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Übergangsordnung für die Tagesschulen der städtischen Volksschule

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412.1161 Übergangsordnung für die Tagesschulen der städtischen Volksschule vom 13. Dezember 2022 Die Schulpflege, gestützt auf Ziffer 3 des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 655 vom 21. September 2022 (GR Nr. 2022/249), beschliesst: 1 Gegenstand, Geltungsbereich 1 Diese Übergangsordnung regelt auf Grundlage der bisherigen Versuchsbestimmungen für das städtische Pilotprojekt mit gebundenen Tagesschulen, Projektphase II (VB TS 2025) den Betrieb der Tagesschulen der städtischen Volksschule bis zum Inkrafttreten der Verordnung über die Tagesschulen der städtischen Volksschule (VTS) am 1. August 2023. 2 Sie gilt für die Schulen, die bereits als Pilotschulen des Projekts Tagesschule 2025 geführt wurden. 2 Inhaltliche Eckwerte 2.1 Abgestufte Gebundenheit 1 Die Schülerinnen und Schüler aus dem regulären Einzugs gebiet besuchen die Tagesschule. 2 Die Schülerinnen und Schüler verbringen diejenigen Mittage gebunden in der Schule, an denen sie nachmittags Unterricht haben. Da die Lektionenzahl mit dem Alter der Kinder steigt, nimmt auch die Anzahl der gebundenen Mittage zu. 3 Für die Schülerinnen und Schüler besteht (aufgrund der Freiwilligkeit der Teilnahme) eine Abmeldemöglichkeit für die gebundene Mittagsbetreuung. Abmeldungen von der gebundenen Mittagsbetreuung bezüglich einzelner Wochentage sowie generell während des laufenden Schuljahres sind grundsätzlich nicht möglich. 2.2 Einheitliche Zeitpläne 1 Das Modell der Tagesschule entspricht einer Erweiterung der Blockzeiten bis in den Nachmittag an denjenigen Tagen, an denen am Nachmittag Unterricht stattfindet. Die Mittagszeit wird auf 80 Minuten festgelegt. Die Schulen können gemäss ihrem schuleigenen Umsetzungskonzept (vgl. hinten Ziff. 5) die Dauer der gebundenen Mittage bis zu maximal 90 Minuten verlängern. Die Ressourcenzuweisung für die gebundenen Mittage erfolgt in jedem Fall für die Dauer von 80 Minuten. Schülerinnen und Schüler, die für das Modul 2 der Nachmittagsbetreuung angemeldet sind und deren Nachmittagsunterricht vor 15.30 Uhr endet, können bereits ab Unterrichtsschluss ohne Zusatzkosten an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen. 2 Für die einzelnen Schulstufen gilt: – Erstes Kindergartenjahr: Die Schülerinnen und Schüler besuchen an fünf Vormittagen den Kindergarten. Ergänzend besteht an allen Wochentagen ein ungebundenes, kostenpflichtiges Betreuungsangebot am Morgen ab 7.00 Uhr, über Mittag und am Nachmittag bis 18.00 Uhr. – Zweites Kindergartenjahr: Die Schülerinnen und Schüler besuchen an fünf Vormittagen sowie am Montag und am Freitagnachmittag den Kindergarten. Entsprechend ergeben sich zwei gebundene Mittage. Ergänzend zu den gebundenen Mittagen besteht an allen Wochentagen ein ungebundenes, kostenpflichtiges Betreuungsangebot am Morgen ab 7.00 Uhr, über Mittag und am Nachmittag bis 18.00 Uhr. – Primarstufe, 1. bis 4. Klasse: Die Schülerinnen und Schüler besuchen an fünf Vormittagen und an drei Nachmittagen den Unterricht. Entsprechend ergeben sich drei gebundene Mittage. Es bestehen zwei Zeitprofile: Zeitprofil A (Unterricht am Montag , Dienstag und Freitagnachmittag, freier Mittwoch und Donnerstagnachmittag) und Zeitprofil B (Unterricht am Montag , Donnerstag und Freitagnachmittag, freier Dienstag und Mittwochnachmittag). Ergänzend zu den gebundenen Mittagen besteht an allen Wochentagen ein ungebundenes, kostenpflichtiges Betreuungsangebot am Morgen ab 7.00 Uhr, über Mittag und am Nachmittag bis 18.00 Uhr. – Primarstufe, 5. und 6. Klasse: Die Schulen entscheiden, ob die Schülerinnen und Schüler an fünf Vormittagen und an drei Nachmittagen oder an fünf Vormittagen und vier Nachmittagen den Unterricht besuchen. Entsprechend ergeben sich drei oder vier gebundene Mittage. Bei drei gebundenen Mittagen bestehen die folgenden zwei Zeitprofile: Zeitprofil A (Unterricht am Montag , Dienstag und Freitagnachmittag, freier Mittwoch und Donnerstagnachmittag) und Zeitprofil B (Unterricht am Montag , Donnerstag und Freitagnachmittag, freier Dienstag und Mittwochnachmittag). Bei vier gebundenen Mittagen entfällt einer der beiden freien Nachmittage gemäss Zeitprofil A oder B. Ergänzend zu den gebundenen Mittagen besteht an allen Wochentagen ein ungebundenes, kostenpflichtiges Betreuungsangebot am Morgen ab 7.00 Uhr, über Mittag und am Nachmittag bis 18.00 Uhr. Die Anzahl Nachmittage mit Unterricht ergibt sich aus dem schuleigenen Umsetzungskonzept (vgl. hinten Ziff. 5). – Sekundarstufe: Die Jugendlichen besuchen an fünf Vormittagen und an vier Nachmittagen den Unterricht (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag). Entsprechend ergeben sich vier gebundene Mittage. 