Art. 1
1 Die Tarife gelten für alle Güterstrassen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Glarus Nord. 2 Die Tarife sind unabhängig von der Streckenlänge, die der Berechtigte eine Strasse befahren kann und unabhängig von der Zeitdauer, die der Berechtigte die Strasse nutzen darf.