Law

Energieleitbild

Steinhausen · 7.3-1 · communal act

Ask the law about thisMore laws of SteinhausenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2021-11-08, as the publisher states.

Copy read on 2026-11-01. The page it was read from

sha256 a58da9a0c2ed5009a19d3f221499f52fea1f86f4ab6a0439313d87067ef35399

Contents: 15 provisions
  1. § 1 Einleitung
  2. § 2 Themenfeld Gebäude
  3. § 3 Ziele
  4. § 4 Handlungsschwerpunkte
  5. § 5 Quantifizierbare Ziele
  6. § 6 Themenfeld Mobilität
  7. § 7 Ziele
  8. § 8 Handlungsschwerpunkte
  9. § 9 Quantifizierbare Ziele
  10. § 10 Themenfeld Klimawandel
  11. § 11 Ziele Bereich Hitzebelastung
  12. § 12 Ziele Bereich Trockenheit / Starkniederschläge
  13. § 13 Handlungsschwerpunkte Bereich Hitzebelastung
  14. § 14 Handlungsschwerpunkte Bereich Trockenheit / Starkniederschläge
  15. § 15 Quantifizierbare Ziele

15 provisions

§ 1 Einleitung

1 In der Gemeinde Steinhausen hat das Thema Energie seit vielen Jahren einen wichtigen Stellenwert. So ist die Gemeinde seit dem Jahr 2001 mit dem Gemeinde-Label «Energiestadt» ausgezeichnet und somit ein wichtiges Vorbild in einem nachhaltigen Umgang mit Energie. In diesem Leitbild werden die Bereiche «Gebäude» und «Mobilität» thematisiert, weil in diesen zwei Bereichen ein Grossteil des Energiebedarfes und CO2- Emissionen anfallen. Da der Klimawandel eine der grössten Herausforderungen für unsere Gesellschaft darstellt, mit Auswirkungen auf den zukünftigen Energiebedarf, fliessen auch Überlegungen zur Minderung der wichtigsten Klimafolgen für Steinhausen mit ein. 2 Im Rahmen des Programms «Energiestadt» verfolgt die Gemeinde das Ziel der 2000 Watt Gesellschaft. Konkret heisst dies, dass bis spätestens im Jahr 2050: a) der Energiebedarf auf maximal 2000 Watt Dauerleistung pro Person reduziert wird b) der Bezug von Energie inkl. der Mobilität keine Treibhausgase verursacht c) der Energiebedarf zu 100% aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird 3 Diese Vorgaben sind mit dem bundesrätlichen Klimaziel 2050 vom 28. August 2019, «Netto null bis 2050» kompatibel. Für die Vorbildrolle der Gemeinde bedeutet dies zusammengefasst, dass ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen, eine Steigerung der Energieeffizienz, die Förderung von erneuerbaren Energien und eine Reduktion der CO2-Emissionen als energiepolitische Grundsätze gelten. 4 Dieses Leitbild ist für den Gemeinderat und die Bevölkerung ein Instrument, um energiepolitisch Entscheidungen zu treffen. Es legt die mittel- und langfristigen Grundsätze der kommunalen Klima- und Energiepolitik fest und dient als Grundlage für die Herleitung von konkreten Handlungsschwerpunkten. Alle vier Jahre findet ein Controlling bezüglich Umsetzung der Handlungsschwerpunkte statt und bildet gleichzeitig eine Möglichkeit, die Ziele auf ihre Aktualität hin zu überprüfen. 5 Diese Entscheidungen müssen in einem zunehmend komplexen Umfeld getroffen werden, in dem es nicht mehr sinnvoll ist, die Themen Energie, Umwelt und Klima isoliert für sich zu betrachten. Deshalb ist es auch notwendig, dass eine thematisch breit aufgestellte Fachgruppe den Gemeinderat berät. 6 Die Gemeinde nimmt ihre Vorbildfunktion wahr. Damit diese auch von der Bevölkerung wahrgenommen wird und ihrerseits zum Handeln motiviert wird, ist es unerlässlich, dass die Gemeinde ihre Tätigkeiten kommuniziert.

