Law

Reglement über die Reinigung privater Liegenschaften bei Verschmierungen

Basel-Stadt · RiE 730.710 · communal act

Ask the law about thisMore laws of Basel-StadtFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 2e0efec5879a6fc0d0edaa079f5064fb6f125b48857271dc114d8b6c1d9c27e9

Contents: 4 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4

4 provisions

§ 1

1 Bei Verschmierungen von privaten Liegenschaften im Gemeindegebiet sorgt die Gemeinde auf Ge - such der Liegenschaftseigentümerin oder des Liegenschaftseigentümers für die Reinigung, sofern der Aufwand pro Liegenschaft den Maximalbetrag von CHF 1'000 nicht übersteigt. 2 Die Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer tragen einen Selbstbehalt von CHF 100 pro Liegenschaft.

§ 2

1 Die Gemeinde kann im Einzelfall höhere Reinigungskosten übernehmen, wenn es aus Gründen des Ortsbildschutzes als geboten erscheint. 2 Sofern eine Übernahme höherer Kosten in Frage kommt, unterbreitet die Gemeinde den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümern einen Vorschlag für die Aufteilung der Reinigungskosten.

§ 3

1 Für die Beseitigung der Verschmierungen steht jährlich ein Gesamtbetrag von CHF 15'000 zur Verfügung. * 2 Ein Anspruch auf Reinigungen nach diesem Reglement besteht nur bis zur Erschöpfung des jährlichen Gesamtbetrags.

§ 4

1 Die Werkdienste der Gemeindeverwaltung sorgen in Zusammenarbeit mit dem Malermeisterverband für den Vollzug der Reinigungen nach diesem Reglement. 2 Sie werden ermächtigt, ihre Vollzugsaufgaben ganz oder teilweise dem Tiefbauamt des Kantons Basel-Stadt zu übertragen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtbetrags. Dieses Reglement wird publiziert; es wird am 1. Januar 2013 wirksam. 1) RiE 730.700. Reinigung von Verschmierungen: Reglement RiE 730.710 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 30.10.2012 01.01.2013 Erlass Erstfassung KB 10.11.2012 29.04.2025 12.05.2025 § 3 Abs. 1 geändert KB 07.05.2025 Reinigung von Verschmierungen: Reglement RiE 730.710 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 30.10.2012 01.01.2013 Erstfassung KB 10.11.2012 § 3 Abs. 1 29.04.2025 12.05.2025 geändert KB 07.05.2025

← Find another law