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Nr. 7097 - Areal ehemaliges Kantonsspital Artherstrasse

Zug · 7.2.3-73 · communal act

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Contents: 2 provisions
  1. § 1 Bestand: OK Dach gemäss
  2. § 2 Zu e rhaltende Bausubstanz aLJfgrurnl

2 provisions

§ 1 Bestand: OK Dach gemäss

VPBG A mechen bare Gescho ssfläche gemäss § 72 Abs. 2 PBG Ein iillf!!lll!JAr Neu ha11 hat die Bestimmungen Wohn- und Arbeitszone 3 einzu halten ltn3X. 3 Vollgescho~e mit Attika usw.). Baubereich B OK Dach (inkl. Dacha ufbau mit Brostu00l max. 434.00 rn ll .M. Anrechenbare GeschOS3lläche mex. 5'6:50 m2 Bel einer allfälligen 6lfentllchen Nu1.wng der Dachfl~chs . be~lelsW€lse als Dach- ode r Skulpturengarten. darf das Bau volumen z.ur Erachliessung der D&ch'.'lilcne auf rna:,;, 437.00 rn ii.M. (OK Dach) erhöht werden. Dle5a Aufstockung ist auf das Mindestrnass z.u begrenzen , welches fü r die Erschl1essung, die Nutzung und die angemess.ine Ge,;;taltung der Dachfläche erlorderllch ist. Dat(]ber hinaus darf das Erscheinungsbild eines -::-::liegenden>> Beukor~era nicht gesch mä lert WBrden. Baube reich C1 OK Dach {in kl Brüstung) max. 44 1.□ 0 rn U.M. Anrechenbare Geschrn,sfläche max. 2'240 m2 Bauberaich C2 OK Dach (inkl. BrOslu ng) max. 441 .80 m ll.M . Anrechenbare Geschossfläche 2'800 m2 Beuberek:h D 1 OK Dach {inkl. Brllstung) max. 443.30 m ll.M, Anrechenbare Geschossfiäche Baubereich D1 und 02 zusammen max. 3'950 m2 Baubereich D2 OK Dach (i nkl. Brüstung) max, 426.50 m ll.M . und p artiell Anrechenbare Geschossfläche Baubereich D1 und 02 zusammen max. 3'850 m2 Baubereich E: OK Dach (Inkl. BrDstung) max. 439.60 m D.M. Anrechenbare Geschos5fläche n1ax. 2'400 m2 Zwangsbauflucht Bestehende Untemivaau baute Tre1mung Bautierelche B u nd D2, mindestens 12.00 Meter Breiie, mögliche Verbindung Bund D2 Im Erdgeschoss Niveau Seeterrasse Dur,;hgang Seeterrasse , du rch5chni111i che minimale Breite von 10.00 Metern

§ 2 Zu e rhaltende Bausubstanz aLJfgrurnl

BO Stadt Zug +441.00 A-A SCHEMASCHNITT . . . - - ---► 0000000 □ □□□□ D L --- --- --- 1 + 426.50 ' Arealzufahrt, Lage schematisch Ein- und Au sfahrt Tiefgarage, Lage sch emati5ch Oberirdische Par~ielder z.u lässig. Lage sd1<1rnalsich Gebäudezugang, Lage schemaljsch Fussgtlngerfläche, ummtgeltliches elffenWchei; Fusswegrechl, Lege sc hemeliach Beschränktes atrentllches Fahrwegredlt Rückwärtige Erschliessung GS Nr. 1479 / 1894, Artherstrasse 29 und 31 Nolz.ufahrt GS Nr. 3845 (Fideikommiss Mllller) Wichtige öffen11ic17a Fusswegverbindung mit unentgeltlch ern öflennlchern Fusswegrechl, Lege sch ematisch Wichtige öflenllicha Rc1clwB!JVerb lnd ung mit unentgeltlichem eiffentllchem Velofahrwegrech1 Fussgängerilbergang, Lage schematisch Anlieferung, H otelzufahrt. Feuerwehr und allg, Not::ulahrl, Lage schematisch Anlieferung, Feuerwehr und allg. Notz.ulahrl, Lage schematisch Feuerwehr und allg. Not::ufa~,rt. Lage schematisch Unterflurcontainer für