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Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus für cura unita glarus

Glarus · 8.1-3.1 · communal act

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Seite 1/4 Datum Reg.Nr. Person Funktion E-Mail Direkt 15.12.2022 18.00 / 2022-447 Wild Claudia Departementsleiterin Gesellschaft und Gesundheit claudia.wild@glarus.ch +41 58 611 86 45 Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus für cura unita glarus Inhalt 1 Allgemeines ........................................................................................................... 2 1.1 Zweck der Eigentümerstrategie ............................................................................ 2 1.2 Grundauftrag .......................................................................................................... 2 2 Ziele ...................................................................................................................... 2 2.1 Politische Ziele ....................................................................................................... 2 2.2 Versorgungsziele ................................................................................................... 3 2.3 Unternehmerische Ziele ........................................................................................ 3 2.4 Wirtschaftliche Ziele............................................................................................... 3 2.5 Ökologische Ziele .................................................................................................. 3 2.6 Soziale Ziele ........................................................................................................... 3 2.7 Kommunikation ...................................................................................................... 4 3 Zusammenarbeit und Kooperation ......................................................................... 4 4 Kontrolle und Aufsicht ............................................................................................ 4 5 Schlussbestimmungen........................................................................................... 4 Seite 2/4 1 Allgemeines cura unita glarus (nachfolgend: "Institution") ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Institution der Gemeinde Glarus. Sie sichert der Bevölkerung in Glarus attraktive, zeitgemässe und auf die Bedürfnisse zugeschnittene Angebote in den Bereichen Beratung, Betreuung, Hilfe und Pflege. Der Verwaltungsrat der Institution ist gegenüber dem Gemeinderat für die Einhaltung der Eigentümerstrategie verantwortlich. 1.1 Zweck der Eigentümerstrategie Die Eigentümerstrategie ist ein Führungs- und Aufsichtsinstrument des Gemeinderates und stellt sicher, dass die Tätigkeiten der Institution den Interessen der Gemeinde Glarus als Eigentümerin entsprechen. Der Gemeinderat steuert über die Eigentümerstrategie die grundsätzliche und langfristige Entwicklung der Institution. Die Eigentümerstrategie dient somit als Steuerungsinstrument und als Rahmen für die vom Verwaltungsrat der Institution festzulegende Unternehmensstrategie. Im Rahmen der Grundlagen (siehe unten, Kap. 1.2), dieser Eigentümerstrategie sowie der Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton Glarus und der Gemeinde Glarus hat die Institution volle unternehmerische Freiheit. Der Verwaltungsrat der Institution trägt die Verantwortung für die Betriebsführung, insbesondere für Personal- und Sachentscheidungen, das betriebswirtschaftliche Ergebnis und das unternehmerische Risiko. 1.2 Grundauftrag Die Institution stellt in der Gemeinde Glarus die Versorgung im Bereich der ambulanten Hilfe und Pflege, der Wohnangebote mit Serviceleistungen (intermediäre Strukturen) und im stationären Langzeitpflegebereich sicher. Die Grundlagen zur Erfüllung der Aufgaben bilden: - das kantonale Pflege- und Betreuungsgesetz vom 5. September 2021 sowie die dazugehörige Verordnung vom 29. November 2022, - Ergebnisbericht KPMG Versorgungsplanung der Langzeitpflege des Kanton Glarus vom Mai 2022, - das kantonale Konzept Stärkung der Langzeitpflege vom 14. November 2017, - die Anstaltsordnung "cura unita glarus" vom 10. Juni 2022, - das Generationenleitbild der Gemeinde Glarus vom 27. März 2015, - die Legislaturziele der Gemeinde Glarus. Die Institution erfüllt ihren Zweck durch den Betrieb, Erstellung respektive Umbau und Unterhalt von Alterszentren und Wohnungen sowie den Betrieb einer Spitex. 2 Ziele 2.1 Politische Ziele Die Institution berücksichtigt die kantonalen und kommunalen Grundlagen der Gesundheitsversorgung und reagiert flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen und neue Anforderungen. Die Institution ist in ihren Handlungen und Äusserungen politisch neutral. Seite 3/4 2.2 Versorgungsziele Das Angebot der Institution orientiert sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung und an den Versorgungszielen des Kantons und der Gemeinde Glarus, ist in der Versorgungskette gut vernetzt und stellt eine qualitativ hochstehende und bedarfsgerechte Pflege und Betreuung sicher. 