BAUDEPARTEMENT BEBAUUNGSPLAN LAUBENHOF IM EINFACHEN VERFAHREN GEMÄSS § 40 PBG 1 500 PLAN NR: 7096 DATUM: 01, JULI 2013 ERSETZT PLAN NR: 4488, RRB vom 5. FEBRUAR 1990 VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 08. MAI 2012 VOM AMT FÜR RAUMPLANUNG VORGEPRÜFT AM: 13. AUGUST 2012 1. PUBLIKATION IM AMTSBLATT 1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT NR: 46 UND 47 VOM: 16. NOVEMBER 2012 BIS: 17. DEZEMBER 2012 VOM: 16. UND 23. NOVEMBER 2012 ZIFFER: 6432, 6567 VOM STADTRAT BESCHLOSSEN AM: 01. OKTOBER 2013 DER PRÄSIDENT: DOLFI MÜLLER DER STADTSCHREIBER: DR ALEXANDRE VON ROHR 2. PUBLIKATION IM AMTSBLATT NR: 2. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT VOM: 04. OKTOBER 2013 VOM: 04. UND 11. OKTOBER 2013 ZIFFER: VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION GENEHMIGT AM: 0 4. DEZ. 2013 Legende Inhalt des Beschlusses (Änderungen) BIS: 23. OKTOBER 2013 CD -r / 7"� @ -H-- -rr - Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen Aufzuhebende Erdgeschossbaulinie zu genehmigen ® ----- @ ® ® , ... A, .·· , w " �· �- ,, ,, r ', , ,�:'' ',n:·;«' ,,;�;� ,. " A'., ..., ��-�·':�·r"::::-�:3 (f) I ® I ®fCD I ® ��\�� ® K\\\\l (f1) 00 @ 1///l @ ---@- @ ® @ Neue Baulinie zu genehmigen Baubereich 6 Geschosse ohne Attika, nicht begehbar auszugestalten Änderung Baubereich 5 Geschosse, ohne Attika Änderung Baubereich 5 Geschosse, ohne Attika, nicht begehbar auszugestalten Änderung Baubereich 3 Geschosse, ohne Attika Änderung Baubereich 1 Geschoss, ohne Attika Gestaltetar Hofbereich Ober EG Änderung Fussgängerbereich mit unentgeltlichen öffentlichem Fusswegrecht Ergänzung Bäume, Lage schematisch Strassenraumgestaltung gemäss Betriebs- und Gestaltungskonzept Lauriedstrasse vom 28.03. 2012 Anlieferung, Lage schematisch Entsorgungsplatz, Lage schematisch Änderung Bestimmungen Unveränderte Bestimmungen gernäss Beschluss RRB vom 5. Februar 1990 ••••• <E- --� Bebauungsplanperimeter Ein- I Ausfahrt Tiefgarage, Lage schematisch Bäume, Lage schematisch Informationsinhalt RRB \lOm 11.10.1963 Genehmigte Baulinie Genehmigte Erdgeschossbaulinie Rechtskräftiger Bebauungsplan vom Regierungsrat genehmigt am 5. Februar 1990 I. I • • .579 • 21 I'. " •f"' I -·- ··················� ....... ... - - _ _ _ Metaltstrasse r;.��- .. ·····;�:�········... ...... . �- - Geänderter Bebauungsplan . -� • '?g •.g·� I . I I I •g 1:: i; .$ II• '-- •••• - -- ' I• 564 I. • -2732 i -� .. , 11,1 , -==- -- ._•••••••• • • • Gube/strasse ' -�""ll"---.. / / •.. . • ••••••••••••••••••• .. ::::s::; - - <<59. .579 • 21 I• . " •f" I / \ / '-... ••••••••••••••••••••••••••••• - _ _ _ _ _ _ _ Metallstrassek · .=-- .. -------- ------- - - --- -- -- - - - - - - - - . -� • 'pj •.g·� •••• I•"' I! I·; ,g Ii. I• '-- I I - - BESTIMMUNGEN @ 1. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan Laubenhof bezweckt Die Voraussetzungen tor eine städtebaulich und archtektonisch quaiHätsvolle Wohn- und GewerbeOberbauung an zentraler Lage zu schaffen. Das Überbauungs-, Erschliessungs- und Aussenraumgestaltungskonzept zu sichem. Den Anschluss der Neubauten an den bestehenden Laubenhof zu sichern. 2.Bebauung 2.1 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass hinsichtlich Massstt!blichkeit, Fonnensprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dies gitt auch für eine etappierte Realisierung. 2.2 Bauten dürfen nur innerhalb der im Plan entsprechen festgelegten Baubereiche ersteltt werden. Vordächer, Dachvorsprünge, Erker und Massnahmen zum Lännschutz dOrfen maximal 1.50m Ober die Baubereiche hinausragen. Erker und Dachvorsprünge beanspruchen jedoch nicht mehr als ein Drittel der Fassadenlänge und die Hauptfassade muss deutlich erkennbar bleiben. 2.3 Das Nutzungsmass wird durch das Volumen aus Baubereich und der Höhe Oberkent Dach bestimmt. Die Höhen Oberkante Dach sind wie folgt festgelegt: Baubereich 1-geschossig: max. 427.50 m.