Stadt Zug Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt 2 im einfachen Verfahren gemäss $ 40 PBG Bestimmungen Plan Nr. 7704 Datum: 06.12.2022 Publikation im Amtsblatt: Nr. 43 vom 28.10.2022 und Nr. 44 vom 04.11.2022 Öffentliche Auflage: 28.10.2022 - 28.11.2022 BeschlussStadtrat: Nr. 652.22 vom 06.12.2022 £ eut SUA. Dr. Karl Kobelt Martin Würmli Stadtpräsident Stadtschreiber Format: A4 Stadt Zug Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 ziff. 1 Ziff. 2 Ziff. 3 Kapitel 2 Ziff. 4 Ziff. 5 Kapitel 3 Ziff. 6 Ziff. 7 Ziff. 8 Kapitel 4 Ziff. 9 Ziff. 10 Ziff. 11 Kapitel 5 Ziff. 12 Ziff. 13 Kapitel 6 Ziff. 14 Ziff. 15 Kapitel 7 Ziff. 16 Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt 2, Plan Nr. 7704 vom 06.12.2022 Allgemeine Bestimmungen Bestandteile Geltungsbereich Zweck Grundmasse Baubereiche Ausnützung Bebauung Gestaltung Anordnung der Bauten Dachgestaltung Erschliessung Arealerschliessung Parkierung Veloabstellplätze Freiraum Gestaltungsgrundsätze Spiel- und Freifläche Ver- und Entsorgung Entsorgung Entwässerung Schlussbestimmungen Inkrafttreten Bestimmungen No 9 Daan oO aan O1 ao RA SL HL NN ON NON Seite 3 Stadt Zug Ziff. 1 Bestandteile Ziff. 2 Geltungsbereich Ziff.3 Zweck Bestimmungen Der Stadtrat von Zug, in Vollziehung von $ 7 Abs. 2 Bst. c des Planungs- und Baugesetzes PBG!, beschliesst: Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Verbindliche Bestandteile des einfachen Bebauungsplans Ammannsmatt 2, Plan Nr. 7704 bilden die nachfolgenden Bestimmungen mit dem dazugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500. Das Richtprojekt vom 30.09.2022ist für die Beurteilung der kubischen Gliederung und dergestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplanssowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Abweichungen sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahren zu beurteilen. Der Planungsbericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung RPV? dient der Erläuterung undist nicht verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans. Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500 festgelegt und umfasst folgende Parzellen. Parzellen Nr. Parzellengrösse davon im Perimeter 2335 1'128 m? 1'128 m? 3279 2'055 m? 1'763 m? Total 3'183 m? 2'891 m? Der Bebauungsplan bezweckt die Sicherung einer abgestimmten und qualitätsvollen Wohnüberbauung und deren Freiräume sowie eine gemeinschaftliche Einstellhalle. 1 BGS 721.11 vom 26. November 1998 (Stand 1. Juli 2019) 2 SR 700.1 Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt2, Plan Nr. 7704 vom 06.12.2022 Seite 4 Stadt Zug Ziff. 4 Baubereiche Ziff. 5 Ausnützung Ziff. 6 Gestaltung Ziff.7 Anordnung der Bauten Kapitel 2 Grundmasse Bestimmungen 1 In den jeweiligen Baubereichen gelten folgende Grundmasse: Baubereiche Anzahl max. AZ max. aGF Vollgeschosse A 3 0.48 846.24 m? B 3 0.48 541.44 m? A+B 3 0.48 1'387.68 m? 1 Die maximal anrechenbare Geschossfläche (aGF) gemässZiff. 4 ist in den jeweiligen Baubereichen zu verbauen. Eine Ausnützungsübertragungist nicht zulässig. Kapitel3S Bebauung 1 Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten und habensich besonders gut in das Siedlungs- und Landschaftsbild einzuordnen. Dies gilt auch für die Zwischenzustände beieiner etappierten Realisierung. 2 Das Farb- und Materialkonzeptist mit den Baugesuchen einzureichen. Die Beleuchtung des Aussenraumesist auf das funktional Notwendige zu beschränken. Die Einzelheiten werden im Baubewilligungsverfahren geregelt. 1 Lage und äussere Abmessungender oberirdischen Bauten ergeben sich aus den im Situationsplan definierten Baubereichen A und B. 2 Ausserhalb der im Situationsplan eingetragenen Baubereiche A und B sind auf der Westseite Sitzplätze und Balkone sowie auf der Ostseite Vordächer bei den Haupteingängenzulässig. 