Art. 1
Sprachliche Gleichstellung..........................................................................................2
Gamprin · 136 · communal act
Ask the law about thisMore laws of GamprinFor machines: Markdown
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-11-01.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 0e9841f8fe9183ae9e21fa215a62e97fc527bd4b9d1dd2eecc406fd2fd8a6e49
Sprachliche Gleichstellung..........................................................................................2
Zuständigkeiten...........................................................................................................2
Publikation ..................................................................................................................2 II. Ehrungen durch die Gemeinde Gamprin ....................................................................2
Arten der Ehrung.........................................................................................................2
Ehrung von Vereinsjubilaren.......................................................................................3
Ehrung für besondere Verdienste ...............................................................................3
Ehrung von Personen im öffentlichen Dienst..............................................................3
Ehrung von Hochzeits- und Geburtstagsjubilaren ......................................................4 III. Schlussbestimmungen................................................................................................4
Aufhebung des bisherigen Reglements ......................................................................4
Inkrafttreten.................................................................................................................4 Ehrungsreglement Präambel Die Gemeinde Gamprin ehrt Personen, die sich um die Gemeinde Gamprin, um Vereine und Institutionen in der Gemeinde oder auch durch ihren Einsatz zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner verdient gemacht haben. Der Gemeinderat legt in diesem Reglement fest, wann und in welcher Form Ehrungen durch die Gemeinde erfolgen. I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Sprachliche Gleichstellung Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf Angehörige jeden Geschlechts. Art. 2 Zuständigkeiten Die Ehrung wird durch die Gemeindevorstehung oder im Verhinderungsfalle durch die Vizevorstehung vorgenommen. Die Gemeindevorstehung entscheidet über die Art der Ehrung und Anerkennung im Rahmen der hier aufgeführten Bestimmungen. Es bleibt dem Gemeinderat vorbehalten, Personen auch in anderer Weise als in den hier aufgeführten Bestimmungen öffentlich zu ehren. Für die Organisation und Koordination des Ehrungsprozesses ist die Sachbearbeiterin Kanzlei zuständig. Art. 3 Publikation Dieses Reglement wird durch den Gemeinderat als öffentliches Reglement definiert und ist daher auf der Website zu publizieren. II. Ehrungen durch die Gemeinde Gamprin Art. 4 Arten der Ehrung Die Ehrung durch die Gemeinde kann erfolgen mittels Gratulation- resp. Dankesschreiben der Vorstehung Gratulationsschreiben in Briefform oder in Form einer Textwidmung in Gratulationskarten Blumenstrauss Gutschein Gutschein Einkaufsland Liechtenstein, individuell kumulierbar bis zum angegebenen Wert. Geschenk für besondere Dienste Es liegt im Ermessen der Gemeindevorstehung, über Höhe und Art der Würdigung und der Ehrengabe zu bestimmen. Ehrungsurkunde der Gemeinde Gamprin Die Ausfertigung erfolgt auf Urkundenpapier und weist folgende Merkmale auf: - Gemeindewappen - Name und Vorname der geehrten Person - die Bezeichnung des besonderen Verdienstes - Dank und Anerkennung der Gemeinde - Ort und Datum, - Unterschrift der Gemeinde- und der Vizevorstehung Ehrungsreglement Art. 5 Ehrung von Vereinsjubilaren a) Organisation Personen, die eine