§ 2 Themenfeld Gebäude

1 Generell werden übergeordnete Planungsinstrumente (zum Beispiel Sondernutzungspläne und Energierichtplan) so ausgerichtet, dass im Gebäudebereich eine Reduktion des Energieverbrauchs, eine Umlagerung zu erneuerbaren Energien und eine Reduktion der Treibhausgasemissionen stattfindet.

§ 3 Ziele

1 G1: Für gemeindeeigene Gebäude wird ein hoher Energiestandard angestrebt. 2 G2: Bei der Planung und dem Betrieb kommunaler Gebäude werden Ressourcen effizient eingesetzt und die benötigte Energie stammt aus erneuerbaren Energiequellen. 3 G3: Liegenschaftsbesitzende, private Personen und Mitarbeitende der Gemeinde werden durch die Gemeinde sensibilisiert, motiviert und unterstützt, Massnahmen zu realisieren.

§ 4 Handlungsschwerpunkte

1 G1.1: Bei der Sanierung und Neuerstellung gemeindeeigener Gebäude wird konsequent der aktuelle Gebäudestandard von Energiestadt geprüft und soweit vertretbar umgesetzt. 2 G1.2: Bei Wettbewerben von Bauprojekten und der Landabgabe sowie bei Neu- und Umbauten von gemeindeeigenen Liegenschaften werden die Themen Energie und Ökologie hoch gewichtet. 3 G2.1: Über alle gemeindeeigenen Liegenschaften wird eine Energiebuchhaltung geführt. Diese liefert die Grundlagen für Betriebsoptimierungen und zeigt den Handlungsbedarf für Sanierungen auf. 4 G2.2: Die Ergebnisse der Energiebuchhaltung werden den zuständigen Mitarbeitern und dem Gemeinderat kommuniziert, damit sie für Sofortmassnahmen sensibilisiert werden. 5 G2.3: Die Weiterbildung von Mitarbeitern, die mit dem Thema Energie zu tun haben, wird gefördert. 6 G2.4: Bei Sanierungen wird der Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung geprüft. 7 G2.5: Die Gemeinde setzt für die eigenen Gebäude ausschliesslich Strom aus erneuerbarer Energie ein, der zu einem möglichst grossen Teil von den Gebäuden selbst produziert und genutzt wird. 8 G2.6: Die Gemeinde vermarktet den lokal produzierten Strom aus erneuerbaren Quellen aktiv. 9 G3.1: Die Gemeinde kommuniziert regelmässig mit verschiedenen Zielgruppen, so dass diese für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sensibilisiert werden. 10 G3.2: Die Bevölkerung und lokal ansässige Firmen werden über ein Energieberatungsangebot, aber auch das kommunale Förderprogramm, zum Handeln motiviert.

§ 5 Quantifizierbare Ziele

1 Bis 2030 erfolgt die Wärmeversorgung kommunaler Gebäude zu 75% erneuerbar. 2 Bis 2050 erfolgt die Wärmeversorgung kommunaler Gebäude zu 100% erneuerbar.

§ 6 Themenfeld Mobilität

1 Die Umweltbelastung und der Energieverbrauch im Bereich Mobilität müssen gesenkt werden. Die Mobilität erfolgt in Zukunft energieeffizient und verursacht möglichst geringe CO2-Emissionen.

§ 7 Ziele

1 Der Energieverbrauch im Bereich Mobilität muss wie folgt reduziert werden: a) M1: Wege können kurzgehalten werden («Stadt der kurzen Wege») b) M2: Es findet eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf Langsam- oder öffentlichen Verkehr statt c) M3: Bei motorisierten Fahrzeugen erhöht sich der Anteil an energieeffizienten, CO2-armen Antrieben

