§ 1
1 Die Reuss von Bremgarten (Au) bis zur Einmündung in die Aare ist von neuen energiewirtschaftlichen Anlagen frei zu halten. Durch Modernisierung bestehender Kraftwerke darf das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden.
Aargau · 787.100 · statute
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1 Die Reuss von Bremgarten (Au) bis zur Einmündung in die Aare ist von neuen energiewirtschaftlichen Anlagen frei zu halten. Durch Modernisierung bestehender Kraftwerke darf das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden.
1 Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch das Volk in Kraft. Aarau, den 16. Mai 1965 Im Namen des Regierungsrates Der Landammann E. SCHWARZ Der Staatsschreiber DR. H. SUTER Inkrafttreten: 16. Mai 1965 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 787.100 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle 16.05.1965 16.05.1965 Erlass Erstfassung Bd. 6 S. 250 787.100 Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 16.05.1965 16.05.1965 Erstfassung Bd. 6 S. 250