2.3 Unternehmerische Ziele Die Institution ist wettbewerbsfähig, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und kundenorientiert zu führen. Einzelne Dienstleistungen können auch für Dritte angeboten werden. Die Institution beobachtet die Entwicklung im Bereich der Gesundheitsversorgung sowie die demografische Entwicklung und bietet bedarfsgerechte sowie innovative Dienstleistungen an. Die Institution sorgt für eine effiziente Leistungserbringung durch Nutzung von Synergien und von Potenzialen moderner Technologien. 2.4 Wirtschaftliche Ziele Die Institution wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Kantons und der Gemeinde so geführt, dass die Vollkosten durch die Erlöse gedeckt sind und damit der Unternehmenswert nachhaltig sichergestellt ist. Dies betrifft insbesondere: - Die Institution hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keine wesentlichen Gewinnabsichten. Die Kapitalbasis ist zu erhalten und sinnvoll weiter zu entwickeln. Die Tarife und Taxen sind wettbewerbsfähig. - Die Betriebsimmobilien entsprechen den Bedürfnissen der Bewohnerschaft und der Mitarbeitenden und ermöglichen effiziente betriebliche Abläufe. Instandhaltung und Instandsetzung der Betriebsimmobilien erfolgen auf der Basis einer Strategie. - Investitionen finanziert die Institution grundsätzlich selber. Bei Deckungslücken kann der Verwaltungsrat beim Gemeinderat einen Antrag zur Mitfinanzierung stellen. Zeichnet sich ab, dass die wirtschaftlichen Ziele nicht erreicht werden, erwartet der Gemeinderat, dass der Verwaltungsrat im Rahmen seiner Handlungskompetenzen Massnahmen ergreift, um die Zielgrössen zu erreichen. Liegen die notwendigen Massnahmen nicht in seinem Kompetenzbereich, unterbreitet er die Vorschläge dem Gemeinderat. 2.5 Ökologische Ziele Die Institution unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeit die Gemeinde Glarus beim Erreichen ihrer strategischen Ziele in den Bereichen Energie, Ökologie und Umwelt. 2.6 Soziale Ziele Der Verwaltungsrat hat bei der Festlegung der Unternehmensstrategie und bei ihrer Umsetzung die soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, den Bewohnenden, den Klientinnen und Klienten sowie gegenüber den Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern wahrzunehmen. Dies betrifft insbesondere: - Die Institution achtet in allen Tätigkeitsbereichen auf die Selbstbestimmung und die Rechte der Bewohnerschaft und Klientschaft und legt grossen Wert auf die Betreuungsqualität und einen angenehmen Wohnraum. - Die Institution ist ein fairer und verlässlicher Arbeitgeber, welcher den Mitarbeitenden herausfordernde Arbeit zu attraktiven Anstellungsbedingungen bietet. - Alle Mitarbeitenden haben die gleichen Chancen für die berufliche Entwicklung. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach sachlichen Kriterien (Funktion, Verantwortung, Ausbildung, Erfahrung). Es gibt keine Diskriminierungen. Seite 4/4 - Die Institution investiert in die Berufsbildung und in die Ausbildung von Fachpersonal und leistet damit einem aktiven Beitrag zur Sicherung des Berufsnachwuchses. - Der bedarfsgerechten Fort- und Weiterbildung wird grossen Stellenwert beigemessen. 2.7 Kommunikation Die Institution informiert ihre Anspruchsgruppen rechtzeitig, transparent und offen. Sie sorgt für ein positives Image gegen aussen. Die Institution berücksichtigt bei ihrer Kommunikation nach aussen, dass sie eine selbständig öffentlich-rechtliche Institution im Eigentum der Gemeinde Glarus ist und damit auch deren Interessen als Eigentümerin zu berücksichtigten hat. Die Kommunikation darf den Gesamtinteressen der Gemeinde nicht entgegenstehen und ist mit ihr abzusprechen. 3 Zusammenarbeit und Kooperation Die Institution erbringt ihre Dienstleistungen selbst oder durch Dritte, sofern dies wirtschaftlich und sachgerecht ist. Im Weiteren koordiniert und vernetzt sie sich mit den wesentlichen Schnittstellenpartnern. Die Institution kann strategische Partnerschaften und/oder Beteiligungen eingehen oder Übernahmen vollziehen, sofern damit die Eigenwirtschaftlichkeit nachhaltig gesichert und/oder die Markposition verbessert wird. Vorbehalten bleibt die Genehmigung durch den Gemeinderat im Sinne von Art. 8 Abs. 2 Bst. g in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 der Anstaltsordnung. 4 Kontrolle und Aufsicht Die Institution führt ein zweckmässiges Risikomanagement und ein Internes Kontrollsystem. Die Aufsicht richtet sich nach dem Konzept zur Wahrnehmung der Aufsicht des Gemeinderates Glarus über die Gemeindebetriebe. 5 Schlussbestimmungen Die Eigentümerstrategie ist unbefristet. Sie wird mindestens alle vier Jahre, in der Regel zu Beginn einer neuen Legislaturperiode, vom Gemeinderat nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der Institution überprüft und gegebenenfalls angepasst.

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