Law

Poststrasse / Kreuzplatz

Baar · 7.2.2-21 · communal act

Ask the law about thisMore laws of BaarFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2007-05-22, as the publisher states.

Copy read on 2026-11-01. The page it was read from

sha256 eb8ad35822bce31fc588f99742ac9bcdf1a740173b66c093afdfb129a95398e5

1 provision

Kanton Zug •• Gemeinde Baar Änderung Bebauungs- und Baulinienplan Poststrasse/ Kreuzplatz 1:500 Abteilung Planung/Bau Baar, 26.10.2006 / 29.3.2007 Der Abteilungsleiter: /( W//__ _ Vom Gemeinderat verabschiedet am 12.7.2006 / 25.10.2006 / 24.1.2007 o~o.;;:::;t ~o,t:: VorprOfung durc~kantonale Baudirektion Zug, 4.10.2006 Der Baudirektor: Publiziert Im Amtsblatt Nr. 45 und 46 bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau Hans-Beat Ullinger Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 10.11.2006 bis 11.12.2006 Vom Gemeinderat im vereinfachten Verfahren genehmigt am 28.3.2007 Der Gemeindepräsident Der Gemein ~chreiber: /?/ ✓/ JJ_ Publiziert im Amtsblatt Nr. 14 und 15 bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 5.4.2007 bis 4.5.2007 Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am: 2 2. Mai 2007 Verbindliche Inhalte Bebauungsplan Inhalt der Änderung E •--, NeufesUegung Geltungsbereich ~ Aufhebung Geltungsbereich und Inhalte Unveränderte Inhalte Bezeichnung der Baubereiche ~ Baubereiche mit max. Höhenangabe (m o. M.) 111111111111111111 11111111111111 Fassadengestaltung / Balkonbereich jooooooi Öffentliches Fusswegnetz 11 11 111111 Gestaltung Freiraum (frei zugängliche Flächen) 1 1e1 Parkierung oberirdisch (Besucher- und Kundenparkplätze) 1 ◄ Ein- und Ausfahrt Einstellhalle 1+ - - - +I Anlieferung 1 r···············j Arl<aden im EG Informative Inhalte Bebauungsplan 1 ~ 1 Bestehende Gebäude 1 • 442,9'2 1 Höhenkoten bei Höhenfi~punkten (m o. M.) looooool Fusswege ausserhalb Geltungsbereich Situation Bebauungsplan - Baulinien ?'_ / /✓ -z..G) c:. IP 0) tJI tJI G) c5 c5 "J;) 352 -, -z..G) c:. IP 0) tJI tJI G) Verbindliche Inhalte Baulinienplan E#- · #- -1 Aufhebung Baulinien zu genehmigen F->l'--··-#·j Aufhebung Unternlveaubaulinien zu genehmigen F------ ·j Neue Unterniveaubaulinien zu genehmigen Informative Inhalte Baulinienplan E·- ·- -1 Genehmigte Baulinien F··-··-··j Genehmigte Untemiveaubaulinien f - - - j Genehmigte Arl<adenbaulinien 1 1 Baubereichsflächen (gemäss Bebauungsplan) Die Baulinie und die Arkadenbaulinie innerhalb des aufzuhebenden Geltungsbereichs werden in den neu festzusetzenden Bebauungsplan Neum0hle / Bahnhofstrasse übernommen. (BOB = Baudirektions-Beschluss) 124 1 ) Bestimmungen 1. Es gelten folgende anrechenbaren Geschossflächen (einschliesslich Dachgeschosse, aber ohne Aussenwandquerschnilte} sowie unter- und oberirdische Autoabstellplätze und oberir• sische Velo- und Motoabstellplätze für Besucher; Baubereich GS-l>Ji:. Auto- Motorrad- Velo-Geschossftäche (max.) abstellplätze abstell plätze abstellplätze (ma,.) (min.) (min.) A/B C 34 J5, ii 3'3 2'840 m2 1'540 m2 1'960 m~ 28 7 55 15 4 30 18 d 34 Total 6'040 m:1 4'380 m2 l>4 43 4-e 11 ,l.:10, 86 Die Veloabstellplätze sind überdeckt in der Nähe der Hauseingänge vorzusehen. 2. Oberirdische Parkplätze sind nur auf den dafür ausgeschiedenen Plätzen zulässig. 3. Die Zufahrt zur Einstellgarage erfolgt Ober eine Einfahrtsrampe ab Poststrasse. 4. F0r die Höhenlage der Baubereiche gelten folgende Erdgeschoss-Koten; Baubereich A; 443.50 m ü.M. Baubereich B: 443.50 m O.M. Baubereich C; 443.00 m ü.M. Ba~-443-.00 m u .M, 5. Die Gestattung und definitive Lage der Grünflächen. Spielplätze und dergleichen sind im Bauprojekt zu fixieren. Die Gestaltung des Bereiches zwischen der Poststrasse und dem Baubereich Chat fussgängerfreundlich und im Rahmen eines Gestaltungskonzeptes unter Einbezug der Poststrasse zu erfolgen. 6 . Im Erdgeschoss sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen und Gewerbebetriebe vorzusehen. Wohnungen sind nicht zulässig. 7. Im Baubereich A 11f\4-0-darf für Wohnungen eine Baubewilligung nur aufgrund eines Lärmgutachtens erteilt werden. 8 . Die Zufahrt/Erschliessung inkl. Feuerwehrzufahrt hat über die Poststrasse zu erfolgen. Bei der definitiven Gestaltung des Freiraumes ist darauf zu achten, dass die Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist. 9. Die Tiefgarage ist mit einer Sprinkleranlage zu versehen. 10. Alle Bauten sind architektonisch gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben. 11. Fassadengestaltung/Balkonbereich: Balkone dürfen bis zu 1/3 der Fassadenlänge 1.50 m, Sonnenschutzelemente 0.70 m über den Baubereich hinausragen. Dies gilt für die im Bebauungsplan festgelegten Bereiche. 12. Die Fussgängerpassage im Erdgeschoss (Baubereich A/B) ist min. 3.00 m breit. Die genaue Lage wird im Baubewilligungsverfahren definiert. Die Arkade bei den Baubereichen A und D hat eine lichte Höhe von min. 3.50 m autzuweisen und Ist transparent mit Einzelstützen zu gestalten. 13. Das Flachdach Im Baubereich B (450.50 m ü.M.) ist, soweit es nicht als privater Sitzplatz genutzt wird, zu begrünen. 14. Soweit der Bebauungs- und Baulinienplan keine anderslautenden Bestimmungen enthalten. gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung. Der Gemeinderat kann ,~~-086 AAISR~-af&A.~Aflilg kleinere Abwe1st1un9en gestatteA- Im Sinne von§ 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Ausnahmen geslatlen. Bei Änderungen des Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungs- und Baulinienplan zu überprüfen. 15. Die Änderung de..c; Bebauungsplanes Poststrasse/Kreuzplatz tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat sofort in Kraft Blau Aufzuhebende Inhalte Rot Neue Inhalte Schwarz Unveränderte Inhalte Schnitt 1 - 1 460.00 4. 00 ~ "' II 3. 00 2.00 450.50 ~0, i! 1. 00 1 C EG ~ 1 1. UG Parkieru 2. UG Keller N 0 S 10 20 30 40 SOm Lf7._____.I

← Find another law