§ 8 Handlungsschwerpunkte

1 M1.1: Die Bevölkerung kann sich auf dem Gemeindegebiet mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgen. 2 M1.2: Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice werden gefördert. 3 M1.3: Ein attraktives Angebot an Grünflächen steht auf dem Gemeindegebiet für die Naherholung zur Verfügung. 4 M2.1: Die Gemeinde übernimmt eine Vorbildrolle und fördert alternative Mobilitätsformen bei ihren Mitarbeitenden. 5 M2.2: Die Optimierung des ÖV-Angebotes wird unterstützt und gefördert. 6 M2.3: Der Langsamverkehr wird durch sichere Wegverbindungen, aber auch durch ein attraktives Infrastrukturangebot möglichst attraktiv gestaltet. 7 M2.4: Temporeduktionszonen werden umgesetzt. 8 M2.5: Sharingangebote werden unterstützt und bei Bedarf ausgebaut. 9 M2.6: Öffentliche Parkplätze werden konsequent bewirtschaftet, auch im Rahmen von Sondernutzungsplänen. 10 M2.7: Bei Bebauungsplänen wird ein Mobilitätskonzept eingefordert. 11 M3.1: Bei der Neubeschaffung von kommunalen Fahrzeugen wird der Beschaffungsstandard von Energiestadt berücksichtigt. 12 M3.2: Durch Sensibilisierung der Bevölkerung wird diese motiviert, auf energieeffiziente Antriebssysteme umzusteigen.

§ 9 Quantifizierbare Ziele

1 Bis 2030 verfügen 50% der Fahrzeuge im kommunalen Fuhrpark über einen effizienten Antrieb, der mit erneuerbaren Energien betrieben wird. 2 Bis 2050 verfügen 100% der Fahrzeuge im kommunalen Fuhrpark über einen effizienten Antrieb, der mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

§ 10 Themenfeld Klimawandel

1 Neben energetischen Aspekten werden auch die für Steinhausen relevante Auswirkungen infolge des Klimawandels berücksichtigt. In Anlehnung an den Aktionsplan 2020 bis 2025 des Bundes werden Aspekte wie Hitzebelastung und Trockenheit / Starkniederschläge einbezogen. Bei gemeindeeigenen Gebäuden werden die nachfolgenden Handlungsschwerpunkte umgesetzt. Bei nicht gemeindeeigenen Gebäuden werden sie entweder über ein Anreizsystem gefördert oder über Planungsinstrumente aktiv eingefordert. Zusätzlich sollen weitere geeignete Massnahmen ins gemeindeeigene Förderprogramm aufgenommen werden.

§ 11 Ziele Bereich Hitzebelastung

1 K1: Durch geeignete bauliche Massnahmen findet eine Hitzeminderung statt. 2 K2: Durch die gezielte Schaffung von Grünflächen und der Reduktion versiegelter Flächen trägt die Gemeinde zusätzlich zur Hitzeminderung bei.

§ 12 Ziele Bereich Trockenheit / Starkniederschläge

1 K3: Wassermangel infolge Trockenheit wird mit dem sparsamen, sinnvollen Einsatz von Wasser entgegengewirkt. 2 K4: Schäden infolge Hochwasser werden durch die Reduktion von Abflussspitzen gemindert.

§ 13 Handlungsschwerpunkte Bereich Hitzebelastung

1 K1.1: Gemeindeeigene Gebäude werden so geplant, dass sie keine aktive Kühlung benötigen. 2 K1.2: Die Verkehrswege sowie deren Umgebung werden nach Möglichkeit nicht versiegelt oder zumindest mit hellen Materialien versehen. 3 K2.1: Zur Schaffung von Grünflächen werden auch Gebäudeoberflächen genutzt. 4 K2.2: Entlang von Verkehrswegen (insbesondere bei Fuss- und Velowegen) und Aufenthalts- bereichen im Freien sorgen Bäume für eine Beschattung.

§ 14 Handlungsschwerpunkte Bereich Trockenheit / Starkniederschläge

1 K3.1: Durch die Energiebuchhaltung soll eine Optimierung bezüglich dem Umgang mit der Ressource «Wasser» stattfinden. 2 K3.2: Der sparsame Umgang mit Wasser wird innerhalb und ausserhalb der Verwaltung thematisiert. 3 K3.3: Die Regenwassernutzung wird gefördert. 4 K3.4: Zusätzliche Retention findet mittels begrünten Flächen statt. 5 K3.5: Grünflächen werden mit einheimischen, dem jeweiligen Standort angepassten Pflanzen bepflanzt.

§ 15 Quantifizierbare Ziele

1 Die Gemeinde kommuniziert mindestens einmal jährlich zum Thema «Klima», dies kann auch im Rahmen einer Veranstaltung stattfinden. 2 Die Gemeinde setzt jährlich mindestens ein Projekt zur Förderung der oben genannten Handlungsschwerpunkte um.

← Find another law