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Reglement für die Benutzung von elektronischen Kommunikationsmittel, Internet und E-Mail an den Schulen

Steinhausen · 4.2-1 · communal act

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Contents: 10 provisions
  1. § 1 Gegenstand
  2. § 2 Zugangs- und Sicherheitsmassnahmen
  3. § 3 Peripherie-Geräte
  4. § 4 Technische Unregelmässigkeiten
  5. § 5 Allgemeine Nutzung
  6. § 6 Personendaten und vertrauliche Sachdaten
  7. § 7 Geschäftliche Nutzung
  8. § 8 Private Nutzung
  9. § 9 Schriftliche Erklärung
  10. § 10

10 provisions

§ 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt für die Lehrpersonen der Gemeinde Steinhausen den Umgang mit elektronischen Kommunikationsmittel, Internet und E-Mail im Schulhaus. Sie soll missbräuchliche Nutzung verhindern. Vorbehalten bleiben bundesrechtlich definierte Nutzungen von Informationstechniken.

§ 2 Zugangs- und Sicherheitsmassnahmen

1 Die Passwörter für die Anmeldung am PC, für das Internet und für Anwendungen oder Programme sind persönlich und dürfen grundsätzlich nicht weitergegeben werden. Ausnahmen sind durch die vorgesetzten Stellen zu bewilligen (z.B. bei Abwesenheit durch Unfall, Krankheit). 2 Beim Verlassen des Arbeitsplatzes oder bei einem möglichen Zugriff von Dritten auf den Arbeitsplatz ist die Arbeitsstation zu sperren, oder die Benutzerin bzw. der Benutzer meldet sich vom System ab. 3 E-Mails von unbekannten Personen, oder mit bedenklichen Beilagen (Attachements) sind im Zweifelsfall ungeöffnet zu löschen und aus dem elektronischen Papierkorb zu entfernen.

§ 3 Peripherie-Geräte

1 Das Anschliessen und die Installation von Peripherie-Geräten wie Drucker, Kameras, Chipkarten, PDAs, usw. und die dazugehörige Software wird ausschliesslich durch die Informatik Administration der Gemeinde vorgenommen. Den Lehrpersonen ist dies ausdrücklich untersagt. Der Gebrauch von externen Speichermedien (z.B. USB-Sticks, Harddisks, etc.) ist nur nach einer Kompatibilitätsprüfung durch die Informatik Administration der Gemeinde erlaubt. Geprüfte und passwortgeschützte USB-Sticks können bei derselben Stelle bezogen werden.

§ 4 Technische Unregelmässigkeiten

1 Bei auftretenden technischen Unregelmässigkeiten an der Arbeitsstation ist umgehend die Informatik Administration der Gemeinde zu kontaktieren. Versuche Störungen oder Unregelmässigkeiten selbstständig beheben zu wollen, sind untersagt.

§ 5 Allgemeine Nutzung

1 Internetseiten mit rechtswidrigem, pornografischem, rassistischem, sexistischem oder gewalttätigem Inhalt, sowie allgemein solche, die gegen geltende Gesetze verstossen, dürfen weder angewählt noch genutzt werden. E-Mails mit solchen Inhalten dürfen nicht weiterverbreitet werden. 2 Unzulässig ist im Weiteren: a) der Versand von Kettenbriefen b) die automatische (regelbasierte) Umleitung (forwarding) von E-Mails an Adressen ausserhalb des Schulnetzes (E-Mail Adressen ausserhalb «schulen-steinhausen»), wie beispielsweise an eine private Mailbox c) das Herunterladen oder die Installation von Spielen und Programmen

§ 6 Personendaten und vertrauliche Sachdaten

1 Personendaten und vertrauliche Sachdaten dürfen unverschlüsselt nur im schuleigenen Netzwerk übertragen werden. Ausnahme Lehrerofficedateien, diese werden verschlüsselt exportiert und dürfen per E-Mail übers Internet versandt werden.

