Gemeinde Risch ~ h • =~:kreuz Kanton ZUg Änderung Bebauungsplan 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd 1:2500 26. Februar 2021 Von der Baudirektion vorgeprüft am: Der Baudirektor: 1. Publikation im Amtsblatt Nr.: ········································· Vom: ...... UL..SEP.1.Z0.4L ............ eversammlung beschlossen am: sident: 2. Publikation im Amtsblatt Nr.: Vom: ......Q)J9.Y.J.Q?.t .... Von der Baudirektion genehmigt: Zug, 2 3. APR. 2024 860.7 4104.02.2021 1amo Planteam S AG:Luzern : Bern:Liestal :Solothurn Raumentwicklung: Städtebau: Geoinform atio n 1. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung Vom: .......Q.!.-..SJtJ.Qn ............. Bis: 0 6. OKT. 2023 2. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung Vom: ...... 0..2,JOY.,.2023 Bis: ......2.1..NOV ..2023 Der Baudirektor: 7 . L, .. •, Q: risc_200311_bp_dorfkem_ rotkreuz_sued_lv95_ 02.gws plan:team Ausschnitt aus dem rechtsgültigenBebauungsplan (nicht Gegenstand des Verfahrens) Orientierender PlaninhaH Bebauungsplaninhalt E•-•--! Perimeter - Baubereich mit 5 Geschossen - Baubereich mit 4 Geschossen Baubereich mit 3 Geschossen Baubereich mit 2 Geschossen Baubereich mit 1 Geschossen I~--~ Erschliessungsfläche p½'.½"/41 Vordach Information lo o o o ol Fussweg I• • • • •I Fussweg mit Erschliessung EI I Oberirdische Parkplätze F - - j Alkadenbaulinie r---J Zus.hängende Parkierung im UG j !;: 1 Zu- / Wegfahrten 1() ()1 Hochstarnbäume ,_____.I Zu· / Wegfahrten ,_____.I Bushaltestelle Die kantonalen Baulinien innerhalb des Bebauungsplan-Perimeters sind im separaten Baulinienplan "Baulinienplan-Änderung Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd. Kantonsstrasse B" des Tiefbauamles ersichtlich. Ausschnitt mit Änderungen (Gegenstand des Verfahrens) GenehmigungsinhaH Nicht-Bauzonen / überlagernde Nutzung Entlassung aus dem Perimeter Bebauungsplan 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan mit Änderungen (Zustand nach Genehmigung) ,.v, r 1 ' 1' ..-- { / ·' / d r- - -.. \ - Jv ":~:--_-c":~-:_-. Orientierender Planinhalt Bebauungsplaninhalt E •-•3 Perimeter - Baubereich mit 5 Geschossen - Baubereich mit 4 Geschossen - Baubereich mit 3 Geschossen I2G Baubereich mit 2 Geschossen l1G Baubereich mit 1 Geschossen ...~-----~~~~I~ __...., Erschliessungsfläche Wff/2:1 Vordach Information Jo o o o ol Fussweg I• • • • •I Fussweg mit Erschliessung C:::m=J Oberirdische Parkplätze C - - ~ Alkadenbaulinie r:::J Zus.hängende Parkierung im UG 1 ~ 1 Zu- / Wegfahrten 1() (:)1Hochstarnbäume ~--~' Zu- f Wegfahrten ~--....,'! Bushaltestelle Die kantonalen _!3aulinien innerhalb des Bebauungsplan-Perimeters sind im separaten Baulinienplan "Baulinienplan-Anderung Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd, Kantonsstrasse B" des Tiefbauamtes ersichtlich. l- 1r Gemeinde Risch Kanton Zug Änderung Bebauungsplan 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd 1:500 vom 28. März 2011 Stand: 02. Juni2014 Plan Nr.: Ersetzt Plan Nr.: Datum: Vom Gemeinderat beschlossen am: .O.LSEP..J013 '-"~ Der Gemeindepräsident: · ......./l ... u.