind fussgängerfreundlich auszugestalten. Dabei kann eine beschränkte Anzahl öffentticher Kurzzeitabstellplatze integriert werden. 1 1. Zwischen der Rigistrasse und den Baubereichen A und C ist eine Baumreihe vorzusehen. 12. Die oberirdische Zufahrt zu Neubauten in den Baubereichen C und D muss ausser fOr dio Fahrzeuge der Feue,wehr ab Oberdorfstrasse über den Zugangs- und Anlieferungsbereich erfolgen. Direktzufahrten ab Rigistrasse sind solange gestattet, wie die Gebäude Vers. Nr. 387a und 903a bestehen bleiben. 13. -Alle Die bestehenden oberirdischen Abstellplätze sind im Zusammenhang mit Neubauten aufzuheben oder in die zu erwetlemde Tiefgarage zu verlegen. Im Bereich des Zugangs- und Anlieferungsbereiches für die Baubereiche C und O dürfen zwei Besucherparkplätze und zwei Parkplätze für die Feuerwehr oberirdisch angeordnet und markiert werden. sofern längs der Oberdor"rstrasse mindestens ein zwei Meter breiter Gehbereich gewährleistel bleibt Die maximale Parl<platzzahl gemilss Ziffer 1 bleibt vorbehalten. 14. Im Erdgeschoss sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen, Gewerbebetriebe oder öffentliche Dienste (Feuerwehr) vorzusehen. Wohnungen sind nicht zulässig. 15. Soweit der Bebauungs- und der Baulinienplan keine anderslautenden Bestimmungen enthalten, gelten die VO<Schriften der jeweiligen Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Rahmen des Ausnahmeparagraphen der Bauordnung kleinere Abweichungen gestatten. Bei Änderungen des Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungs~ und der Baulinienplan zu 0betprüfen, . - . Bebauungsplan Inhalt des Beschlusses (Änderung) -1\ ![ '. ! : 1 Neufestlegung Baubereich O l:\/4':;f]:::rn Aufhe bung Baubereich 1111111111111 Neufestlegung Balkon- und Abschirmungsbereich Aufhebung hochstämmige Bäume (schematisch) Änderung d er Bestimmungen Unverä nderte Inhalte E•- •j Geltungsbereich 1:::j: ®}.I I Bezeichnung Baubereich I>:!Pill J Zulässige Gesamthö hen 1111111111111 Balkon- und Abschirmungsbereich ~ Zugangs- und Anlieferungsbereich ~ öffentlicher Platzbereich ~ •••••••I Öffentliches Fusswegnetz 1 ◄ ► J Zu- und Wegfahrten (oberirdisch) 1 ( ) 1 Hochstämmig e Bäume (schematisch) lnfonnatlve Inhalte t-------4 Zonengre nze K1/K2 1 1 Genehmigte Strassenlinien 12<) HiO 1 l K11K21 ~ - . 1 ! ,1 :◄ ~ ,, :.1 .....,. '"'.11. ,, :, - T Längsschnitt A·A Baulinien Inhalt des Beschlusses (Änderung) F ·-,f4- j Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen 0 F -- j Baulinie zu genehmigen t- -- j Arl<adenbaulinie zu genehmigen Unveränderte Inhalte F -- j Genehmigte Baulinie t- - - j Genehmigte Madenbaufinie E ··::3 Gene hmigte Untemiveaubaulinie Informative Inhalte E•- •j Geltungsbereich Bebauung splan 1 1 Baubereichsflächen 1 J Genehmigte Strassenlinien Büelpfatz • \ \ ') U 00 ••• -- • 40$ • 140 • -f-- 'il/1:r . u •• \ :~ .\ ·~ ~--~1 .,., ~ /- -----::!-=!.:-~- , '• ~-- ~- t· ~ . ------ ~ ---- /~ \\. ----------- ~ /'.---- ______, __ -~~-, ~ ---- ------- -=--,,:-::- \ i . ----..::- 146 ----------~------ -----...._ O . .-• \ . -._ ,.. '\ \ _____:__ f ~,. 7--..,~~ - -•3248 - --I • ... --:::: Parkierungsnachweis Untergeschoss (Information) .H--,rit,,,.. \ .... - - 12 PP bestehend T • " '

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