Law

Multifunktionsplatz Buchholz – Stellplatzordnung (Vollzugsverordnung)

Glarus · 7.7-2 · communal act

Ask the law about thisMore laws of GlarusFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2019-05-23, as the publisher states.

Copy read on 2026-11-01. The page it was read from

sha256 d6994fc56ed79741862a6805c7853a98988dc633ab09ff3e78750b4574d906d2

Contents: 13 provisions
  1. Art. 1 Öffnungszeiten
  2. Art. 2 Berechtigungen
  3. Art. 3 Haustiere
  4. Art. 4 Umgang mit der Natur
  5. Art. 5 Lärmschutz
  6. Art. 6 Entgelt
  7. Art. 7 Versorgung
  8. Art. 8 Entsorgung
  9. Art. 9 Abfall
  10. Art. 10 Überwachung
  11. Art. 11 Notrufnummern / Informationen
  12. Art. 12 Hausrecht
  13. Art. 13 Weisungen, Haftung, Rechtsverbindlichkeiten

13 provisions

Art. 1 Öffnungszeiten

1 Der Platz ist (mit möglichen Einschränkungen) ganzjährig offen. Nach starkem Schneefall werden die Stellplätze bis zur Schneeschmelze nicht mehr garantiert geräumt. 2 Der Platz kann für Veranstaltungen zeitlich gesperrt werden. Hinweise für temporäre Sperrungen finden sich auf der Gemeindehomepage oder als Publikation auf dem Platz.

Art. 2 Berechtigungen

1 Die Wohnmobilstellplätze dürfen nur von übernachtenden Gästen der Sportanlage Buchholz und von Touristen benützt werden. 2 Auf dem Platz sind ausschließlich autarke Wohnmobile mit funktionierendem WC zugelassen. Campieren und Zelten ist nicht gestattet. 3 Die Aufenthaltsdauer ist auf 14 Tage limitiert. 4 Platzreservierungen oder zusätzliche Belegung von Stellplätzen mit Anhängern, Campingmöbeln etc. sind nicht erlaubt. Tische, Stühle etc. sind nur auf dem eigenen Platz erlaubt und nach Gebrauch jeweils wegzuräumen. Absperrungen und Einzäunungen sind untersagt. 5 Das Abstellen nicht bewohnter Wohnmobile/Wohnwagen ist auf dem ganzen Platz verboten. 6 Die Dauerparkbewilligung der Gemeinde Glarus ist auf den Stellplätzen ungültig. 7 Personen, welche in der Gemeinde Glarus einer Arbeit nachgehen oder Handel betreiben, ist die Übernachtung und Benützung des Platzes untersagt. Ausnahmebewilligungen kann die Gemeindeverwaltung ausstellen. 8 Die Ver- und Entsorgungsanlagen stehen auch durchreisenden Wohnmobilbesitzern zur Verfügung.

Art. 3 Haustiere

1 Hunde und andere Haustiere sind erlaubt. Es besteht Leinenpflicht. 2 Die Hundekot-Entsorgungsbehälter dürfen nicht als Müllbehälter missbraucht werden.

Art. 4 Umgang mit der Natur

1 Das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen ist auf dem ganzen Platz verboten, ebenso das Deponieren von Waren und Abfällen aller Art. 2 Kohlegrills und offene Feuer sind auf dem ganzen Platz und der angrenzenden Wiese verboten. 3 Der Platz ist sauber zu verlassen. Die nachträgliche Entsorgung von Abfällen oder die Beseitigung von Verschmutzungen werden in Rechnung gestellt.

Art. 5 Lärmschutz

1 Auf die Anwohner und die anderen Benutzer des Platzes ist Rücksicht zu nehmen. Ab 22:00 Uhr ist nur noch eine angepasste Lautstärke erlaubt.

Art. 6 Entgelt

1 Die Berechtigung zur Benützung des Platzes wird durch die Bezahlung der Parkgebühr am Kassenautomaten erworben. Die entsprechenden Gebühren und Parkvorschriften sind am Kassenautomaten publiziert.

Art. 7 Versorgung

1 Für die Stromversorgung steht – gegen Entgelt – eine Stromsäule mit Steckdosen zur Verfügung. Wenn das Stromkabel entfernt wird, können restliche Strommengen verfallen. Ebenso steht für die Frischwasserversorgung eine Anlage zur Verfügung. Der Wasserbezug ist zeitgesteuert. Nicht unmittelbar bezogene Mengen können verfallen. Sanitäre Einrichtungen (Duschen und Toiletten) stehen nicht zur Verfügung.

Art. 8 Entsorgung

1 Die Abwasser- und Fäkalienentsorgung ist ausschließlich über die vorhandene Entsorgungsstation vorzunehmen.

Art. 9 Abfall

1 Der Abfall ist mittels gebührenpflichtiger Kehrichtsäcken, welche im Detailhandel zu kaufen sind, zu entsorgen. Altglas und Konservendosen können bei der Sammelstelle «altes Gaswerk» Glarus kostenlos entsorgen werden.

Art. 10 Überwachung

1 Der Multifunktionsplatz kann videoüberwacht werden.

Art. 11 Notrufnummern / Informationen

1 Kontakt Organisation 117 Polizei 118 Feuerwehr 144 Sanitätsnotruf 055 646 33 33 Kantonsspital mit 24 Stunden Notfallstation. Es hat in Glarus aber auch zahlreiche Allgemein- und Fachärzte. 058 611 81 11 Gemeindeverwaltung während der Bürozeiten www.glarus.ch Webseite der Gemeinde Glarus www.glarnerland.ch Tourismusseite Kt. Glarus www.glarusservice.ch Tourismusbüro der Gemeinde Glarus

Art. 12 Hausrecht

1 Die Mitarbeiter:innen der Gemeinde Glarus sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, Personen welche die Stellplatzordnung nicht einhalten, unverzüglich des Platzes zu verweisen. Allfällig bezahlte Park- und Stromgebühren werden nicht zurückerstattet.

Art. 13 Weisungen, Haftung, Rechtsverbindlichkeiten

1 Den Weisungen von Polizei und den Mitarbeiter:innen der Gemeinde Glarus ist Folge zu leisten. 2 Das Betreten und Befahren des Multifunktionsplatzes Buchholz Glarus erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden haftet der Verursacher. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 3 Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, fehlbare Personen polizeilich anzuzeigen. 4 Die Gemeindeverwaltung entscheidet über Öffnung und Schliessung des Multifunktionsplatzes. 5 Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung der Wohnmobil-Stellplatzordnung auf der Gemeindewebseite.

← Find another law