ü.M. Baubereich 3-Geschosslg: max. 434.00 m.O.M. Baubereich 5-Geschossig: genau 439.90 m.O.M. Baubereich 6-Geschosslg: max. 443.50 m.ü.M. 2.4 Die jeweiligen Höhen Obarkant Dach dürfen von keinem Gebtludeteil durchslassen werden. Davon ausgenommen sind Kamine, Sonnenkollektoren sowie kleinere Aulbauten, deren Standort technisch bedingt ist und Absturzsicherungen bei begehbaren Flächen . 2.5 Ausser im Baubereich 1-Geschossig kann im Erdgeschoss ein Mezzaningeschoss eingezogen werden, das nicht als Vollgeschoss zählt. 2.6 Unter Einhattung der maximalen Höhen Oberkent Dach sind die Geschosshöhen frei einteilbar. Die Geschosshöhen der Neubautan haben sich am bestehenden Bau (Laubenhof) zu orientieren. 2.7 Die im Plan bezeichneten Dächer sind nicht begehbar auszugestalten und natumah zu begrünen. 3. Nutzung I Ausnutzungsmass 3.1 Die Nutzung wird durch das Volumen bestimmt. 3.2 Der Wohnanteil beträgt mindestens 40% der oberirdischen Nutzung. 3.3 Im Erdgeschoss sind publikumsorientierte Nutzungen wie Läden, Restaurants, Ateliers, Post, Schaufenster und dergleichen, vorzusehen. 4. Umgebung 4.1 Der Innenhof ist auf dem Dach des ersten Geschosses begehbar und fOr die Bewohner und Arbeitenden attraktiv auszugestalten und mit einheimischen und standortgerechten Pflanzenarten zu bepflanzen. 4.2 Die Lauriedstrasse ist nach dem Betriebs- und Gestaltungskonzept 'Langsamverkehrsachse Lauriedstrasse' vom 21.05.2013 zu gestalten. 5. Erschliessung I Parkierung 5.1 Die Erschliessung und Anlieferung des Gebiets erfolgt ab der Lauriedstrasse. 5.2 Sämtliche Parkfelder müssen in einer zusammenhängenden Tiefgarage angeordnet werden. Entlang der Lauriedstrasse dürfen 7 oberirdische KurzzeHparkplätze erstellt werden. 5.3 Die zulässige Parkplatzzahl errechnet sich fOr die jeweilige Nutzung wie folgt: 1 Parl<feld tor Bewohner pro 100m2 aGF. max. 1 Parkfeld fOr Beschäftigte pro 100m2 aGF. max. 1 Parkfeld fOr Besucher und Kunden pro 1'000m2 aGF, unabhängig von der Nutzung. Zusätzlich sind 10 Offentliehe gut zugangliche Parl<felder in der Tiefgarage bereitzustellen. 5.4 Die Tiefgarageneinfahrt befindet sich an dem im Plan eingezeichneten Ort. 5.5 Innerhalb der Tiefgarage bestehen unentgeltliche gaganseHige Fuss- und Fahrwegrechte zu Gunsten und zu Lasten der Parzellen Nr. 573, 574, 575. 5.6 FOr Fahrräder I E-Bikes ist mindestens die folgende Anzahl Abstellplätze zu erstellen: - 1 Abstellplatz pro 40m2 aGF Wohnen - 1 Abstellplatz pro 70m2 aGF Arbeiten, Gewerbe, Dienstleistungen, Hotel - 1 Abstellplatz pro 30m2 aGF Einkaufen, Freizett, Kultur, Gastronomie, Post Die Abstallpiätze sind so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können. Mindestens 60% der Abstellplätze sind zu überdachen. 5.7 An der Lauriedstrasse ist am bezeichneten Ort 1 Bereich für die Anlieferung zulässig. 5.8 An den im Plan bezeichneten Orten ist der Öffentlichkeit ein unentgeltliches Fusswegrecht einzuräumen. 6. Entwllsserung I Siedlungsökologie Am bezeichneten Standort ist in Absprache mit dem Baudepartement der Stadt Zug eine gemeinsame Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainem einzurichten. 7. Allgemeine Bestimmungen Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenpianes. Der Stadtrat kenn Im Sinne von § 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 16. November 1999 Ausnahmen gestatten. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechWeh nicht verbindlich. c 1 00 € 1 �I T Ql a. a. CO w Ql- ::l CO .c Ql 0> r. c Ql .c ::l CO ...J I * _______ l_. ::l CO .c ::l Ql z --- ------'� - i iOZ (Ud>t BfUijneg e e e e e ., .0:: •o .0:: "' Cb i � 1> .0::" " "" "' .Q " ., (!) (') <0 I .. "' ., " 'f3,E 'äi � 0, " "",� E: ·� -@l I f'l"' "' ' }j •• � I �,· f ' 818l o BJBJD 8l8lo BJBJD 8181o 8181° 10118181 b 8JBD 8181o BJBJD [EEIIBinBJBJD [II BlBI n BJBJD • - - ! I! I �I I,' I. d r I r: '· ' 1 I j I, �----- 1 ! 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