551.3401 Gebühren für das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtpolizei Stadtratsbeschluss vom 6. Juli 1994 (1681)1 1. Für das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtpolizei oder von dieser beauftragten Unternehmen werden folgende Gebühren festgelegt: Fr. 1.1 Abschleppgebühr pauschal 200 1.2 Umtriebsgebühr, falls die/der verantwortliche Fahrzeuglenkerin/-lenker erscheint, bevor das angeforderte Abschleppfahrzeug eingesetzt werden muss («Leerfahrt») 130 1.3 Umtriebsgebühr für die Rückgabe des Fahrzeuges 90 1.4 Umtriebsgebühr für das Ausrücken der Polizei 120 2. Diese Regelung tritt auf den vom Polizeivorstand zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.2 3. Der Stadtratsbeschluss vom 23. Dezember 19923 betreffend Gebühren für das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtpolizei wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses aufgehoben. 1 AS 41, 545. 2 1. September 1994. 3 AS 41, 196.
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Gebühren für das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtpolizei Stadtratsbeschluss
Zürich (city) · 551.340 · decree
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