Law

Ausführungsbestimmungen zum Publikationsgesetz

Obwalden · 131.111 · other

Ask the law about thisMore laws of ObwaldenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 bd0b161c114020dcfeddcb60957687387083a00eb07a36202bf384ca3bcf9051

Contents: 4 provisions
  1. Artikel 1 gestützt auf
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Artikel 1 gestützt auf

Absatz 2 und Artikel 4 des Gesetzes über das Amtsblatt und die Gesetzessammlungen (Publikationsgesetz, kPublG) vom 23. Oktober 2025 1), beschliesst: Art. 1 Erscheinungstermin 1 Das Amtsblatt erscheint wöchentlich jeweils am Donnerstag. 2 In Ausnahmefällen oder bei besonderer Dringlichkeit kann die Staatskanzlei für einzelne Bekanntmachungen einen anderen oder zusätzlichen Erscheinungstag festgelegen.

Art. 2

Technische Störungen 1 Bei technischen Störungen des Amtsblattportals erfolgen die Bekanntmachungen auf der Webseite des Kantons. 2 Die Öffentlichkeit ist in angemessener Weise über die Publikationsform zu informieren. 3 Auf ausserordentliche Publikationen ist nach Behebung der technischen Störung im Amtsblatt hinzuweisen. Die nachträgliche Veröffentlichung von Bekanntmachungen löst keinen neuen Fristenlauf aus.

Art. 3

Gebühren 1 Die Gebühr für die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Obwalden beträgt Fr. 30.–. Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Staatssekretariat für Wirtschaft. 1) GDB 131.1 OGS 2025, 28 131.111 2 Bei kantonalen Behörden und Verwaltungsstellen wird die Publikationsgebühr nur erhoben, wenn diese die Publikationsgebühr Dritten weiterverrechnen können.

Art. 4

Private Anzeigen 1 Im Amtsblatt werden keine privaten Anzeigen aufgenommen. Informationen zum Erlass Urspüngliche Fundstelle: OGS 2025, 28 Ursprüngliches Inkrafttreten: 1. Januar 2026 Ausgehobener Erlass: AB über die Gebühren und Anzeigebedingungen für das Amtsblatt vom 16. November 2004 (OGS 2004, 88, OGS 2006, 60, OGS 2006, 78, OGS 2008, 97). 131.111 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 04.11.2025 01.01.2026 Erlass Erstfassung OGS 2025, 28 131.111 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 04.11.2025 01.01.2026 Erstfassung OGS 2025, 28

← Find another law