352e Mülibach Mülibach 352c 2191a 352g 2469a 352a 349a 2352b 2352a 2190a 2111a 218a 2851a 2848a 2845a 343s 2255b 352i 352d 352b 2319a Langgasse Schutzengelstrasse 34c 34b 34a Sagenbrugg (33082) 07.07.1992 16.02.1988 RRB RRB E 16.02.1988RRB P P P P P P F F F V P PP PV V V 8.00 8.29 2.8013.196.15 6.65 10.44 17.09 2.80 17.83 17.09 9.60 6.2719.34 9.54 6.73 12.41 22.25 7.58 6.55 63.21 17.62 B A 3340a 4 Vollgeschosse + 1 Attika 3338a Vollgeschosse + 1 Attika 3.47 2.50 4.93 Verbindlicher Inhalt Geltungsbereich Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung Baubereich für Kleinbaute (Abgrenzung schematisch) Baubereich für Balkone Begrünte Freiflächen (Abgrenzung schematisch) Bäume, Sträucher/Stauden (Lage und Anzahl schematisch) Erschliessungsflächen (Abgrenzung schematisch) Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Interne Fusswege Entsorgungsstelle (Lage schematisch) Feuerwehr- und allgemeine Notzufahrt Retentionsmassnahmen (Abgrenzung schematisch) Informativer Inhalt Bestehende Gebäude Abmessungen Richtprojekt Hochbau Genehmigte Baulinie Geplante Gebäude Oberirdische Veloabstellplätze (Abgrenzung schematisch) Arealzufahrt Oberirdische Besucher-/Kundenparkplätze für den Geltungsbereich (Abgrenzung schematisch) E F P Spielflächen (Abgrenzung schematisch) V Grundstücksgrenzen Oberirdische Besucherparkplätze für Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 (Abgrenzung schematisch) P Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage / Untergeschosse A Kanton Zug Gemeinde Baar Einfacher Bebauungsplan Areal Langgasse 1:500 Abteilung Planung / Bau, den 22. September 2020 Der Abteilungsleiter: René Strehler Vom Gemeinderat verabschiedet am 22. September 2020 Der Gemeindepräsident: Walter Lipp Andrea Bertolosi Die Gemeindeschreiberin: Datum: 29. Oktober 2020 Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 25. Sept. bis 26. Okt. 2020 Bescheinigt Abteilung Planung / Bau Vom Gemeinderat beschlossen am Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: BestimmungenSituationsplan 0 5 10 25 N26. Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften – unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht- der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. 27. Bei Baugesuchen ist jeweils die Berechnung der anrechenbaren Geschossfläche sowie der Parkplätze für sämtliche Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans nachzuweisen. 28. Der einfache Bebauungsplan Areal Langgasse wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.3 Zweck 1. Der einfache Bebauungsplan Areal Langgasse bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) des Kantons Zug und von § 6 der Bauordnung Baar vom 5. Juni 2005 (BO) insbesondere: § die bestehende Arealbebauung gemäss der gesetzlichen Vorgaben(§ 71 PBG) in einen einfachen Bebauungsplan gemäss § 32bis PBG zu überführen; § eine gute bauliche und freiräumliche Entwicklung auf dem zentralgelegenen Areal zu ermöglichen; § die Erstellung einer gemeinschaftlichen Tiefgarage mit Anschlussmöglichkeiten für das benachbarte Grundstück GS Nr. 419 zu sichern Bestandteile 2. Der einfache Bebauungsplan beseht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und den Bestimmungen. 3. Das Richtprojekt vom 14. April 2020 ist für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen und der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt eine mindestens gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Geltungsbereich 4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgehalten. Bebauung 5. Lage sowie Grenz- und Gebäudeabstände von neuen oberirdischen Hauptgebäuden ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen. Vorspringende Gebäudeteile wie Vordächer, Erker und dergleichen dürfen den Baubereich nicht überragen. Davon ausgenommen sind Balkone, welche in den Baubereichen für Balkone über den Baubereich für Hauptgebäude hinausragen dürfen. 6. Unterirdische Bauten sowie Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. 7. Kleinbauten dürfen nur im vorgesehenen Bereich erstellt werden. Davon ausgenommen sind gestalterisch gut integrierte, gedeckte Veloabstellplätze sowie Zugänge zur Tiefgarage. 8. In den Baubereichen für Hauptgebäude sind max. 4 Vollgeschosse und ein Attikageschoss zulässig. 9. Im Baubereich B gilt eine maximale Gebäudelänge von 60 m. 10. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemäss § 32 Abs. 3 PBG um maximal 20 % erhöht werden. 11. Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.4 12. Es sind nur Flachdächer zulässig. Abgesehen von den Bereichen mit Solaranlagen sind sie extensiv zu begrünen. Dachaufbauten sind auf ein Minimum zu begrenzen, zentral anzuordnen und gegenüber der Fassade um mindestens ihre Eigenhöhe zurück zu rücken. Neben technisch bedingten Aufbauten und Anlagen sind auf den Dächern lediglich Solaranlagen zulässig. Freiraum 13. Entlang der Langgasse ist eine Baumreihe zu erstellen. 14. Sämtliche Flächen des Freiraums, die nicht der Erschliessung dienen, sind zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist für Bäume ein genügend grosser Wurzelraum zu gewährleisten. Bei der Umgebungsgestaltung der Freiräume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden. 15. Meteorwasser ist innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern. Es gilt das Trennsystem. 16. Die Spielflächen haben mind. 15 % der für das Wohnen anzurechnenden Geschossfläche zu betragen und sind kindgerecht zu gestaltet und auszustatten. Erschliessung 17. Die Erschliessung erfolgt an bezeichneter Stelle ab der Schutzengelstrasse. 18. Der Zugang zum Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 ist als Notzufahrt sowie für Fussgänger und Velofahrer im Grundbuch zu sichern. 19. Im Geltungsbereich ist eine Tiefgaragenzufahrt gemäss Eintrag im Situationsplan zulässig, die über den Geltungsbereich hinaus auch der Erschliessung der Nachbarsgrundstücke GS Nr. 419 sowie GS Nrn. 420 und 421 (max. 6 Parkplätze) dient. 20. Oberirdisch sind maximal 25 Besucher- und Kundenparkplätze für den Geltungsbereich und 5 Besucherparkplätze für das Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 in den hierfür im Plan vorgesehenen Bereichen zulässig. Es ist ein sickerfähiger Belag zu verwenden. 21. Bei Wohnnutzungen ist ein Veloabstellplatz pro Zimmer zu realisieren. Bei Gewerbenutzungen richtet sich der Bedarf an Veloabstellplätzen gemäss VSS-Normen.1/3 der gesamthaft erforderlichen Veloabstellplätze sind oberirdisch, witterungsgeschützt und in der Nähe der Hauszugänge anzuordnen. Im Aussenraum sind Veloabstellplätze nur an den schematisch bezeichneten Lagen erlaubt. 22. An den bezeichneten Stellen sind Fusswege zu errichten. 23. An bezeichneter Stelle ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten. Schlussbestimmungen 24. Die Bestandsbauten Assek.-Nr. 3338a und 3340a können angemessen erweitert, umgebaut und in ihrem Zweck teilweise geändert werden, sofern dadurch nicht weiter vom geltenden Recht abgewichen wird. Bei Anpassungen, welche das in § 72 PBG zulässige Mass übersteigen, muss der Bebauungsplan revidiert werden. 25. Erste Baugesuche für Hauptgebäude haben mindestens einen gesamten Baubereich zu umfassen.
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