§ 1
1 Für die Erstellung von Ersatzbauten sowie für Umbauten des kantonalen Psychiatriezentrums wird ein Kredit von Fr. 22'900'000.00 bewilligt. 2 Der Kredit basiert auf der Kostenbasis vom 1. April 1998. Er wird den bis zur Fertigstellung der Bauten veränderten Kosten gemäss Zürcher Baukostenindex angepasst.