=.i.~ .... hreiber: --(tJ .......... ..................../41. .......................... Von der Baudirektion vorgeprüft am: Der Baudirektor: 1. Publikation im Amtsblatt Nr .. V..$.,,9 Vom: .. D.lJ.U..,2013 / 13. DEZ. 2013 1. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung Vom: .Q.tP.UJ013 Bis: QJ..JANJ014 Von der Gemeindeversammlung beschlossen am: '-"~ ... O.Z.. .. J.VW.. 2014 indeschreiber: qr,./Der Gemeindepräsident: ...a....t%...L~............... 2. Publikation im Amtsb latt Nr · ( ..7.: .... Vom: .. 0.t JU.tU.2014 / 13. JU H2014 Von der Baudirektion genehmigt am: Zug , ------·- ·-·-----·----·--- - - llr1ll llh!JI planteam ........ ............................................... 2. ö liehe uflage auf der Bauabteilung Vom: .Q„Q:.).~~!)D 14 Bis: JJ„rn~.I)014 3 0. OKT. 2014 Der Baudirektor: ---- --- ------- - ---- Planteam SAG - Inseli quai 10 - Postfach 3620 - 6002 Luzern Tel. 041469 44 44 - Fa x 041469 44 45 - luzern@planteam.ch - www.planteam .ch Erstellt: 22.07.2013 / cbo Anpassung Situationsplan Bebauungsplan 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd 1:500 c-, /2 lt!~!. /.1 '-....:.__..,.. ~ ' ..... Entlassung aus dem Perimeter Bebauungsplan 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd Anpassung der Bestimmungen Folgender Absatz aus den Bestimmungen vom 28. März 2011 wird aufgehoben, da er nur den im Plan aufzuhebenden Perimeter betrifft: 34. Westlich des Lindenplatzes und südlich der Kantonsstrasse sind die im UG zu realisierenden Parkplätze bezüglich Lage und Anordnung frei bestimmbar (keine Darstellung im Bebauungsplan). Gemeinde Risch Plan Nr: Ersetzt: Datum: Bebauungsplan 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd 1:500 1022.1 Bebauungsplan mit den Plänen „Baubereiche und Geschosse", sowie „Nutzung Erdgeschoss und Untergeschoss, Ersch liessung und Parkierung", - "' 10<11 Ge"'"'"'"'I\ ~,..+, m 1.,.!rft<l>ltl'V.-fot,,.,,.,., l Juli \ IIM 1a.ooo,.,,~, g<UCO<lt, Rogiorur,giro1 om ll . 0•1obel 1Mel Sonderbauvorschritten !SBV), '""'"°'"°" - <l6r --11\..r,; ""' 1, .ful , 1!11!1 toerio~n,iq, <IYr:t,ik" ft-Qio"'"t'fl' "' 16 M!io, b,w, lB. "'P'\I 111921 r>1l1 °"' ,l,n;,,,u"II"" '°"' 1t . .lllni 11195 i-m,;,, ill>'Cf>dM ~l\lle"''V"'""'° 11. S.,,,10,~DOf l i&llJ 31.7.2009. rev. 30.11.2009, 11.1.2010, 14.9.2010 Vom Gemeinderat beschlossen am: Der Gemeindepräsident: Von der Baudirektion/ Amt für Raumplanung vorgeprüft am: Der Gemeindeschreiber: Der Baudirektor/ Der Kantonsplaner: Kanton Zug 1. Publikation im Amtsblatt Nr: ef.'J / ?Oc"fr 1. Öffentliche Auflage auf der Bauabteilung Vom: .,{() Dez /e, ,{O Vom: (O Dez. 2c,,,r{_,, Vom Gemeinderat beschlossen am: Der eindepräsident: 2. Publikation im Amtsblatt Nr: Vom: Bis: .:,.\ND~ z5. JAN. 1011 ~ 'f' c., ~ ~ r Gemeindeschre iber: . . 