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Beschluss über die Vorbeugung des Alkohol- und Betäubungsmittelmissbrauchs

Fribourg · 821.44.12 · other

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1

1 Die Freiburgische Liga zur Vorbeugung des Alkohol- und Drogenmissbrauchs (die FLAD) in Freiburg und die freiburgische Blaukreuzvereinigung (das Blaue Kreuz) werden als Einrichtungen für die Vorbeugung des Alkohol- und Betäubungsmittelmissbrauchs anerkannt. 2 In dieser Eigenschaft sind sie beauftragt, die Aufklärung zu fördern und auf dem Gebiet des Kantons die Vorbeugung auszubauen. 3 Sie führen ihre Aufgaben systematisch und koordiniert und in Übereinstimmung mit dem Amt für Gesundheit aus. Sie bewahren jedoch ihre den Statuten entsprechende Eigenständigkeit.

Art. 2

1 Die FLAD und das Blaue Kreuz unterbreiten der Direktion für Gesundheit und Soziales (die Direktion) jährlich ein Programm der vorbeugenden Massnahmen, den Jahresvoranschlag und die entsprechende Betriebsrechnung. 2 Sie sind verantwortlich für die Durchführung der von der Direktion genehmigten Programme; sie stellen der Direktion den Jahresbericht zu. 3 Die Deckung der Kosten erfolgt durch den Alkoholzehntel, die Zinsen aus der Stiftung del Soto Nr. 2 und durch einen im Jahresvoranschlag der Direktion vorgesehenen Betrag.

Art. 3

1 Der Beschluss vom 14. Januar 1966 über die gesetzliche Anerkennung der freiburgischen Blaukreuzvereinigung und das Reglement vom 24. März 1934 über die Organisation der Stiftung del Soto Nr. 2 für den Kampf gegen den Alkoholmissbrauch werden aufgehoben.

Art. 4

1 Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1988 in Kraft. 2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben. 821.44.12 Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 07.06.1988 Erlass Grunderlass 01.07.1988 BL/AGS 1988 f 170 / d 174 08.04.2003 Art. 1 geändert 01.01.2003 2003_054 08.04.2003 Art. 2 geändert 01.01.2003 2003_054 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 07.06.1988 01.07.1988 BL/AGS 1988 f 170 / d 174 Art. 1 geändert 08.04.2003 01.01.2003 2003_054 Art. 2 geändert 08.04.2003 01.01.2003 2003_054

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