Art. 1
In Anhang X des EWR-Abkommens wird nach Nummer 2d (Durchführungsbeschluss 2014/287/EU der Kommission) folgende Nummer eingefügt: "3. 32012 R 1024: Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 1). Die Verordnung gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgenden Anpassungen: a) Die Angaben "Art. 26 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)" und "Art. 26 Abs. 2 AEUV" werden durch die jeweils grammatisch korrekte Form der Angabe "Art. 1 Abs. 2 Bst. a bis d des EWR-Abkommens" ersetzt. b) Die Worte "Rechtsakte der Union" werden durch die jeweils grammatisch korrekte Form der Worte "in das EWR-Abkommen aufgenommene Rechtsakte der Union" ersetzt.