Tarife für die Vermietung von Stadttheater und Kirchen 270.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 1 Reglement über die Tarife für die Benützung von Kulturräumen und evang.-ref. Kirchen (Stadttheater und Kirchen) vom 22. August 2023 1) Der Stadtrat, gestützt auf Art. 43 der Verfassung der Einwohnergemeinde Schaffhausen vom 25. September 2011 erlässt folgendes Reglement: 1. Stadttheater 1.1 Grundmiete Raummiete inkl. Heizung, Strom, Reinigung Regulärer Tarif für sämtliche Veranstaltungen Konferenzen, Tagungen, Vorträge Kulturelle Anlässe Schaffhauser Vereine und Institutionen pro Aufführungstag Fr. 3'000.-- Fr. 2'000.-- Fr. 1'500.-- Pro Auf-/Abbau und/oder Probetag Fr. 1'500.-- Fr. 1'000.-- Fr. 750.-- 1.2 Nebenkosten Je nach Aufwand und Bedarf fallen zusätzliche Nebenkosten an: Tarife für die Vermietung von Stadttheater und Kirchen 270.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 2 1.2.1 Technik Mindestens die technische Leitung und/oder ein/e Bühnenmeister/in müssen anwesend sein. Technische Leitung/Bühnenmeister Fr. 100.--/Std.* Veranstaltungstechniker/in Fr. 80.--/Std.* *Zuschläge: 30 % (Montag-Freitag ab 20.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag ganztags) 1.2.2 Besucherservice Bei allen Veranstaltungen stellt das Stadttheater aus Sicherheits- und Aufsichtsgründen das Einlass- und Garderobenpersonal. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand. Garderoben- und Einlasspersonal Fr. 45.--/Std. 1.2.3 Feuerwehr Die Feuerwehr sorgt für die Sicherheit der Besucher. Mindestpauschale pro Einsatzperson gemäss Reglement Fr. 125.-- 1.2.4. Miete Konzertflügel und Klavier Flügelbenützung (exkl. Stimmung) Fr. 350.-- Klavierbenützung (exkl. Stimmung) Fr. 200.-- 1.2.5 Kommunikationsleistungen Nach gegenseitiger Absprache besteht die Möglichkeit der Bewerbung von Vermietungsveranstaltungen durch das Stadttheater. Die Tarife für Kommunikationsleistungen legt das Stadttheater fest. 1.3 Reservation, Verrechnung, Ermässigungen 1 Vermietungen sind generell möglich, sofern sie den städtischen Theaterbetrieb nicht beeinträchtigen und in keiner Konkurrenz zum städtischen Theaterbetrieb stehen. Die Theaterleitung entscheidet über die Vergabe der Termine. Nach der Durchführung einer Veranstaltung werden die Aufwendungen gemäss Tarif verrechnet. 2 Für die Gewährung allfälliger Ermässigungen oder Erlasse der Grundmiete ist das dem Stadttheater vorstehende Stadtratsmitglied zuständig. Tarife für die Vermietung von Stadttheater und Kirchen 270.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 3 2. Kirchen 2.1 Raummiete Raummiete inkl. Mobiliar, Heizung, Strom und Reinigung Konzerte und Veranstaltungen von Profitorganisationen Kulturelle Veranstaltungen Schaffhauser Vereine und Institutionen Kirche St. Johann inkl. Konzertflügel Fr. 2'000.-- Fr. 2'200.-- Fr. 1'000.-- Fr. 1'100.-- Münster Fr. 1'100.-- Fr. 500.-- St. Anna Kapelle unentgeltlich unentgeltlich 2.2 Nebenkosten 1 Je nach Aufwand und Bedarf fallen zusätzliche Nebenkosten für Besucherservice, Feuerwehr sowie Provision für den Vorverkauf auf Abendkasse (durch das Stadttheater Schaffhausen) gemäss Vorverkaufsbedingungen an. 2 Allenfalls beim Hochbauamt entstehende Kosten werden durch die Mieterinnen und Mieter zusätzlich beglichen. 3 Die Stimmung des Konzertflügels ist separat zu begleichen. Die Stimmung erfolgt durch das Musikhaus Hug, musikhug.ch. 4 Gemäss Leistungsvereinbarung mit den verschiedenen evang.-ref. Kirchgemeinden steht diesen das Recht zu, die jeweilige Kirche samt allen Einrichtungen für kirchliche Anlässe unentgeltlich zu benützen. 5 Für die Gewährung allfälliger Ermässigungen oder Erlasse der Raummiete ist das für Kultur zuständige Stadtratsmitglied zuständig. Fussnote: 1) Dieses Reglement tritt am 1. September 2023 in Kraft und ersetzt dasjenige vom 9. November 2010.
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Reglement über die Tarife für die Benützung von Kulturräumen und evang.-ref. Kirchen (Stadttheater und Kirchen)
Schaffhausen (city) · 270.2 · regulation
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