§ 7 Geschäftliche Nutzung

1 E-Mail System: a) Der elektronische Briefkasten (Mailbox) ist mindestens 2–3× pro Woche abzurufen. Lehrpersonen mit einem Pensum von weniger als 100%, sind verpflichtet, die Mailbox auch von zuhause aus abzurufen b) In der Regel gibt die Absenderin oder der Absender von E-Mails gegenüber der Empfängerin oder dem Empfänger den Namen, die Funktion an der Schule, die Telefonnummer sowie die Schul- und E-Mail-Adresse an 2 Internet: a) Es dürfen nur Webseiten abgerufen bzw. Dateien heruntergeladen werden, die schul- oder auftragsrelevant sind b) Programme und Software-Tools dürfen durch die Benützerin oder den Benützer weder heruntergeladen noch auf dem PC oder einem Server installiert werden. Dies darf ausschliesslich durch die Informatik-Administration der Gemeinde oder von diesen berechtigten Personen erfolgen

§ 8 Private Nutzung

1 Allgemeines: a) Eine zeitlich geringfügige private Nutzung von Internet und E-Mail wird toleriert b) Durch private Nutzung von Internet und E-Mail darf weder die Arbeitsleistung, noch die technische Infrastruktur beeinträchtigt werden 2 Anwendungsbereich: Online-Dienste und interaktive Medien, wie Chatrooms, Newsgroups, Börsenticker oder dergleichen sind zur privaten Nutzung verboten. 3 E-Mail System: Das Versenden von E-Mails an eine grosse Verteilerliste oder E-Mails mit grossen Datenmengen, z.B. mit Audio- und Videoanhängen kann das Netzwerk stark belasten und ist verboten. Verzögerte oder blockierte Zustellung wegen des eingesetzten SPAM-Filters müssen in Kauf genommen werden. 4 Internet: Es dürfen keine kostenpflichtigen Webseiten abgerufen, keine privaten Geschäfte getätigt, keine Spiele sowie keine Finanztransaktionen (Telebanking) durchgeführt werden. Zudem dürfen keine ausführbaren Dateien, Programme, Audio- oder Videodateien zu privaten Zwecken aus dem Internet heruntergeladen werden. 5 Haftungsausschluss: Die Gemeinde ist bei Datenverlust in keinem Fall haftbar.

§ 9 Schriftliche Erklärung

1 Alle Mitarbeitenden mit Zugang zu PC, Internet und E-Mail unterzeichnen eine Erklärung, wonach sie auf die Nutzungsvorschriften aufmerksam gemacht worden sind und die möglichen straf-, zivil- und personalrechtlichen Konsequenzen eines Missbrauchs von Internet und E-Mail zur Kenntnis genommen haben. 2 Die Erklärung wird im Personaldossier abgelegt.

§ 10

1 Anonyme Auswertung von Protokollierungen: Es werden aus Gründen der Systemsicherheit durch die Informatik Administration laufend automatisierte, anonyme Überwachungen der technischen Ressourcen, des betrieblichen Computernetzwerkes in Form von Protokollierung durchgeführt (Internetzugriff). Dabei kann die Einhaltung der vorliegenden Nutzungsregelung stichprobenweise in anonymer oder anonymisierter Form überprüft werden. 2 Personenbezogene Auswertungen von Protokollierungen: Sobald die anonyme Überprüfung oder andere Vorkommnisse Hinweise auf einen Missbrauch der elektronischen Kommunikationsmittel ergeben, kann eine personenbezogene Auswertung von Protokollierungen folgendermassen vorgenommen werden: a) Falls trotz Missbrauchs keine technische Störung des EDV-Systems vorliegt, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer speziellen schriftlichen Ankündigung durch den Gemeinderat darüber informiert, dass ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Information stichprobenweise eine personenbezogene Auswertung stattfinden kann b) Falls ein Missbrauch zugleich auch zu einer technischen Störung des EDV-Systems geführt hat, kann zur Behebung der technischen Störung ohne schriftliche Information eine personenbezogene Auswertung vorgenommen werden. Grundsätzlich werden nur die Randdaten, jedoch nicht der Inhalt von E-Mails und/oder Webseiten ausgewertet 3 Zuständigkeit für die Anordnung von Auswertungen und dessen Zugriff: a) Auswertungen kann der Gemeinderat anordnen b) Der Gemeinderat regelt im Einzelfall den Zugriff auf personenbezogene Auswertungen 4 Sanktionierung: a) Wird ein Verstoss gegen personalrechtliche Pflichten, geltende Gesetze oder die vorliegende Verordnung festgestellt, kann der Internetzgang gesperrt und können entsprechende Dateien mit privatem Inhalt nach Vorankündigung gelöscht werden b) Vorbehalten bleiben die übrigen personaltechnischen Sanktionsmöglichkeiten c) Die oder der Angestellte haftet für allfälligen Schaden, den sie oder er absichtlich oder fahrlässig der Arbeitgeberin zugefügt hat d) Bei konkret begründetem Verdacht auf eine strafbare Handlung muss Strafanzeige bei der zuständigen Behörde erstattet werden

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