Strassenbenennung Triesenberg Richtlinie Grundsätze und Allgemeines Die Richtlinie gilt für das ganze Gemeindegebiet. Für die Benennung der Strassen und der öffentlichen Plätze ist die Gemeinde zuständig. Umbenennungen von Strassen sollen möglichst vermieden werden. Über die Strassenbezeichnung entscheidet der Gemeinderat endgültig. Der Gemeinderat kann eine beratende Kommission einsetzen, welche mit der Namensfindung für die Benennung der Strassen betraut wird. Strassenbezeichnungen die zu Verwechslungen führen können, sind zu vermeiden. Die Strassenbenennung bzw. die Adressierung ist ein obligatorischer Bestandteil der Amtlichen Vermessung. Benennung von Strassen Strassen, welche im öffentlichen Eigentum stehen und dem allgemeinem Verkehr dienen, erhalten einen Strassennamen. Eine Privatstrasse wird benannt, wenn die Benennung von öffentlichen Strassen nicht die nötige Orientierung und Auffindbarkeit gewährleistet. Gliederung der Strassen Die hierarchische Gliederung der öffentlichen Strassen wird anhand der verkehrstechnischen Bedeutung und Funktion definiert. Durch die Gliederung der Strassen soll ein logisches Muster und eine harmonische Benennung angestrebt werden. Folgende Gliederung definiert das Grundwort für die Bildung der Strassennamen: a. Strasse b. Weg c. Gasse Schreibweise Schriftsprache Grundsätzlich ist die Schriftsprache bei der Namensgebung anzuwenden, da die Strassennamen eine allgemeine und überregionale Bedeutung haben. Moderate Dialektschreibweise Die moderate Dialektschreibweise wird bei der Bildung von Strassennamen in Verbindung mit den Weiler- und Flurnamen (Mundartform) angewendet. Dialektschreibweise Die Dialektschreibweise ist im internationalen Gebrauch schlecht verständlich und ist daher grundsätzlich nicht anzuwenden. Bei der Benennung von öffentlichen Plätzen und Freiflächen kann die Dialektschreibweise angewendet werden, da die Namen nur von lokaler Bedeutung sind. Präpositionen Die Verwendung von Präpositionen bei Strassennamen ist nur in Fällen einer lokalen Bedeutung anzuwenden. Umlaute Die Schreibweise der Umlaute Ä, Ö und Ü am Anfang von Strassennamen ist einheitlich zu verwenden. Zusammen-/Getrenntschreibung Im Normalfall wird die Zusammenschreibung angewendet. Mehrteilige Namen werden mit Bindestrichen zusammengefügt. Lesbarkeit und Schreibung Eine gute Lesbarkeit und eine einfache Schreibung der Strassennamen muss gewährleistet werden. Es sind kurze, klare und einprägsame Namen mit einer Maximallänge von 24 Buchstaben zu wählen. Benennungsmotive Die nachfolgenden Benennungsmotive sind bei der Namensgebung zu berücksichtigen: a. Weilerbezeichnungen b. Flurnamen c. Angaben zu der Lage und Orientierung d. Angaben zu lokalen Gegebenheiten und kulturellen Bereichen e. Angaben zu bestimmten Ereignissen und Funden f. Angaben in Bezug zur Natur g. Ortsbezogene Kulturgüter- und Walserbegriffe. Diese Richtlinie wurde an der Gemeinderatssitzung vom 22. April 2008 beschlossen. Triesenberg, 29. April 2008 __________________________ Hubert Sele, Vorsteher
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Richtlinie Strassenbenennung
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