Anhang zur Vollzugsverordnung vom 13. Januar 1987 zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe RRB vom 7. Juli 1987 (Stand 1. Februar 2011) Abgrenzung Gebäude/Mobiliar Beispiele gemäss § 13 der Vollzugsverordnung G = Gebäudeversicherung M = Mobiliarversicherung GM = Gebäude, wenn fest verbunden Mobiliar, wenn nicht fest verbunden I. Allgemeine Beispiele 1. Behälter aller Art, wie Bottiche, Tanks, Fässer, Wannen, Gefässe, Silos, Tröge GM Schwimmbassins im Freien und Bassinabdeckungen und -überdeckungen1 Behälter, die betriebsbedingte Teile einer Maschine bilden, wie zu Rührwerken, Holländern, Färberei- und Appreturmaschinen und andere mehr M 2.1. Elektrische Leitungen von der Hauseinführung bis zum Verbraucher , soweit sie unter oder auf Putz, in oder unter dem Gebäude oder in mitversicherten Kanälen liegen, inbegriffen die Befestigungsmittel, Isolatoren, Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen und Schutzrohre G Sicherungsschmelzeinsätze und anderes Verbrauchsmaterial M 2.2. Transformatoren, Tafeln und Pulte: - dem Gebäude dienend G - dem Betriebe dienend M 2.3. Gemeinsame Tafeln und Kasten: - wenn der Gebäudeversicherungsteil überwiegt G - wenn der Mobiliarversicherungsteil überwiegt M 3. Elektrische Maschinen, Motoren, Apparate und Instrumente sowie Schalt- und Notstromversorgungsanlagen, Steuerungen und Steuerleitungen usw.: - zu baulichen Einrichtungen wie zu Heizungsanlagen, Aufzügen, Apparate zu Sonnerie- und eingebauten Gegensprechanlagen, elektrische Türöffner G ) Fassung vom 25. September 2007. - zu betrieblichen Einrichtungen M Für Schwachstromanlagen gelten Ziffer 2 und 3 sinngemäss Gebäudeleitsysteme - dem Gebäude dienend - dem Betrieb dienend Telefonzentralen und -apparate (exkl. Leitungen) EDV- und Telefoneinrichtungen Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsgeräte G M M M M Für Schwachstromanlagen gelten Ziffer 2 und 3 sinngemäss Telefonzentralen und -apparate (exkl. Leitungen) M Alarm- und Überwachungsanlagen (inkl. Leitungen) M (vgl. aber Ziffer 4) 4. Brand- und Gasmeldeanlagen, Sprinkler- und Gaslöschanlagen, Wasserleitungen, Löschposten, Blitzschutzanlagen G Feuerlöscher M 5. Heiz-, Klima-, Ventilations- und Wärmerückgewinnungsanlagen und Einrichtungen, die der Raumheizung oder -belüftung dienen G Betriebsbedingte Klima- und Lüftungsanlagen M Cheminées und Cheminéeöfen G Heizstrahler1 ) G Transportable Öfen und Lufterhitzer M 6. Sanitäre Installationen: 6.1. Sämtliche sanitären Apparate und Armaturen inkl. Zu- und Ableitungen G Sanitäre Einrichtungen in Gewerbe- und Industriebetrieben: - hygienischen Zwecken dienend G - ausschliesslich andern Zwecken dienend M 6.2. Pumpen und Motoren zu Hauswasserversorgungen und Abwasseranlagen G 6.3. Wasserenthärtungsanlagen dem Gebäude dienend2 ) G 7. Transportanlagen: Aufzugsanlagen inkl. deren Einrichtungen, Anpassrampen, Rolltreppen und -teppiche G Transportanlagen wie Krane, Hängebahnen, pneumatische Förderanlagen, Rohrpostanlagen und dgl. inkl. deren Einrichtungen M 8. Zivilschutzanlagen: Lüftungs- und Notstromanlagen G sonstige Einrichtungen M ) ’Heizstrahler’ Fassung vom 25. September 2007. ) Ziffer 6.3. eingefügt am 25. September 2007. 