Hauskehricht, Lage schematisch Wendeplatz, Lage schematisch Max. Geb.!lude höhe In m.O.M. INFORMATIONSINHALT RRB 09.D9.195:l RRB 08.09.1955 -4----~-- ' Genehmigte Baulinie Genehmigte Sonderbaulinie für Nebenanlagen Neue Baulinie zu genehmig en gernäss sapera1am ksntonalem Verfahren Neue Arkadenbaulinie (minimale lichte Höhe 5.50 Meter) zu genehmigen gernäSb saperatern kanton ale m Verfahren Aufzuhabende Baulinie zu genehmigen gemäss separatem kan,onalem Verfahren PmjektlArter Strassenausb au und Stützmauer Seeterrasse Mänibach eingedolt Bushallestelle Unterstand Bushaltestelle, Lage 5Chemalisch Dopp elspwrinsel Raum Casino• Fridbach (gernäss kantooalem Richtplan, Kapital VS - Raglonaler Bahnverkehr I Mlttelverteter) Bereich für unterird ische Bauten (Tiefgarage, usw.) Lage schem atisch SchOtzenswertes Baudenkmal : ÖFFENTLICHE VERBINDUNG : SEETERRA.SSE - STADTHOF : { MINIMALE BREITE 12 M) ! i ''!__, __,/ -----.J!!. ' Grundlageplan Fre iraumkonzept +4'11.1)0 8-B SCHEMASCHNITT ------------ -- !.Jf'-\,",', '-__------- -- -~l.00, -------------- ' 0 1 ' --- --- / -----;'----- -·--, / ------ ---- - -- ---------- -- --------------- ' 0 ' '--- --J •441. 80 +#Hl() ,_:tM.UO n=--~~,a,;~;..:::;:;::,~~11--;,~,- 11 +437.Uü ,_,.,.......,., 0 v..,.._ = +4.'4.llü -~.,.,~ ~~----42 , -,[l " - C-C SCHEMASCHNITT ' / 0 i ' '''' D-D SCHEMASCHNITT / /' 0 5 r;--, G1 ! r 10 15 20 30 r 40 50 m Bestim mungen Ziel u n d ZWeck des Bebauungsplanes 1. Der Bebauungsplan «Areal ehemaliges Kantonsspita l>> bezweckt: - die Schaffung VOil zweckrnils5igen und sachgerechten Rahmenbedingungen tar eine qua litätsvolle Bebauung des Areals und im Baubereich B für einen Neubau mit öflenn1cher Ausstrahlungskraft; - die Orien~erung an den Zielsetzungen der 2000-WaU-Gesellschaft; - die Z ug~nglich keit des Areals für die Öffcntl ich~c:t sowie die Aufwertung der Aussenräume für Fussgänger mit attraktiven Fussg~nger- und F latzfl~chen mit hoher Aufentlmltsqualirnt; - die Vorgabe ~on klaren Slru:..turan einerseits und den notwenrligen f'mjektierungsspielraum ftir die Weilerbe - erbeitung in Etappen endel"Sf!tts; - einen ausgewogenen Nutzungsmix auf dem Areal Bebauung 2. Bauten, Anlagen und Aus~enräume sind so zu konzipieren und zu gestanen, dass hinsichtlich Messstilblichkeit, Formsprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Beμn.irizung eine sehr gute Gesamlwirkung erzie~ wird Dies gilt auch fllr eine etapplerte Realisierung. 3. Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der im Plan festgelegten Bauborc iche A bis E erstellt werden. Vordächer im Eingangsbereich der Bauten sind zul-ässig . 4. Die festgelegte Gebäudehöhe darlvon keinem Gebäudeteil du rch51PG5en werde n. Davon ausgenommen sind technisch bedingte Dachautbauten wie Lift(lberfahrten und Noteu5stiege sowie Installationen auf Dächern, wenn der Standort technisch bedingt ist Heiz.ungs- und Lüftungsgeräle sind in die darunterliegenden G9!1chosse z.u integrieren . Dachausstiege sind au/ das at:isolute Minimum zu besch ranken und so enz.uordnen, dass sie von unten her möglichat nicht einsel7bar sind. Sonnenkollektoren dürfe n nicht über d ie Dachb rüstung ragen. 