3 Klein- und Anbauten, die nicht in direktem Bezug zur Aussenraumgestaltung stehen, sind ausserhalb der Baubereichenicht zulässig. 4 Innerhalb des im Situationsplan bezeichnetenBereichs Einstellhalle ist eine Einstellhalle zulässig. 5 Ausserhalb des im Situationsplan bezeichneten Baubereichs Einstellhalle sind Lichtschächte zur Entlüftung und Entrauchung zulässig. Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt 2, Plan Nr. 7704 vom 06.12.2022 Seite 5 Stadt Zug Ziff. 8 Dachgestaltung Ziff. 9 Arealerschliessung Ziff. 10 Parkierung Ziff. 11 Veloabstellplatze Ziff. 12 Gestaltungsgrundsatze Bestimmungen Die Dächer und oberen Abschlüsse der Baukörpersind besonders gut zu gestalten undals fünfte Fassade in der Fassadengestaltung einzubeziehen. Die Dächer und oberen Abschlüsse der Baukörper in den Baubereichen A und B sind als Flachdächer auszugestalten. Die Dachflächen sind extensiv zu begrünen. Wegleitend ist die SIA- Norm 312 zur Begrünung von Dächern. Kapitel 4 Erschliessung 1 Die Zu- und Wegfahrt der Einstellhalle hat über die im Situationsplan schematisch bezeichnete Stelle zu erfolgen. Innerhalb des Baubereichs Einstellhalle sind maximal 21 Parkfelder zulässig. Oberirdisch sind drei Besucherparkplätze an den im Situationsplan festgelegten Bereichenzulässig. Diese sind mit sickerfähigen Belägen auszugestalten. Die Bedarfsermittlung ist gemäss VSS-Norm? vorzunehmen. An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind gedeckte Veloabstellplätze zulässig. Kapitel 5 Freiraum Esist eine über den gesamten Perimeter abgestimmte Aussenraumgestaltung gemäss Richtprojekt vorzusehen. Es ist ein Aussenraum mit hoher Qualität bezüglich des Aufenthalts, Ökologie und Klimaverträglichkeit zu schaffen. Bei der Bepflanzung des Freiraums sind standortgerechte Pflanzenarten einzusetzen. An der im Plan schematisch bezeichneten Lage sind Bäume zupflanzen. 1 Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, SIA 312 Begrünung von Dächern 2 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, VSS-Norm 40 065 Parkieren; Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt 2, Plan Nr. 7704 vom 06.12.2022 Seite 6 Stadt Zug Bestimmungen Ziff. 13 Spiel- und Frei- 1 An der im Situationsplan bezeichneten Stelle sind Spiel- und Freifläfläche chen im Ausmass von mindestens 435 m? (15 % der anzurechnenden Landfläche) mit Sitzgelegenheiten und einer Pergola zu erstellen. Mit dem Baugesuchist ein Nachweis über den Umfang und die Gestaltung der Anlagen einzureichen. Die Anlagen sind auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Alters- und Benutzergruppen (Kleinkinder, Schulkinder, Jugendliche usw.) abzustimmen. Kapitel 6 Ver- und Entsorgung Ziff. 14 Entsorgung 1 Die Entsorgung von Siedlungsabfällen hat an der im Situationsplan schematisch bezeichneten Lage mit einem Unterflurcontainer (UFC) zu erfolgen. Der UFC hat sich gut in die Umgebung einzuordnen. 2 Für die Projektierung der Entsorgungsstelle sind die entsprechenden Wegleitungen des Zweckverbandes der Zuger Einwohnergemeinden massgebend. Ziff. 15 Entwässerung 1 Das Areal ist im Trennsystem zu entwässern. Das Meteorwasserist so weit möglich im Planungsgebiet versickern zu lassen. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Baugesuch einzureichen. Kapitel 7 Schlussbestimmungen Ziff. 16 Inkrafttreten 1 Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung des Stadtrats von Zug in Kraft. Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt 2, Plan Nr. 7704 vom 06.12.2022 Seite 7
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Nr. 7704 - Ammannsmatt 2
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