2. Öffentliche Auflage auf der Bauabteilung Vom: Bis: Vom Regierungsrat /Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am: 1 8. M'l. 10 11 Legende Inhalt des Beschlusses Perimeter Baubereich mit 5 Geschossen Baubereich mit 4 Geschossen Baubereich mit 3 Geschossen Baubereich mit 2 Geschossen !1G ! Baubereich mit 1 Geschoss '~---~I Erschliessungsfläche l(½W/4'.l I Vordach Information Gebäude realisiert gern. BBP best. Gebäude innerhalb Perimeter loO O O ol Fussweg I• • • • • I Fussweg und Erschliessung 1 m I überirdische Parkplät2e F - - j Arkadenbaulinie [ - - -J Zus.hängende Parkierung im UG ---1 ::::;:: 1 Zu- /Wegfahrten IÜ C)I Hochstammbäume 1 1 best. Gebäude ausserhalb Perimeter 1~ I Bushaltestelle Die kantonalen Bau linien innerhalb des Bebauungsplan-Perimeters sind im separaten Baulinienplan ' Bau!inienplan•Änderung Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd, Kantonsstrasse B' des Tiefbauamtes ersichtlich. ~ \\• \ --·---·--·--·.-·-· Sonderbauvorschrlften Zl•I. Zweck 1. Der Bebauungsplan „Geschäftsdorfkem Rctkreuz SOd" bezweck! die bauliche Erneuerung des ;;ilten Dorfkerns von Rotkreuz nach einheitlichen Planen und die Schaffung e,nes attraktiven Dorizentrums nach den Bedür1nissen der Gemeinde. An11estrebt wird ein vielfältiges Angebot versch iodener Nutzungen mit Wohnungen. Arbeltspllitzon, Dienstleistungsbetrieben und nichtstörenden Gewerbebetrieben sowie die Gestaltung attraktiver Plätte und Freiräume Überge o rdnete ■ Recht 2. Sow~t besondere Bestimmungen in den Sonderbauvorschriften tenien, gelangen die Qemeindfiche 6auordnunQ 1.mc:t c:tie anderen elnschl~gigen bou1ech.tl1chen Erlasse zur Anwendung. B1ubtr1lche, Bauvelumtn, Baullnltn 3. Das zulässige Beuvolumen erg bt sich aus der Begreniung der Baubereiche und der zul~ssigen Zahl der Geschosse oder der Beorenzuna der Cieb~udehöhe. 4. Ditt Gebtlude können bis en die Begrenzung der Baubereicho ge~tellt werden. Wo sine Pflichtbaulinio:t festgeste llt ist, 5ind die Gebäude mit ihrer !Wa99en,ei1igen Fassade auf di!lse zu s1el en Grtn:rb•u 5. Innerhalb eines Bauoereiches besteht Grenzbaupflid'lt lvorbehältjich der „Wegleitung der Feuerpolizei'") 6. Vorbehalten bleiben AuS1'18hmen, wenn zwei benachbarte Grundstoclc.i, nlch1 gle!chzeltlg Oberbau! werden. 7. Gegenübi,r Grundstüclc.<:m ausserhllb des Plenurgsberelchtrs gelten die üblchen n~ch~rrechtlichen Vorsch'"ilten (i,B. Niherbaurechte mit Zustimmung det Nachbarn). Au,n,hmen f Or dl• Bciubw1lth1t 8. Der Gemeinderat kann im Rahmen der Bauoroje~toenehmigung le,ctite BaubereichsJberschreitungen bew1ll1gen, wenn dndurch ~l!lino Mehrll'J~nützung errl!licht wird Msll!nde zu Nechbarorunostücken nicht verringert werden, es sei denn, die Zustimmung der Nechbarn liege vor sich g85llmtheft oine dem Bebauun'ijsplen ent$pri,1;hi:mde architekton isch guto Lösung ergibt. S. Ausserhalb der Baubereiche sind kleinere Beuten und Anlegen für Pletz'ij~t11ltungen