9. Solarenergieanlagen1 9.1. Fotovoltaische Elemente - bei genügender Befestigung/Verankerung - Gebäudezweck ist reine kommerzielle Energieerzeugung G M 9.2. Sonnenkollektoren - bei genügender Befestigung/Verankerung G - Gebäudezweck ist reine kommerzielle Energieerzeugung M II. Gebäudetypen 1. Wohnhaus Im Wohnhaus, das der Eigentümer selbst benützt oder dem Mieter oder Pächter zur Verfügung stellt, sind alle Einrichtungen mit dem Gebäude versichert wie - Küchenkombinationen, alle eingebauten und nicht eingebauten Kochherde (exkl. Tischherde und Wärmeplatten), Kühlschränke, Tiefkühlschränke und -truhen, Geschirrwaschmaschinen, Boiler, eingebaute Backöfen, Mikrowellenherde, Kaffeemaschinen und Eisautomaten2 ) G - Waschmaschinen, Tumbler und andere Wäschetrockner3 ) G - selbständige gebäudeähnliche Erzeugnisse der Bautätigkeit (Silos, Behälter, Reservoirs, Tanks für Heizungen usw.) G - Antennen und Kabelanlagen für Radio- und Fernsehempfang (exkl. Radio- und Fernsehapparate) G - Beleuchtungskörper, die üblicherweise bei Erstellen des Baues installiert werden, wie Keller- Treppenhaus-, Küchen-, Badezimmer- und Garagenbeleuchtung und dergleichen (ohne Leuchtmittel)4 ) G - eingebaute Schränke und Bänke G - Sauna privat G - Bassinfilter- und -pumpenanlagen im Gebäude G - Schutzraum-Liegestellen5 ) G - ...6 - ...7 - Zentrale Staubsaugeranlagen8 ) G ) Ziffer 9 angefügt am 25. Oktober 2010. 2) Ziffer 1 Lemma 1 Fassung vom 25. September 2007. ) Ziffer 1 Lemma 2 Fassung vom 25. September 2007. 4) Ziffer 1 Lemma 5 Fassung vom 25. September 2007. 5) Ziffer 1 Lemma 9 eingefügt am 25. Januar 1999. ) Ziffer 1 Lemma 10 aufgehoben am 25. Oktober 2010. 7) Ziffer 1 Lemma 11 aufgehoben am 25. Oktober 2010. ) Ziffer 1 Lemma 12 eingefügt am 25. September 2007. Nicht mit dem Gebäude versichert sind: - die eigentliche Möblierung M - andere Haushaltapparate und -maschinen M - Funkantennenanlage M - Beleuchtungskörper, die bei Erstellen des Baues üblicherweise nicht installiert werden M - Innenbeschattung1 - Mietereinbauten2 - Mobile Sauna, Wärmekabinen3 2. Gewerbe und Industrie, einschliesslich kollektive Haushaltungen wie Hotels, Kantinen, Spitäler usw.: Antennen und Kabelanlagen für Radio- und Fernsehempfang (exkl. Radio- und Fernsehapparate) G Apparate aller Art M Archivierungsanlage4 Aufzüge vergleiche Transportanlagen (I/7) Ausstellungskasten GM Autoabgas-Beseitigungsanlagen5 Autoheber - baulicher Teil (Grube) G - maschineller Teil M Backöfen M Behälter vergleiche allgemeine Beispiele (I/1) Boiler und Durchlauferhitzer für Fabrikationszwecke M Bodenbeläge in Kegelbahnen, Tennishallen, Turnhallen G Brennräume - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Brennöfen M Brückenwaagen im Gebäude oder mit dem Gebäude verbunden: - baulicher Teil (Grube) G - mechanischer Teil M Buffet und Möblierung in Restaurants usw. M Dampfkessel: nur für Fabrikationszwecke M Dampfmaschinen und -turbinen M Drehöfen in Zementfabriken M Einbruch-Sicherungsanlagen M Elektrische Apparate, Installationen, Leitungen und Maschinen ) Ziffer 1 Lemma 17 angefügt am 25. September 2007. 2) Ziffer 1 Lemma 18 angefügt am 25. September 2007. ) Ziffer 1 Lemma 19 angefügt am 25. September 2007. 