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4 provisions
Art. 1
In Anhang I des Abkommens erhält der erste Absatz in dem Titel "Sektorale Anpassungen" folgende Fassung:
"Kapitel I (Veterinärwesen) findet bis zum 31. Dezember 2001 nicht auf Liechtenstein Anwendung. Der Gemeinsame EWR-Ausschuss wird die Lage im Laufe des Jahres 2001 mit dem Ziel überprüfen, eine langfristige Übereinkunft zu erzielen."
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am 19. Mai 2001 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.
Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2000.
Art. 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Brüssel, den 18. Mai 2001
(Es folgen die Unterschriften)
Art. 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Brüssel, den 18. Mai 2001
(Es folgen die Unterschriften)