gestattet VollgHchou e.G1..::hou h6h•n,Dechg•-.chou1 10 Ole Im Plon festges,mten Vollgeschosszah'e"I und Gebtluclehöhen s nd ainwhaltan. Sie gelten sls Maximalmassa, Im Baubereich Ces 8a1Ylhofs smd im süclichen Teil gemäss der im Plan bezeict,neten Baubereichsfl~che 2 bis 4 Vollg,esc~.osse zul6ss ii;r. 11 Die zullissige Gebilvclehöhe ergibt sich aus cler Zahl der Volli.iaschoase, gamesaen ab Strassenniveau Ksntonsstrasse !Trottoir) +/- 20 cm: a) im Er::lgeschoss ist eine M ,ndestgeschossht!he von 4 m und eine mex. Gesohosshöhe ~on 4 5 m OK-OK einzuhalten. b) Ausne hme: Auf den GS Nr 62 und 774 ist die maximale Geschosshöhe im EG auf 4.0 m OK-OK begrenzt. c) Der Dachriind dllrl das obor.ite Vollgoschoss um 0.5 m überr~gen. Tochnlsche Aulb11vten (Lllt, Sonnenkollektoren, etc) dürlen den D8chrand nicht mehr 1119 0.5 m ühe rr9gen. d) Gi,noigte Dächer dür1en am hO()hsten Punkt die oberste Decke um max. 1.0 m Oberrflgen. B•1•h•nd• G•b;iode gemi" Plan 12 Für die im Plan beteichnEten „bestehenden Gebäude" ist das bestahenda Volumen gewiihrlaistet , Beuliche Veriindenmgen an den bestehenden Geb!iudi,n sind oestattet 1ür gestalterisd'le Verbesserungen an Fassade und Dach. Übrig• b„teh • nde Bauten 13. Bel den 1Jes1ahenden Geb.lluden lnni,rhalb der Baubereiche, dio den Bebcluungspl;mvorschriften widvrsprtrchen, ist der Unterhalt sowie Umbau gaw!lhr1eiste\. Auf- und Anbauten sincl nur untl!f Berücksichtigung der zulässigen aeschosszahi und In geringfüg gern Ai;smass möQlich. wenn s e nicnt mehr els 10% der b8S18heMen BruttO\leSChOSSfl!Ch& bzw. des bestehenden Volumens betragen , ErMtzbauten sind nicht gestattet. Arlc.1d1tnberelth 14 , Innerhalb der Arkadenberalche gem!lss P'en sind im EG Arkaden von mind. 2 50 m 8rei1e freizuhalten und sls öffentliche FussgilngeN&rblndungen zu gestalten, die nicht als Verlcau1sflllche verwendet werden dür1en. 15 Wird der Arkadenbereloh auf Kosten des 9euberoiches vergrössert, bleibt dieser Bereich privnt nutzbl:lr. EG•Nl'IHU 16 Das EG-Niveau richte! sich nach dem Nivaau cler Kantonsstresse {Trottoirhöhe). +/· 20 om. 17 Oer Gemeinderat kann 11usmihmsweise geringe Abwelchvngen im Rahmen der Bai,bewilligungen ge,tatten. Die Fussgilngerberelche (Arkeaen, Tr01101rs, Fussg!ngervertJlndungen, Zu~nge zu den Llkfenl müssen aber durchgehend stufenlos und ro!ls tuhlgängig benüubar sein. Vordlk:htr 18 Die im PIRn lestgeleg;en Vordächer 9ind mind. 1 60 m breit IU ers1ellen. Umyebun11•9Hlmltu ng 19 Für Pl!!tze, Wege und Clurchgänge. die der Öffentlichlc.eit zugänglich sind, und soweit es sich nK:ht um Kantonsstrasssnantelle hendelt, legt der Gemoindem Belagsart, Beleuchtung und Ausstattung im Rahmen der B~uprojektgenehmigung nach einheitlichen Kriterien test. ---- ----------- ·---- ----- • • • e ss, e • • • • Obergescho"•Nutzungen 20. Ca. 1/3 der Geschossflächen eines Gebäudes sind 1u Wohnzweck.an zu nutzen, soweit dies aus wohnhygienischen Gesicht~punkten und aufgrund der L!lrmscnutnnloraerungen möglich ist. ErdgeachoH-Nubiun1•n 21. Im Erdgescho:15 dar Baubere ehe sind nicht oder nur mä,sig stOrende G11wertJe-, Oienstle,stungs,, und Ladenbatriebe. 