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Regierungsratsbeschluss betreffend einem Anpflanz- und Inverkehrbringungsverbot für Weissdornpflanzen im Kanton Nidwalden

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1 provision

821.113 Regierungsratsbeschluss betreffend einem Anpflanz- und Inverkehrbringungsverbot für Weissdornpflanzen im Kanton Nidwalden vom 5. Mai 2009 (Stand 5. Mai 2009) Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 5 und 30 des Einführungsgesetzes vom 24. Oktober 2001 zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft (kantonales Landwirtschaftsgesetz)1), in Ausführung von Art. 29 Abs. 3 Buchstabe d und e sowie Abs. 4 der eidgenössischen Verordnung vom 28. Februar 2001 über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV)2), beschliesst: Ziff. 1 Pflanzverbot für Weissdorn 1 Die Neuanpflanzung von Weissdorn-Pflanzen (alle zu dieser Gattung zählenden Pflanzen) ist auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten. 2 Neuanpflanzungen nach Inkrafttreten dieses Regierungsratsbeschlusses müssen von der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer auf eigene Kosten gerodet werden. Im Falle der Nichterfüllung wird die Rodung verfügt. Ziff. 2 Inverkehrbringungsverbot für Weissdorn 1 Der Verkauf und die Inverkehrbringung von Weissdorn-Pflanzen (alle zu dieser Gattung zählenden Pflanzen) sind im ganzen Kanton verboten. Ziff. 3 Bestehende Pflanzungen 1 Bestehende Weissdorn-Pflanzungen, die vor dem Inkraftreten dieses Regierungsratsbeschlusses gepflanzt wurden, werden auf Befall mit Feuerbrand überwacht. 1) NG 821.1 2) SR 916.20 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1 821.113 2 Mit Feuerbrand befallene Pflanzen sind durch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu entfernen und zu entsorgen. Erfolgt die Entfernung nicht freiwillig, wird sie verfügt. 3 Die Vornahme von Ersatzpflanzungen von Wildpflanzen ist Sache der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. An allfällige Ersatzpflanzungen richtet der Kanton keine Beiträge aus. Ziff. 4 Organisation 1 Das Amt für Landwirtschaft ist für die Umsetzung dieses Regierungsratsbeschlusses zuständig. Ziff. 5 Inkrafttreten 1 Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. 821.113 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 05.05.2009 05.05.2009 Erlass Erstfassung A 2009, 761 821.113 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 05.05.2009 05.05.2009 Erstfassung A 2009, 761

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