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Vertrag zwischen dem Kanton Bern, vertreten durch den Regierungsrat, und der Republik und dem Kanton Jura, vertreten durch die Regierung, betreffend die Benützung der Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan, Laufen und Lyss/Kappelen

Bern · 521.91-1 · intercantonal agreement

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1 vom 08.10.1980 (Stand 01.01.1981)
  2. Art. 2
  3. Art. 3

3 provisions

Art. 1 vom 08.10.1980 (Stand 01.01.1981)

Gegenstand 1 Der Kanton Bern stellt der Republik und dem Kanton Jura sowie dessen Gemeinden zur Verfügung: a die regionalen Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan und Laufen für die Personalausbildung; b das kantonale Zivilschutz-Ausbildungszentrum von Lyss/Kappelen für die Kaderausbildung.

Art. 2

Kosten 1 Die mit der Personalausbildung verbundenen pauschalen Kosten werden gemäss dem entsprechenden Bundestarif geregelt; der Kanton Jura schuldet die Gemeindeanteile. 2 Die von den Ausbildungszentren Tramelan und Laufen errechneten administrativen Kosten werden Gegenstand einer jährlichen Abrechnung sein. 3 Die mit der Kaderausbildung in Lyss/Kappelen verbundenen pauschalen Kosten werden gemäss dem entsprechenden Bundestarif geregelt. 4 Die administrativen Kosten werden Gegenstand einer jährlichen Abrechnung sein.

Art. 3

Inkrafttreten und Laufzeit 1 Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Er kann unter Beachtung einer Frist von sechs Monaten von einer der Parteien gekündigt werden. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1980 d 292 | f 294 521.91-1 2 Bern, 8. Oktober 1980 Für den Regierungsrat des Kantons Bern Der Präsident: Favre Der Staatsschreiber: Josi Delsberg, 24. Septenber 1980 Für die Regierung der Republik und des Kantons Jura Der Präsident: Beuret Der Staatsschreiber: Boinay 3 521.91-1 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 08.10.1980 01.01.1981 Erlass Erstfassung 1980 d 292 | f 294 521.91-1 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 08.10.1980 01.01.1981 Erstfassung 1980 d 292 | f 294

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