Art. 41
Grenzmutationsverbale 1 Für Verbale, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Amt mit einem Visum versehen wurden, gelten weiterhin die Bestimmungen des AVG.
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Grenzmutationsverbale 1 Für Verbale, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Amt mit einem Visum versehen wurden, gelten weiterhin die Bestimmungen des AVG.
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen als amtliches Publikationsorgan 1 Die Einsetzung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen als amtliches Publikationsorgan erfolgt etappenweise. 2 Während der Einführungsphase der IT-Tools zur Einsetzung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen als amtliches Publikationsorgan kann das öffentliche Auflageverfahren falls nötig mit provisorischen Lösungen durchgeführt werden.
Einführung des Leitungskatasters 1 Die betroffenen Organe haben ab Inkrafttreten dieses Gesetzes drei Jahre Zeit für die Einführung des Leitungskatasters. Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 24.11.2023 Erlass Grunderlass 01.03.2024 2023_113 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 24.11.2023 01.03.2024 2023_113