5. Begehbares Dach Baubereich B: Im Baubereich kann die Dachfülch e teilweise oder ganz begehbargestenet werden (Im Bereich OK Dach inkl Dachaufbau mit Brüstung ITllll(. 434.00 rn ü.M ,). Die y-111te Dad1näd1e inklusive dem überhöhte n Bereich von rrnx. 437 00 m Ll M. ist als 5. Gebaudefa5sede von hoher architektonischer Qualität zu (lllstalten . 6 In d&n Baubereichen C1 und C2 kan n die definierte anrechenbare Gescho-.;sfl~che pro Baubereich zu Guristeni zu Lasten ~orn 11n!iegenden 8.:lubereich (zwische n C1 und C2) um max•mel 10% ertiäht Ozw. rsd uziert warden. 7 Im Baubereich D1 Ist das B11u volumen aus denkrnalpfiegerische n ÜOerlegLJ11gen zu erhalten. Eine Vo lumenerwe~e111no dr;s Dach!}ElSGhosses bzw . des ober.,ten Geschosses ist mög~ch. Für den farblich gekennzeich neten Bereich gelten zusälzli ch die In der Schutzverfügung erlassenen Bestimmungen {Erhell der Bausubstanz.). 8 . Im Baubereich E ka nn die definierte anrechenbare Geschos-sfläche gesamthaft urn maxirnal 400 rn2 zu Gunslen der Baubereiche C1 und I oder C2 reduz.iert werden. 9. Aus städ:1:1hF1t11ichen Überlegungen sind in den Baubereichen C l und C2 und E die m aximalen Cebäudehöhe von 11 .50 m nach Möglichkeit einzu ha lte n. Zusätzli~h ist die Erstell ung eines Atti k8i;;escho;ses, we lches seeselllg als Vollgeschoss In Erscheinung tritt, VOl"Zusehen. 10. Im Baubere ich E ist kein Attika zulässJg. 11. Die Seeterrasse hat sich auf einer Höhe Yon ca, 42 1.25 m ü.M. sowie der Stadlhof auf einer Hllhe zwischen ca. 424.00 m O.M. (Anschlus5 Mänibachslrasse) u nd ca. 42 7.00 m ü.M. (Hotelzugang) z.u beiinden. 12. Bei einer Sanie ru ng des bestehenden Personalhochhauses (Bautiereicl1 A) dürfen Balkommbi:tuten !luf 1/3 der Fa9sade ~länge erstellt werden und den Baubereich auf der südlic,i en sowie wesHichen Fassadenselte um 2.50 m überraQen , sofern diese zu einer quelitetiv hochsteheriden architektonischen Ausfom,ulierung des Gesamteindrucfcs beitrag\! n, Aur allen übrigen Beubareidlen dürfen keine auskragenden Bauteile die Baubereiche überrogcn . 13. Für die Baubereiche C1 und C2 sind p.irtiell Zwa11gsbaulluchten defi niert, aufweichen rnindes+.ens 60% dar betroffenen Gebäudefassade anzuordnen ist. Entsprechend beträgt an den Westfassaden die minimal~ Gebäudelänge pro Baubereich 30.00 m. Baubereiche/Nutzungen 14. Die Ausnülzung wi rd durch die msxrrnal anrechenba.re Geschosefläehe pro Bau bereich geregelt. 15. Als Grundlage für die Erteilung von BaubtM"illigungen ist für die Baubereiche B, 01 und 02 gestmzt au f ein Nutzungskonz.epl ein gemeinsamer Architekturwettbewerb d1uchzur □ hren. für die Solitäre der Baubereiche A und E, s11Wie die Baubereichf! C1 und C2 können unabhängige ArchitektuJWottbewerbe durchgeführt werden. Ein hchilekturwetlbewerb fllr die gerneinHrne Entwicklung aller Baubereiche ist z.u prüfen . 