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9 provisions
§ 1 Aufgaben der Ad-hoc Kommission
1
Für das Projekt «Schulhauserweiterung Hagendorn» wird eine Ad-hoc Kommission gebildet.
Diese berät die Projektleitung der Abteilung Planung und Hochbau in den für die Sicherstellung einer
nachhaltigen Projektentwicklung und -realisierung relevanten Fragen.
Die Verantwortlichkeiten umfassen:
- die Beratung von Entscheidungsgrundlagen unter Berücksichtigung der Gesamtziele des Projektes in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht
- die Überwachung der Planungs- und Ausführungsprozesse
- die Einhaltung des Projektrahmens
- die Freigabe der Projektphasen
- die Freigabe von Projektänderungen
- die Einhaltung der Submissions- und Vergabeverfahren
§ 2 Befristete Tätigkeit der Ad-hoc Kommission
1
Die für das Projekt «Schulhauserweiterung Hagendorn» gebildete Ad-hoc Kommission hat
einen zeitlich beschränkten Bestand, d. h. bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes und der
Investitionsabrechnung des Projektes.
§ 3 Organisationsstruktur
1
Organigramm
§ 4 Projektziele
1
Die Einwohnergemeinde Cham plant im Rahmen der Schulraumplanung eine Erweiterung der Schulanlage in Hagendorn. Durch die Erweiterung der Modularen Tagesschule und dem Bau einer Doppelturnhalle wird ein bedarfsgerechtes und den heutigen Anforderungen entsprechendes Angebot für Betreuung und Schulsport geschaffen. Die Doppelturnhalle wird als Mehrzweckhalle mit Bühne und Küche ausgebaut. Eine neue Aula und Spiegelsaal ergänzen das Angebot. Die Mehrfachnutzung kommt sowohl der Schule als auch den Vereinen zugute.
2
Eine Tiefgarage mit 49 Parkplätzen ersetzt und ergänzt die heutigen Parkplätze im Aussenraum. Der Aussenraum wird im Projekt grösstenteils neu geplant und vor allem für den Schulbedarf und aber auch für den Bedarf der Vereine neugestaltet.
3
Der bestehende Gebäudeteil mit Aula, Spiegelsaal und Bühne ist rückzubauen. Die bestehende Turnhalle ist für die neuen Vereinsräume des Schwingklubs Cham-Ennetsee umzunutzen. Entsprechende Massnahmen an Statik und Gebäudetechnik sind vorzusehen.
Durch den Wegfall der heutigen Nutzung der Modularen Tagesschule im Trakt 2 werden Flächen frei. Diese sollen gemäss Vorgaben der Bauherrschaft für die Schule und den Betrieb umgenutzt werden.
§ 5 Vision
1
Bei der Schulhauserweiterung in Hagendorn werden insbesondere die Flächen der Modularen Tagesschule sowie der Turn- und Mehrzweckhalle angepasst. Das Projekt ist ein wichtiger Baustein der gemeindlichen Schulraumplanung und Objektstrategie. Die Erweiterung soll dem wachsenden Flächenbedarf der Modularen Tagesschule gerecht werden und Räume für den Sportunterricht bieten, die den heutigen Anforderungen entsprechen.
2
Im Weiteren werden die Bedürfnisse der Vereine berücksichtigt, welche die Schulanlage bereits heute rege nutzen. Die Qualitäten der Mehrfachnutzung der Turnhalle sowohl für den Sportunterricht der Schulen als auch als Mehrzweckhalle für Vereine werden beibehalten und ausgebaut.
§ 6 Termine
1
Das Projekt «Schulhauserweiterung Hagendorn» orientiert sich an folgendem Terminplan:
Projektschritt
Termin
Ausschreibung Projektwettbewerb
November, Dezember 2024
Durchführung Projektwettbewerb
Dezember bis April 2024-25
Vorprüfung, Beurteilung und Entscheid Projektwettbewerb
April, Mai 2025
Ausstellung Projektwettbewerb
August 2025
Projektierung: Vorprojekt, Bauprojekt, Baueingabe/Bewilligungsverfahren
Dezember 2025 bis Dezember 2026
Vorbereitung Arbeitsausschreibungen
Januar bis Sommer 2026
Urnenabstimmung Baukredit
Sommer 2027
Ausführungsplanung, Arbeitsvergaben und Bau
Sommer 2027 bis Frühjahr 2029
Umzüge/Einrichten
Ab Juni 2029
Eröffnung Schuljahr 2029/30
August 2029
§ 7 Kommissionssitzungen
1
Die Ad-hoc Kommission tritt nach Bedarf zu den erforderlichen Sitzungen zusammen.
Die Sitzungsinhalte werden in einem Protokoll festgehalten. Beschlüsse, kurze Hinweise über den Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen werden in das Protokoll aufgenommen.
§ 8 Schweige- und Ausstandspflicht
1
Die Ad-hoc-Kommissionsmitglieder sind an die Schweigepflicht gebunden. Sie sind verpflichtet, sich aller Angaben und Auskünfte an Dritte über Einzelheiten der Tätigkeit in der Ad-hoc-Kommission zu enthalten. Die Schweige- und Ausstandspflicht der Mitglieder muss eingehalten werden und führt bei Nichteinhalten zum Ausschluss.
§ 9 Entschädigung
1
Die Ad-hoc-Kommissionsmitglieder beziehen für die Teilnahme an den Sitzungen das im gemeindlichen Besoldungsreglement festgelegte Sitzungsgeld.