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2 provisions
Art. 1
Grundsatz
1 Die Notwendigkeit des Pachtzinszuschlags für den Erhalt des Sömmerungsbetriebes wird vermutet, wenn ein solcher nach altem Recht vereinbart
war.
2 Die Vermutung gilt bis zu einem um höchstens einen Fünftel höheren
Pachtzins.
3 Im Übrigen und darüber hinaus ist die Notwendigkeit glaubhaft zu machen.
Art. 2
Höhe des Zuschlags
*
1 Liegt der Berechnung des Pachtzinses die Schätzungsanleitung 2004 zugrunde, beträgt der Zuschlag je Normalstoss höchstens:
a. 30 Franken für Schafe;
b. 90 Franken für Milchkühe, -schafe und -ziegen;
c. 65 Franken für die übrigen Tiere.
1a Liegt der Berechnung des Pachtzinses die Schätzungsanleitung 2018 zugrunde, beträgt der Zuschlag je Normalstoss höchstens: *
a. 25 Franken für Schafe;
b. 75 Franken für Milchkühe, -schafe und -ziegen;
c. 52.50 Franken für die übrigen Tiere.
2 Der Zuschlag ist in dem Masse zu reduzieren, wie der Alpeigentümer beispielsweise durch Pächterinvestitionen, Baurechte oder die nur teilweise
Verpachtung des Betriebes entlastet wird.
3 Entlastungen in Bezug auf die Erschliessung reduzieren den Zuschlag
um 30 bis 50 Prozent. Betreffen die Entlastungen die Gebäulichkeiten, beträgt die Kürzung 20 bis 40 Prozent, betreffen sie die Weide, beträgt diese 10 bis 30 Prozent.
4 Basiert die Pachtzinsberechnung auf einer älteren Anleitung, beträgt der
Zuschlag 75 Franken je Stoss Grossvieh (RGVE). *
Art. 3 * …
1) GS IX D/1/1
SBE 2015 28 1
IX D/3/1
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle
19.12.2018 01.10.2018 Art. 2 Sachüberschrift geänd. SBE 2019 01
19.12.2018 01.10.2018 Art. 2 Abs. 1a eingefügt SBE 2019 01
19.12.2018 01.10.2018 Art. 2 Abs. 4 eingefügt SBE 2019 01
19.12.2018 01.10.2018 Art. 3 aufgehoben SBE 2019 01
IX D/3/1
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle
Art. 2 19.12.2018 01.10.2018 Sachüberschrift geänd. SBE 2019 01
Art. 2 Abs. 1a 19.12.2018 01.10.2018 eingefügt SBE 2019 01
Art. 2 Abs. 4 19.12.2018 01.10.2018 eingefügt SBE 2019 01
Art. 3 19.12.2018 01.10.2018 aufgehoben SBE 2019 01