16. Jm Ba ubereich A sind Wohnnulzunge n vorzu5ehcn. Das bestehende Personelhochhaus ist zu erhatten. 17 Im Baubereich Bist eine publikumsattraktll'C, .:lffentllche Nul2ung mit Ausstrahlungskraft vorzusehen, Wohnen und Dienstleistung sirid nicht zulässig . 18. Im Baubereich C1 und C2 sind Wohnnutzungen vorzusehen, in den Erdgeschossen (Niveau Stadlhof) sinrt .ciueh mä55ig störenda Gewerbe- und Dienstleistungsnutz.ungen zulil~ig. Die Obergesc hosse sind mehrheitlich fOr preiagünstigen Wohnungsbau geml:lss § 38130 reserviert. 19. In den Baubereichen D1 und D2 ist eine Hotel-- und Gaslronornienulz.ung ~orzusehen. Diese kann mit Longstayapparl(!menls und Aterswoh nungen ergänzt werden. 20. Im Baubereich E sind eusschliesslich Alterswohnunoen vorzusehen . Erschlie.s.sung 21. Die Ein- und Ausfuhr! zur Tiefgarage der Ba ubereiche B, C1, C2, D1 und D2 hat eb der Mänibachstrasse zu erfnlgen und ist im Geb~ude de6 Baubsreich6 C1 zu lntegneren . Die Tiefgarage des Baubereichs E ist a b dem Weg entlang dem SBB- Bahndamrn z.u erschliessen und IM e Zufahrt Ins Gebäude zu inlsgrieren 22. Die Anordnung dar Arealzufahrten un,j der E:in- und Ausfahrten der Tiefgarage n sind so z.u organisieren, dass keine Konflikte mit dem Rad- und Fussweg entlang dem Bahndamm an~hen. 23. Die rückwärtige Erschliessung fOr je zwei ungedecl<te Autoabstellp lätze für Besucher und Güte rvmschlag auf den Grundsfücken Nr. 1479 unrl 1894, Artherslrasse 29 11nd 31 , hat ab dem Weg entlang dem SBB-B.ihndamrn slldlich de:;; Baubereichs E rn erfolgen 24. Die Seetcrmss;, und der Stadthof sind durcll einen Durchgang zwischen dem Bl!ube1eich B und den Baubereichen D1 u nd D2 mllelnande r ~erblinden. Dieser Duruhg~ng het mindesten5 eine Breite yoo 12.00 rn aufzuweisen und muss uneinQBSchränkl passlArhar sein . Eine mögliche Veibindung zwischen den Baubereiche B und D2 liegt unterhalb des Durchgimges . Ausserdam ist oberirdisch auf Ni~eau Stadthof zwischen den Baubereichen B und 01 ei ne eingeschoss ige, offene gedeckte Verbindung möglich . Auf dem Baubereich D2 ist partiell eine eingescho~ige Uberdach:.mg angre nzend a n den Baubereich 01 möglich . 25. Der Durchgang der Seeterrasse muss uneingeschränkt passierbar sein ufld hat eine d urchschnittliche, nini male Breite von 10.00 rn und eine lichte Höhe von min. 5.50 m aufzuweisen. Freira u m 26. Das Ki:inzept Umgebung der Footana Landschaftsarchitektur GmbH vorn 26, Februar 20 14, rev. 15. Mai 2014, Ist für die weilere Projektien1ng und etappenweise Umsetzung wegleite nd, 27 Der begrt:rnte Freiraum ist naturnah zu gest.;lten und setzt sich aus folgenden E:lementen zu1:1arnmen (Grundlagep lan Freirau1nkonzept): a) Wohngarten b) Seeterrasse c) Stoclthof d) P11rk 28 . a) Die Gestaltung de.s Wohngartens setzt die heulige Gertenanlege des Hochhauses in Wert. Dio, l 1mlr>1len Elemente des Gartens aus den 70er Jah ren 5ind wo möglich zu erhalten. b) Die Seeterrasse ist als