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3 provisions
§ 1
Publikation und Kommunikation von digitalen Informationen
und Dienstleistungen
1 Der Kanton gestaltet, soweit verhältnismässig, seine Informations- sowie
Kommunikations- und Transaktionsapplikationen gemäss den nationalen und
internationalen Informatikstandards, die die Zugänglichkeit von Applikationen
regeln und vom Bund für seine eigenen Applikationen anerkannt werden. Sie
müssen die von diesen Standards geforderte Konformitätsstufe «AA» erreichen.
2 Zu den Informations- sowie Kommunikations- und Transaktionsapplikationen
zählen insbesondere die kantonale Webseite, das BL-Konto inkl. sämtlicher digitaler Behördengänge, das digitale Amtsblatt, die Gesetzessammlungen, das
Portal für Geodaten und das Open Government Data-Portal.
§ 2
Klage- und Beschwerderecht von Behindertenorganisationen
1 Das Behindertenforum3) als Dachorganisation der Behindertenselbsthilfe Region Basel kann selbständig Rechtsansprüche aus dem BRG BL4) geltend machen, sofern die geltend gemachte Benachteiligung schwer wiegt.
2 Auf Antrag von Behindertenorganisationen gemäss § 10 Abs. 1 des BRG BL5)
können weitere Organisationen in die Liste gemäss Abs. 1 aufgenommen werden.
1) SGS 100
2) SGS 109
3) www.behindertenforum.ch/
4) SGS 109
5) SGS 109
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2023.091
2 109.11
§ 3
Administrative Zuordnung der Anlaufstelle für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen
1 Die Anlaufstelle ist administrativ der Finanz- und Kirchendirektion zugeordnet.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2023.091
3 109.11
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
05.12.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung GS 2023.091
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2023.091
4 109.11
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 05.12.2023 01.01.2024 Erstfassung GS 2023.091
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2023.091