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Unterägeri · 4.7-2 · communal act

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Contents: 6 provisions
  1. Art. 1 Gebühren
  2. Art. 2 Ausleihdauer
  3. Art. 3 Verspätete Rückgabe
  4. Art. 4 Verlust oder Beschädigung
  5. Art. 5 Reklamationen
  6. Art. 6 Haftung

6 provisions

Art. 1 Gebühren

1 Es gelten folgende Gebühren a) Einmalige Einschreibgebühr CHF 15.00 b) Ausleihgebühr (je nach Anschaffung) ab CHF 2.00

Art. 2 Ausleihdauer

1 Die Ausleihdauer beträgt: a) diverse Fahrzeuge zwei Wochen b) übrige Geräte und Spiele vier Wochen

Art. 3 Verspätete Rückgabe

1 Wird ein Spiel nach der vorgegebenen Ausleihzeit nicht zurückgebracht, wird eine Erinnerung verschickt. Die Kosten betragen: a) erster Rückruf CHF 4.00 b) zweiter Rückruf CHF 6.00 c) dritter Rückruf CHF 11.00

Art. 4 Verlust oder Beschädigung

1 Bei Verlust oder Beschädigung eines Spiels wird ein angemessener Betrag erhoben.

Art. 5 Reklamationen

1 Allfällige Mängel sind innert 24 Stunden zu melden.

Art. 6 Haftung

1 Es wird jede Haftung für Schäden abgelehnt, die durch den Gebrauch ausgeliehener Spielsachen entsteht.

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