einheitlich öffenlli1:he rnuttifunkliom.ile fläche zu gestalten. Zentrale gestaller1sche Elemente sind der Aufgang von der Kreuzung Mänibechslrasse/Artheralrasse. die Verknüpfung der Bauberei~he B, 02 und de5 Parks sowie der AOgang im Süde n der Seeterrasse. Das z.entrala Element der Seeterrasse isl der Ausblick auf de n Zugersee. Die9ern ist iri dto, Ausgeslallung Ro;tehnung zu 1ragen (Gestaltung cter Stützmauer gegen Kantonsstrasse, Sitzge!egenheiten, usw.). c) Der Stadlhof hat verschiedene Aufgaben z.u erfüllen : Eineraeils stellt er die Zufahrt z11m Bannerelch B und z.um He tel sicher, anderseits ist er Aufcnthalloort für ~ie BaubBreiche C1 und C2 mit ih re r Wchn- urid Gemrbenutzung sowie Vorzone des Hotel~ und des &iubereichs B mit seinsr pubikurnsattraldiven Nutz ung. Der Stadlhof ITT.JSS für die Öffentlichkeit frei zugänglich und nutzbar sein. P Mvate Nutzungen (wie beispielsweioo Vorgärten oder Aussensitzpt!ltze van Wohnungen) ~lnd nicht ztllässig Diese n untcr5chiedlichen Anforderungen ist Rechnu ng zu tragen. Nel:len der Erschliessu/\gsflä~he sind auch attraldiv gestaltete Aussenräume vorzusehen. d) Der Park verbindet die BeubereicJ1e D1ID2 und E. Mit wasserdurchläSErigen Wegen stellt er die Verh inrturl(l zwischen der Seeterrasse und dem Weg enll1mg dem SBB-Bah ndemrn sicher. Er nimmt Bezug auf den Baum • bestand der beiden westlich liegenden Vill~n (GS 1479 und 1694). Der Park isl als Element z.u verstehen mit eins1 einheifü:hen Gestsltung von Wegen, Wiesen und PflanzHächen . Die rückwärtige Erschlessung de r Parz.eilen GS 1479 und 1894 ist in die PerkgBstaltung einzubeziehen. 29. Ea sind ~ornahmich einheimische Pflanzen zu verwenden. Rasen- und Wesenßächen sind als artenreiche Vegel:alionsftächen zu erslellen und zu unterha lten. 30 Seelerrasse und Stadthof sind intensiv genutzte Freiräume, während der Wo hngarten und der Fark eher der stillen öffen~ich&n sowie privaten Nutz ung vorbehattsn sind (Spazieren, öffentl iche Wegverbindu ngen, usw,). 31 Im Rahmen des Wettbewerbes für den Baubereich B und/oder d ie Baubereiche D1 und D2 ist der Freiraum fOr die Seeterrasse und den Stadthof zu erorbcitcn. Der Landschaftsarchitekt, welcher als Sieger des WtrllbewerbelS hervorgeht, ist nach Möglichkeit für die Begleltung der U mgebungsgestaltun g s(inilicher B.iubereiche zu verpflichten. 32. Auf den wertvollen Baumbestand !fit ROoksicht zu neh me n. Hierzu ist das Baumgutachlen der f irme BAUMBÜRO vom Februar 2014 rnassgebe nd. ParKierung 33 Es sind Insgesamt maximal 210 Parkplätze vor„u,;ehen. Diese leilen sich w,e folgt auf: Neu e Tiefgarage Nord (Baubere iche C1/C2!01 und 02) max. i'2 Park_pliltze. neue Tiefgarage S üd (Baubereich E) max. 28 Parkplätze. Umgebung Ba uberefch E mex . 4 Parkplätze u nd tJ.el!Ulltendee Parkhaus Athene max. 106 Parkplätze 34. F □ r den Baubereich A sind Im Par kha us Athene pro Wohnung ein Parkplatz , maxim~I jt!doch 31 Parkplat::e für Bewohner vorz.uS81ten. 35. F ür den Baubereic17 B sind in der Tlefgar.cige Nord maxima l 5 Farkplätz.e für Beschäftig1e vorzusehen . 