4) 'Archivierungsanlage' Fassung vom 25. September 2007. ) 'Autoabgas-Beseitigungsanlagen' Fassung vom 25. September 2007. vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3) Entstaubungs-Anlagen nur für Fabrikationszwecke M Etablis M Feuerlöscher M Feuerungsanlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/ 5) Garderobe-Einrichtungen M Gegensprech-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3) Geldschränke GM Gestelle M Glühöfen M Härteöfen M Hebebühnen nur baulicher Teil G Kassenschränke (vergleiche Tresor) Kegelbahnen : - baulicher Teil (inkl. Bodenbelag) G - mechanischer Teil und Automatik M Kino- und Saalbestuhlung1 Klima-Anlagen betriebsbedingt, geschlossene Systeme M Kompressoren samt Druckleitungen: nur für Fabrikationszwecke2) M Krane und Kranbahngeleise vergleiche Transportanlagen (I/7) Küchen-Einrichtungen wie Kochherde, stationäre Kippkessel und Bratpfannen, Back- und Tröckneöfen, Geschirrspülautomaten, Friteusen, Kaffeemaschinen usw. M Kühlräume : - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Kühlschränke einschliesslich Tiefkühlschränke und -truhen: nur für Fabrikationszwecke M Labortische M Ladeneinrichtungen M Lagergestelle M Lautsprecheranlagen inkl. deren Leitungen M Maschinen vergleiche allgemeine Beispiele (I/3) Motoren vergleiche allgemeine Beispiele (I/3) Notstromanlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/3) Praxiseinrichtungen3 Pulte in Schützenhäuser (fest montiert) M G Pumpen vergleiche Sanitäre Installationen (I/6.2) Rampen G Rauchkammern GM Reklamen - eingehauen, eingemauert oder aufgemalt G ) ’Kino- und Saalbestuhlung’ Fassung vom 25. September 2007. 2) 'Nur für Fabrikationszwecke' Fassung vom 25. September 2007. ) 'Praxiseinrichtungen' Fassung vom 25. September 2007. - mit Leuchtröhren und elektrischen Teilen M - alle übrigen Reklamen M Sanitäre Installationen vergleiche allgemeine Beispiele (I/6) Sauna gewerblich M Schalteranlagen M Sirenen M Signalanlagen in Schützenhäuser M Schmelzöfen M ...1 ...2 Sonnenstoren, gewerblich genutzt3 Späne-Transportanlagen M Spritzräume: - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Spritzkabinen M Tankstellen-Überdachung G Telefon-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3) Telefon-Kabinen GM Transport-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/7) Trefferanzeige4 Treibhäuser M G Tresor M Tresoranlagen: - baulicher Teil G - betrieblicher Teil M Trockenräume : - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Trockenöfen M Uhren-Anlagen inkl. deren Leitungen M Ventilations-Anlagen nur für Fabrikationszwecke M Wärmekraft-Koppelungsanlagen5) - dem Gebäude dienend G - betrieblichen oder kommerziellen Zwecken dienend M Wascheinrichtungen wie Waschkessel und -maschinen, Wäschetrockner, Ausschwing- und Glättemaschinen6 Werkbänke M Zivilschutz-Lüftungsanlagen G ) ’Solarzellanlagen (Fotovoltaik)’ aufgehoben am 25. Oktober 2010. ) ’Sonnenkollektoren’ aufgehoben am 25. Oktober 2010. 3) ’Sonnenstoren, gewerblich genutzt' eingefügt am 25. Januar 1999. 4) 'Trefferanzeige' Fassung vom 25. September 2007. ) 'Wärmekraft-Koppelungsanlagen' eingefügt am 25. Januar 1999. 6) 'Wascheinrichtungen wie Waschkessel und -maschinen, Wäschetrockner, Ausschwing- und Glättemaschinen' Fassung vom 25. September 2007. 