2.3 Gestaffelte, warme Mahlzeiten Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine warme Mahlzeit am Mittag gemäss heutigem Standard. Um die Infrastruktur optimal zu nutzen, können die Schülerinnen und Schüler gestaffelt verpflegt werden und/oder selbständig den Zeitpunkt wählen, an dem sie essen wollen. Die konkrete Mittagsorganisation wird im Umsetzungskonzept der Schule festgehalten (vgl. hinten Ziff. 5). 2.4 Stärkung des pädagogischen Freiraums der Schulen 1 Die Tagesschule fördert das Zusammenwirken von Unterricht und Betreuung und erweitert damit den pädagogischen Freiraum der Schulen. 2 Durch die verlängerte Präsenz der Schülerinnen und Schüler ergeben sich Möglichkeiten für informelle Bildungsangebote und sozialpädagogisch gestaltete Lerngelegenheiten. 3 Die Ausgestaltung des pädagogischen Freiraums wird von den Schulen in ihrem Umsetzungskonzept festgehalten (vgl. hinten Ziff. 5). 2.5 Aufgabenstunden 1 Betreute Aufgabenstunden («Aufgabenhilfe») sind Bestandteile der Tagesschulen. Abmeldungen sind möglich. Die Modalitäten zur Abmeldung halten die Schulen in ihrem Umsetzungskonzept fest (vgl. hinten Ziff. 5). 2 Die in der Pilotphase II des Projekts Tagesschule 2025 zusätzlich zu den regulär zugewiesenen Aufgabenstunden zugeteilten Ressourcen für weitere Aufgabenstunden umfassen zwei Stunden (120 Minuten) pro Klasse und Woche für die 1. bis 6. Primarklassen. Den Einsatz dieser zusätzlichen Ressourcen halten die Schulen in ihrem Umsetzungskonzept fest (vgl. hinten Ziff. 5). 3 Abmeldung von den gebundenen Mittagen 1 Wird eine Schülerin oder ein Schüler während des laufenden Schuljahres neu einer Tagesschule zugeteilt, können die Eltern/ Erziehungsberechtigten diese oder diesen innert 10 Tagen nach Erhalt der Zuteilungsbestätigung von den gebundenen Mittagen abmelden. 2 Die Abmeldung ist schriftlich an die zuständige Kreisschulbehörde zu richten. 3 Erfolgt keine Abmeldung, kommt zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Schulamt eine «Betreuungsvereinbarung» für die gebundenen Mittage zustande. 4 Tariffestlegung 1 Die Tarife sind wie folgt festgelegt: – Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe, Mittagstarif für gebundene Mittage: Einheitstarif Fr. 6.–. – Kindergarten und Primarstufe, Mittagstarif für ungebundene Mittage sowie Nachmittagstarife: Tarife gemäss Anhang 3 VO KB1. – Sekundarstufe, Mittagstarif für ungebundene Mittage: Tarife gemäss Anhang 3 VO KB. 2 Im Falle einer wirtschaftlichen Notlage richtet sich eine allfällige Reduktion der Elternbeiträge für die ungebundenen Betreuungsangebote nach Art. 16 Abs. 2 VO KB. Ist bei den gebundenen Mittagen der Einheitstarif höher als der entsprechende Tarif für die ungebundene Mittagsbetreuung mit anwendbarem Beitragsfaktor, kann ein Gesuch um Reduktion des Elternbeitrags für die 1 Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich (VO KB) vom 12. März 2008, AS 410.130. gebundenen Mittage gestellt werden. Der reduzierte Elternbeitrag für die gebundene Mittagsbetreuung richtet sich nach dem jeweils gültigen Beitragsfaktor. Die entsprechenden Prozesse werden durch die Schulpflege in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schulischen Betreuung in der Stadt Zürich2 festgelegt. 5 Umsetzungskonzept Jede Schule verfügt über ein von der zuständigen Kreisschulbehörde genehmigtes Umsetzungskonzept, das die konkrete Ausgestaltung der Tagesschule im Rahmen dieser Übergangsordnung regelt. 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen der schulischen Betreuung3 Die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der gebundenen und der ungebundenen Betreuungsangebote werden zuhanden der Eltern/Erziehungsberechtigten von der Schulpflege in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schulischen Betreuung in der Stadt Zürich festgehalten. 7 Ressourcenzuweisung Die für das Schuljahr 2022/23 vorgenommene Ressourcen zuweisung bleibt unverändert. 8 Inkrafttreten, Aufhebung der bisherigen Versuchsbestimmungen und Befristung 1 Diese Übergangsordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. 2 Auf diesen Zeitpunkt hin werden die Versuchsbestimmungen für das städtische Pilotprojekt mit gebundenen Tagesschulen, Projektphase II (VB TS 2025, AS 412.115) vom 4. September 2018 aufgehoben. 3 Die Übergangsordnung gilt befristet bis 31. Juli 2023. 2 Einsehbar unter stadt zuerich.ch/agb betreuung. 3 Einsehbar unter stadt zuerich.ch/agb betreuung.

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