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Km vom 11. Juni 2013 des Beschlusses Nr. 17/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Liechtenstein · 0.110.037.61 · treaty

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1

In Anhang XX des Abkommens wird nach Nummer 1h (Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) folgende Nummer eingefügt: "1i. 32004 L 0035: Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56). Für die Zwecke des Abkommens gilt die Richtlinie mit folgenden Anpassungen: a) Unbeschadet künftiger Massnahmen des Gemeinsamen EWR-Ausschusses ist darauf hinzuweisen, dass folgende Rechtsakte der Gemeinschaft nicht in das EWR-Abkommen aufgenommen wurden: i) Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie), ii) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie). Daher gelten alle Bezugnahmen auf diese Rechtsakte nicht für die EFTA-Staaten. b) Art. 2 Abs. 3 gilt nicht für die EFTA-Staaten. c) Für die EFTA-Staaten bezeichnet der Begriff "geschützte Arten und natürliche Lebensräume" Folgendes: wenn ein EFTA-Staat dies vorsieht, Lebensräume oder Arten oder Typen von Lebensräumen oder Arten, die von dem betreffenden EFTA-Staat für gleichartige Zwecke wie in den beiden in Art. 2 Abs. 3 genannten Richtlinien ausgewiesen werden."

Art. 2

Der Wortlaut der Richtlinie 2004/35/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt am 6. Februar 2009 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.

Art. 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 5. Februar 2009. (Es folgen die Unterschriften)

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