3. Landwirtschaftliche Gebäude Grundsatz: In landwirtschaftlichen Gebäuden gilt für den Wohnteil Ziffer II/l (Wohnhaus), für den Landwirtschaftsteil Ziffer II/2 (Gewerbe und Industrie) sinngemäss Apparate aller Art M Boiler und Durchlauferhitzer G Dämpfer M Dörranlagen M Entmistungs-Anlagen M Fütterungsanlagen1 Futter-Aufzüge und -Förderanlagen, inbegriffen stationäre Antriebsmotoren M Futterkocher in Käsereien und Landwirtschaft M Heu-Gebläse und -Verteilung M Heu-Belüftung : - baulicher Teil G - maschineller Teil M Jauche-Grube geschlossen G Jauche-Grube offen, auch baulicher Teil M Jauche-Rührwerk M Käsekessi samt zugehörigen Rührwerken M Melkanlagen samt zugehörigen Leitungen M Milchkühlanlagen M Milchzentrifugen M Silos: - Getreidesilo M - Grünfuttersilo G Stall-Belüftung G Vieh-Anbindevorrichtungen, permanente G Vieh-Tränkeanlagen samt Wasserleitungen G 4. Öffentliche Gebäude Grundsatz: In öffentlichen Gebäuden, die nicht unter II/2 (Gewerbe und Industrie) fallen, gilt II/l (Wohnhaus) sinngemäss 4.1. Bahn-Anlagen Allgemein: Fahrleitungen samt Trägern auch im Gebäudeinnern2 Geleise samt Weichen im Gebäudeinnern M Stellwerk-Einrichtungen M Laderampen G ) 'Fütterungsanlagen' Fassung vom 25. September 2007. 2) 'Fahrleitungen samt Trägern auch im Gebäudeinnern' Fassung vom 25. September 2007. Perron-Vordächer G Putzgruben G Telefon-Kabinen GM Bei Stand- und Luftseilbahnen, Sessel- und Skiliften: - bahnbetriebliche Anlagen M 4.2. Kirchen: Altäre GM Beichtstühle G Bestuhlungen GM Glocken mit oder ohne Läutwerk G Kanzeln GM Orgeln GM Turmuhren G 4.3. Kraftwerke (Ausnahmen zu II/2, Gewerbe und Industrie) elektrische Zentralen, Unterwerke, Transformatorenstationen: - baulicher Teil, wie Kanäle, Gruben, Schächte (exkl. nicht gemauerte Druckleitungen), gemauerte Zellen, Schützen, Rechen (exkl. Reinigungsmaschinen) G - maschinelle Anlagen für die Stromerzeugung, -umformung und -abgabe mit allen mechanischen und elektrischen Apparaten, Instrumenten usw., inbegriffen alle elektrischen Leitungen in, am und unter dem Gebäude, elektrische Sonnerie- und Telefonleitungen M Raumheizung, -belüftung und -klimatisierung exkl. elektrische Leitungen G 4.4. Wasserversorgungen und Abwasseranlagen: - baulicher Teil einschliesslich Leitungen, Schieber, Pumpen und deren Steuerungen sowie Filter, Faulturm usw. G - alle anderen mechanischen und maschinellen Einrichtungen M 4.5. Schulhäuser und Turnhallen: - alle Einrichtungen wie Wandtafeln, Pulte, Turngeräteund Schulkücheneinrichtungen usw. M 4.6. Spitäler vergleiche II/2 (Gewerbe und Industrie) 4.7. Kultur- und Sportbauten: betriebliche Einrichtungen wie Pumpen, Schwimmbad- Wasseraufbereitungsanlagen, Kälteanlagen, Bühneneinrichtungen usw.1 Schützenhaus-Scheibenstandeinrichtungen (exkl. Pulte) M ) Ziffer 4.7. Fassung vom 25. September 2007. II. Diese Änderungen treten mit der Publikation der Änderung der Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz im Amtsblatt in Kraft. Inkrafttreten am 16. Juli 1987.1 ) Inkrafttreten der Änderungen vom: - 25. Januar 1999 am 1. März 1999; - 25. September 2007 am 1. Januar 2008; - 25. Oktober 2010 am 1. Februar 2011.
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