Art. 1 Waldreservat Le Pralet – V 721.3.28
1 Die zwei 8,28 Hektaren und 9,95 Hektaren grossen Wälder, die sich innerhalb der Perimeter der am 19. Dezember 2019 vom Amt für Wald und Natur erstellten Pläne im Massstab 1:4000 befinden, werden zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1). 2 Die Pläne der beiden Perimeter sind Bestandteil dieser Verordnung und können beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. 3 Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen. 4 Der Dienstbarkeitsvertrag vom 14. April 2020 zwischen dem Waldeigentümer und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt.