Art. 1 Gebühren
1 Es gelten folgende Gebühren a) Einmalige Einschreibgebühr CHF 15.00 b) Ausleihgebühr (je nach Anschaffung) ab CHF 2.00
Unterägeri · 4.7-2 · communal act
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1 Es gelten folgende Gebühren a) Einmalige Einschreibgebühr CHF 15.00 b) Ausleihgebühr (je nach Anschaffung) ab CHF 2.00
1 Die Ausleihdauer beträgt: a) diverse Fahrzeuge zwei Wochen b) übrige Geräte und Spiele vier Wochen
1 Wird ein Spiel nach der vorgegebenen Ausleihzeit nicht zurückgebracht, wird eine Erinnerung verschickt. Die Kosten betragen: a) erster Rückruf CHF 4.00 b) zweiter Rückruf CHF 6.00 c) dritter Rückruf CHF 11.00
1 Bei Verlust oder Beschädigung eines Spiels wird ein angemessener Betrag erhoben.
1 Allfällige Mängel sind innert 24 Stunden zu melden.
1 Es wird jede Haftung für Schäden abgelehnt, die durch den Gebrauch ausgeliehener Spielsachen entsteht.