Art. 1 Ergänzungskredit
Für die Erhöhung des zinslosen Darlehens an die Anstalt Liechtenstein Wärme gemäss Finanzbeschluss vom 29. Juni 2022 (LGBl. 2022 Nr. 195) zur Schaffung einer strategischen Gasreserve wird zu denselben Bestimmungen ein Ergänzungskredit in Höhe von 10 000 000 Franken gewährt.