61fentliche und kulturell& Nutzungen gestattet. 22. Ausser an den im Plan bezeichneten Stellen sind entlang /\ffentlic h.er Strassen und Fussg~ngarbareiche von den iulässigen Nutzungen aus'ilanomrnen: Lagerfl.lch&n Parkpl!IIZI! Wohr,ungen fenstarlose odetr sonst w,e etDWeisend gestaltete Fassaelen oc:ter Wiinde. Gebiud191staltung 23. Met,rie lien und Formen ,Jer Bau1en entlang dtrr Kantonssuasse und em Krouzp a!z sind so au/einander abzustimmen, dast ein einheitliches Gesamtbild entsteht. Oie Deteilges1altung, insbesondere die Fassadengestaltung, ist individuell zu variieren. Der Gerne nderst lc.oordinien die Ges1111111ng der Bauten. Einh•itllch• GHt•ltunil •m Kreuipl1h 24. Für die einheitl iche Gestaltung de$ Kreuzplatzos soll in Absprache mit Gemeinde I Kenton oln hochwertiges Gesamtkonzept erarbeitet werden 25. Das Gesamtkonzept der Gestaltung des Kreuzplalles soll euch die Gestaltung cler Freiräume Im Kontext zur Bebauung aufzeigen. 26. Die Bauten am Kreuzplatz sind In wrschledenen, au1einander ao-ijestimmten Rot1önen zu halten, Kulturobjekt · RotH Krtuz· Z7. Die Versdiiebung und Neuplatzierung cles Kulturobjek tes „ Rotes Kr11uz" i1t in Absprache m,t der kant. D&nkme'pllege 2u planen und zu geste 1en. Sonnhal1Hn11raH1t 2B. Die Sonnh111donstrs5se dient 11ls durchgehende Zufahrt::istresso mit einer Ein- und Au::ifahrt vom Kreuzplatz in die Kantonsstrasse. 29. Sie iSt bei Neubeu1an in den betre1fenden Ab9chnitten mit 5 m Breite zu erstellen. Die oe1rotfenen Strassenenstösser innerhnlb des Porimet!'lrs hsben die entsprechende Stro,ssonll!icho iur Vorfügung zu ::itellon. Parkplitze 30, Für die 8erechnun11 und R99lis 11rung der arfcrd11rliehen Parkplätze sind die Bestlmmungliln der ~ommunalen Bauordnung massgebend 31 . Ausnahmen: Auf GS Nr. 62 sind minimal 18 Parkplätze iu ers!ellen Auf GS Nr. 774 sind minimal 12 Parkplätze zu erstellen Auf den GS Nr. 64, 742 und 895 sind tuS11mmen minimal 10 Partpliitie iu 8rstel len 32. Ergeben ,ich bei einem Bauprojekt bei der gemllss Bauordnung minclestens w realisierenden Perkplatm1hl Mehrfliidien gegenüber der im UG dargestellten Perkplatzfl~che, so kann der Gemeinderat eine Abgeltung bewilli11en. wenn au~h auf benachbarten Grundstücken kein e Realiiien.mg gemiiss Plan rnö9lich is t. 33 . Die Park.plätze sind wie folgt zu realisieren: aJ offene <urzperkierer g81llilss Plan b) übrige erlordorllche Pai1<.pl!ltze im Untergeschoss i;remäss Plan cl allf~llige wei1ere nach Ba,Jordnung er1ordartichi, PerlcDlitze sind abzugelten, 34. westllcn i:1&9 Llndenplatzes und südlich c:ter Kenion9sirasse sind die Im UG zu realislerendi,n Perll:plätte bezüglich Lage und Anordnung frei bestimmbar !keine Darstell,;ng im Bebauungsplan). 