langjährige aktive Vereinszugehörigkeit in einem im Vereinsverzeichnis in der Kategorie «Dorfverein» (Vereinsreglement) geführten Verein vorweisen können werden durch die Gemeinde geehrt. Ebenso geehrt werden langjährige Dirigenten des Musikvereins und des Gesangvereins. Die Vereine teilen der Gemeindeverwaltung auf Anfrage im Januar des jeweiligen Jahres mit, welche Vereinsmitglieder für die Ehrung langjähriger aktiver Vereinszugehörigkeit zu ehren sind. Die Ehrung erfolgt in der Regel im November im Rahmen eines von der Gemeinde organisierten Anlasses. Unter aktiver Vereinszugehörigkeit wird verstanden, wer sich durch eine persönliche Teilnahme im Verein engagiert. b) Vereinsmitglieder Vereinsmitglieder werden jeweils bei 30, 40, 50, 60 und 70 Jahren aktiver Mitgliedschaft mit einem Gutschein im Wert von CHF 500, einer Urkunde und einem Blumenstrauss geehrt. c) Dirigenten Dirigentinnen und Dirigenten werden nach 20- sowie 30-jähriger Dirigententätigkeit mit einem Gutschein im Wert von CHF 500, einer Urkunde und einem Blumenstrauss geehrt. Art. 6 Ehrung für besondere Verdienste Persönlichkeiten, die ausserordentliche Leistungen erbracht oder sich durch anderweitige Tätigkeiten besonders verdient gemacht haben werden durch die Gemeinde geehrt. Die Organisation und Art der Ehrung bleibt in der Regel der Gemeindevorstehung überlassen (z.B. Empfang, Gratulation in den Medien, Essen mit der Gemeindevorstehung etc.). Nachfolgend eine nicht abschliessende Aufzählung: Sport Personen, die herausragende sportliche Leistungen erbracht haben sowie Funktionäre, die im sportlichen Bereich besondere Verdienste erworben haben (z. B. Sporterfolge bei Olympiade). Soziale, gesellschaftliche und kulturelle Verdienste Personen, die sich durch besondere Verdienste im sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen oder einem anderen Bereich über einen längeren Zeitraum zum Wohl und Ansehen der Gemeinde eingesetzt oder sich durch einen ausserordentlichen, gemeinnützigen Akt besonders hervorgetan haben. Beruf, Forschung Personen, die im Rahmen ihres Berufes (z. B. Berufsolympiade) oder der Forschung besondere Leistungen erzielt haben, die der Heimatgemeinde zur Ehre gereichen. Art. 7 Ehrung von Personen im öffentlichen Dienst Personen, die in der Gemeinde im öffentlichen Dienst standen unter Berücksichtigung der Dienstjahre werden durch die Gemeinde geehrt. Bei Austritt aus dem Gemeindedienst erhalten die Gemeindevorstehung und die Mitglieder des Gemeinderats unter Berücksichtigung der Dienstjahre ein Geschenk mit persönlicher Note und Urkunde der Gemeinde Gamprin. Die Höhe der Geldsumme beim Austritt aus dem Gemeinderat bzw. aus der Gemeindevorstehung legt der Gemeinderat der nachfolgenden Legislaturperiode anhand eines Beschlusses fest. Ehrungsreglement Kommissionsmitglieder, Delegierte, Funktionsträger und Mitglieder von Arbeitsgruppen werden nach Beginn einer jeden Mandatsperiode von der Gemeinde als Dank für die geleistete Arbeit resp. für die Bereitschaft zur Mitarbeit zu einem Abendessen eingeladen. Art. 8 Ehrung von Hochzeits- und Geburtstagsjubilaren Ehepaare, die das Fest der Goldenen und Diamantenen Hochzeit etc. feiern und Personen, die das 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jedes weitere Lebensjahr vollendet haben, werden mit einen Blumenstrauss sowie persönlichen Glückwünschen durch die Gemeindevorstehung am Tag des Jubiläums bzw. Geburtstags geehrt. III. Schlussbestimmungen Art. 9 Aufhebung des bisherigen Reglements Mit diesem Reglement wird das «Reglement für Ehrungen durch die Gemeinde Gamprin» vom 09. März 1988 aufgehoben. Art. 10 Inkrafttreten Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2024 genehmigt und tritt per 01. Januar 2025 in Kraft. Dieses Reglement wurde am 29. September 2026 an das Erscheinungsbild der Gemeinde Gamprin angepasst. Johannes Hasler Gemeindevorsteher