§ 1
1 Das Kantonswappen besteht aus einem vom Standpunkt des Beschauers aus betrachtet sich nach rechts wendenden roten Bischofstab mit sieben Krabben am gebogenen Knauf. Der Stab liegt auf silbernem Grund und ist schwarz eingefasst. § 2 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS – 2 100.11 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 09.03.1948 09.03.1948 Erlass Erstfassung GS – * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS – 3 100.11 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 09.03.1948 09.03.1948 Erstfassung GS – * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS – 100.111 23 - 1.1.1983 Regierungsratsbeschluss betreffend die Bezeichnung des amtlichen Kantonswappens Vom 9. März 1948 GS – Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, im Hinblick darauf, dass eine Beschreibung des amtlichen Kantonswappens fehlt, auf Antrag der Landeskanzlei, beschliesst: 1. Das Kantonswappen besteht aus einem vom Standpunkt des Beschauers aus betrachtet sich nach rechts wendenden roten Bischofstab mit sieben Krabben am gebogenen Knauf. Der Stab liegt auf silbernem Grund und ist schwarz eingefasst. 2. Für die Masse des Bischofstabes gilt der beiliegende Plan. 100.112 Wappen des Kantons Basel-Landschaft Verhältnismasse bezogen auf die Länge des Mittelbalkens 100.113 23 - 1.1.1983