35. Oie Kun:parkpl.!lt2e sind als solche zu bezeichnen ,..,d zu beWlrtscheften. Die oberirdischen Parkplätze ~ind gestalterisch In die Urrgebung elnzuglieoern. 36. Entlang der K11ntonsstrasse und an weiteren geeigneten Onen (insb. em Bahnho'pletzl sind Rad-St11ndpl~tze 2u markieren. RHllslerung dH P1rkl1rung,gnchoH11 Im UG 37. Dia Im Plan festge legten gemeinsamen Ein-/Avs'ahnen ab .(sntonsstrasse sind verbind! eh, Der Gemeinderat kann Provi~orien bewilligen. wenn d.os bei der ote.pponweisen Reelisierung nötig ist. Die im Plan fest9E1logten Ein-/Auslahrten ~önnen auf ders&lben Pan:elle 1m R8hmen des Bauprojektes leicht verändert werden. wenn dies zu einer besseren Lösung fl!hrt 38. Bei d11r otnpponweison Re~lisierung de~ UG ist zu gew!hrlel~ten, dess des Geschoss auf die N~chberperzelle gemäss Plankon1ept: waiterQeführl werden kann (Grenzba ul. 39. Eine BaubeWilligung wird ers t erteilt. wenn de Rechte una Lasten für ein durchgehendes, zusammenhängendes P11rkierung~geschos~ mit den derugeh~renden Durchfehrt,m~glichlc.ei:on im UG auf dem Grundstück des Gesuchstollers gruncloucnl eh ges ichert sind. 40 GS Nr. 774 lc.ann euch e ganständig oberirdisch erschlossen werden , -----·---._ ·--------------------. ---- ------- Ottentllch1 Fun 11lng1rv1rl>lndungen 41 . Die Fu9,w&gvArblndunoen gemäss Plan 9ind öffemlich. GenauA LBQ8 und Begrenzung di,r öffentl ichen FuS&NelJ· vsrbindun'ilan sowie ihre grundbuchliche Sicherstellung, sind im R11hmen dos Baubewilligungsvarlehrens festzu legen 42. Finanzierung und Roalisiarung do5 Krevzpletzes l,t Seehe der Gemeinde. Auf Antrag der Grundeigentümer über~immt die Gemeinde den Untarh~lt dieser Wage. BeurKhtt •uf O,undt tück•n der Otmelnde 43. wo 1ür eile Verwirklichung von Geb~uden und Anlagen GrundstOclce der Gemeinde tangiert werden, ist dar Gem8indera1 berecht igt, Baurechte zu erteilen, Lana ebzuteuschen oder zu ven!ussern (devon ausgenommen ist GS Nr. 65) . Energlt 44. Die Neubauten im Bebeuungsplsnperimetl'lr sind im Min ergie-Standard nach SIA 380/1 zu ers1elllen. lnkrllfttr.ten 45. Der Bebauungsplan . Gesch!!!tsdom:ern Rotkreuz-Süd" mitsamt den Sonderbauvorschriftan tritt nach der Bosehlus5lessung In der Oeme ndever3ammlung mit der Genohmigung des Aegierungsrotes in Kreft 46. Für die Erarbeitung des 3ebauungsplenes leisten d,a betroffenen Grundeigen1ümer Kostenbeiträge . Diese we,ci.n gleid'lieltig mit der Festsetzung des Bebauungsplanes in einem separaten Amrag durch die GemelndeversammllJng beschloasen. Vorgesohen i~t ein Kostenbeitrag von CHF 4.- pro m2 (inde>1ie,tl einbezogene Grundstücks;l8che, IÖ lig im Zoitpunkt einer Baubewilligung. -·-·---·-·-·--· lllinb -·-·-·-·--=---- --11=~-· -----------·-·-- ·-·-r-· --- t 932 Flampe - ·-·-·-·-------. .-- .- . --- . - .- . - . - ---=-----------------· - · - · - · - ·-----·- · --------·-·-·
Law
Bebauungsplan «Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd»
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