36 . Für die Baubereiche C1 und C2 sind in der direkt angrenzenden Tiefgarag e Nord maximal 45 Parkplätze für Bewohner und Besd1äfligte vorz.usehen. 37 . FDr den Baubereich 01 und 02 sind in der direkt angrenzenden Tiefgarage Nord ma-.:imal 22 Parkplätz.e für H~gäs1e und E!eschilftrgte z;ulä:Nig. 38 Für den Baubereich E und die Liegenschaften GS 1479 und 1894 (ArlhP.r.!lrasse 29 und 31) sind In der eire kt ;mgrenzend8fl Tiefga rage Süd maximal 28 Parkplatze ftlr Bewohner zulässig. Dabei sind mr die Li egenschaften GS Nr. 1470 und 1894 je 2 Pafl<plä1ze in dor T,efgarage- Süd VOfZUsehen . Für Besucher des Bauberei ch s E sind maximal 4 oberird ische Piirkpliltze am hezeichnetan Standort z.:..il~ssig . 39. Für Besucher der Baubereiche A, B, C1, C2, D1 und D2 und die Bescnäftigte der Bauberelehe D1 und 02 sind Im Parkh11us Athene maximal 75 Parkplätz.e vorzust!he n. 4D. Sämtliche llffentlich z.ugängichen Parkfek!er sind mon(lllir und lenkun11swirksa rn ab der ersten Stunde zu bewirtschaften . Ausgenommen sind die re5ervierten Parkfelde r ftlr Wohnnutzungen und Beschäftigte . 41. Fü r Fahrräder un d Matolfahrräder Ist rrindestens die folgende An2ah l Abslallplill2e zu erstellen: - 1 Abstellplatz pro 100 rn2 aGF' Wohnen - 1 Abstellplatz pro 70 rn2 aGF GewerbelDlenstleistung, Hotel - 1 Abstellplatz pro 85 rn2 aGF llffen111che Nutztmg, Gastronomie Dia AOStallpl!llze sind ao anz.ulegen , dass sie auf kurzem und sicherem Weg z.u den jeweili 1;11m Nul.zungen erreicht werden könnsn. Mindaslens 60 % der Abstellplä12e sil'Kl lU überdache n. Ver- und Entsorgung 42 Das Meteorwesser ist soweit rnäglich Im Planungsgebiet veraid<:ern z.u lassen. Hierfür s' nd n11turnah i;iestalele Veraickerungsmuklen und R:atenttnnsräume vorzusehen. 43. Am bezeichneten Standort sind in Absprache mit dem Baudepartement der stadt Zug eine gemoinsarne Entsorgungsstelle rril Untar1lurconlainem ftlr Wohnmm:ungen einzurichten. Fllr die Baubereiche B, D1 und D2 Ist eine optimale Entsorgungsinfrastruktur enzul:ieten. Für die Beslirn111Jng des Standortes der EntsorgungslogisLi k :;111'/ie lilr die Art der Abfallbereitstellung Ist Im Rahmen des Beug9!1uchs ein Entsorgungskonz.ept eln2urelchen. 44 . Für die Bauten und Anlagen .sind mc-:;ilichst hoher Anteil mineralischer Recyclingbaustoffe und erneuerbare Melerialien einz.usefzen . A llgeme ine Beslimrnungen 45 . Sofern dflr Beho!uungsplan keine abweichenden Besllrnmungon enthält, gelten die Vorsehrillen der Jewelllgen Bauordnung und des Zonenplans. Der Stadtrat keoo , im Sinne von § 31 der Verordnung z.um Planungs- und Beugesatz r,/ PBG) vorn 16. November 1999, Ausnahmen goolatten . BBi der Anderung des Zonenplens und.loder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu Obeiprüfen. Eintragungen eusserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich .

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