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Abkommen zwischen den Regierungen der Schweiz und Kolumbiens

Confederation · 0.632.292.631 · treaty

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Abkommen zwischen den Regierungen der Schweiz und Kolumbiens

0.632.292.631Nicht löschen bitte " " !! (Stand am 5. November 1999) 0.632.292.631 Übersetzung Abkommen zwischen den Regierungen der Schweiz und KolumbiensAbgeschlossen am 27. November 1979 Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. März 1980 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1980 AS 1985 930; BBl 1980 I 877 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung. Art. 1 Abs. 1 Bst. d des BB vom 19. März 1980 (AS 1980 1558) Diese Vereinbarung enthält die Ergebnisse der Diskussionen und Verhandlungen, die im Rahmen der Tokio‑Runde und in den Besprechungen über den Beitritt Kolumbiens zum GATT zwischen den kolumbianischen und schweizerischen Behörden geführt worden sind. 1. In Beantwortung eines Begehrens der Schweiz hat Kolumbien eine Anzahl Produkte (Anhang 1) in seine Liste der Zoll‑Bindungen (Liste LXXVI-Kolumbien) aufgenommen. Kolumbien ist bereit, der Schweiz die Rechte eines ursprünglichen Verhandlungspartners für diese Produkte einzuräumen. 2. Kolumbien nimmt vom Interesse der Schweiz an einer vorrangigen Zollverhandlung im Sinne von Anhang 2 Kenntnis, sobald seine Handels‑, Finanz‑ und Entwicklungsbedürfnisse dies gestatten. 3. Die Schweiz wird auf Begehren Kolumbiens ein jährliches Kontingent von 45 Tonnen für Nelken (0603.10) eröffnen. Dieses Kontingent wird für die Dauer von 5 Jahren gewährt, worauf die Frage der Verlängerung dieses Regimes mit Kolumbien zu prüfen sein wird. Kolumbien wird das Recht eingeräumt, Konsultationen über das Funktionieren dieses Kontingentes zu verlangen. Zudem ist die Schweiz bereit, Kolumbien das Recht einer ursprünglichen Verhandlungspartei für die Position 0801.20 (Bananen) einzuräumen. 4. Anhang 3 führt diejenigen Produkte auf, die in der dem Genfer Protokoll (1979) beigefügten Liste der schweizerischen Zollkonzessionen enthalten und von Interesse für Kolumbien sind. Überdies enthält Anhang 4 die Liste derjenigen Produkte, die Gegenstand autonomer und präferenzieller Konzessionen seitens der Schweiz im Rahmen der Gruppe «tropische Produkte» und in Beantwortung von Begehren der Länder des Andenpaktes gebildet haben. Geschehen in Genf am 27. November 1979. Für die Delegation der Schweiz: Für die Delegation Kolumbiens: A. Dunkel Felipe Jaramillo Anhänge: 1. Liste der Produkte, die in der Liste der Bindungen Kolumbiens enthalten sind und für welche die Rechte einer ursprünglichen Verhandlungspartei gewährt werden 2. Liste der Produkte, die für die Schweiz von Interesse sind 3. Liste der Produkte, die für Kolumbien von Interesse sind 4. Liste der Produkte, die Gegenstand autonomer und präferenzieller Konzessionen der Schweiz zugunsten des Andenpaktes bildeten SR 632.10 Anhang SR 0.632.231 Anhang 1Produkte, die in der Liste der Zollbindungen Kolumbiens enthalten sind und die Schweiz interessieren und für welche die Rechte einer ursprünglichen Verhandlungspartei gewährt werdenZollnummer Produktebeschreibung* 29.14.02.43 Monomere Vinylazetate 84.19.02.00 Maschinen und Apparate für das Abfüllen, Etikettieren oder Verschliessen von Flaschen, Büchsen, Säcken und anderen Behältnissen; für die Versetzung von Getränken mit Kohlensäure 84.19.03.99 Maschinen und Apparate für das Verpacken, Einfüllen oder Umhüllen von Waren, ausgenommen diejenigen für das Umhüllen von Zigaretten in Cellophan 84.45.07.01 Schleif‑ und Schärfmaschinen 84.61.11.00 Kugelventile 85.01.06.99 Mehrphasenmotoren, von mehr als 100 PS 85.01.11.04 Transformatoren von mehr als 10 000 KVA 90.16.02.03 Längenmessinstrumente 90.28.02.99 Manometer * Übersetzung des spanischen Originaltextes Anhang 2Produkte, für welche die Schweiz ein Interesse an Zollsenkungen hatZolltarifnummer Produktebeschreibung 3003.0299 Medikamente 3304.00 Aromastoffe 6402.8900 Schuhe 8501 Generatoren 8503 Batterien 8519 Unterbrecher Kap. 91 Uhren Schweizerische Textilspezialitäten Anhang 3Produkte, die in der Liste der schweizerischen Zollkonzessionen enthalten sind und Kolumbien interessierenZolltarif- nummer Produktebeschreibung Zollanansatz gemäss MFN‑Konzession Fr. 3811. Desinfektionsmittel, Insecticide, Fungicide 20 – andere 9.— 4102. Leder von Tieren der Rindviehgattung, Rossleder usw. 54 – 150 g oder weniger 77.— 4603. Korbmacher‑ und Flechtwaren 22 – gebeizt usw., verziert 41.— 5501. Baumwolle 10 – roh –.10 5509. Andere Gewebe aus Baumwolle 40 – buntgewebt, über 200 g je m2 145.— 5803. 01 Tapisserien, handgewebt und mit Nadel 250.— 6202. Bettwäsche, Tischwäsche usw. 42 – andere 185.— 7102. Edelsteine 10 – roh 1.— 9703. Anderes Spielzeug, Modelle zum Spielen 20 – aus anderen Stoffen 54.— SR 632.10 Anhang Anhang 4Liste der Produkte, die Gegenstand von autonomen und präferenziellen Konzessionen der Schweiz zugunsten des Andenpaktes bildetenErweiterung des schweizerischen Präferenzenschemas in Beantwortung von Begehren der Länder des Andenpaktes: Zolltarifnummer Produktebeschreibung Zollansatz Präferenzzoll Fr. Fr. 0603. Blumen und Blumenknospen, geschnitten 10 – Nelken 25.— frei 08.01 Datteln, Bananen, Ananas usw. 30 – andere 7.50 frei 1704. 30–54 Zuckerwaren, ohne Kakao 53.— + bT* frei + bT** (GATT 90.–) 1803. 01 Kakaomasse (Kakaopaste), auch entfettet 40.— frei 1804. 01 Kakaofett (Kakaobutter) und Kakaoöl 2.50 frei 1805. 01 Kakaopulver, nicht gezuckert 40.— 20.— 1806. Schokolade und andere kakaohaltige Nahrungsmittelzubereitungen: 30 – andere 50.— 40.— 2004. Früchte, Fruchtschalen, Pflanzen und Pflanzenteile, mit Zucker konserviert ex 20 – andere: Ananas 45.— 34.— Passionsfrüchte, Litchies und Jackfruits 45.— frei 2006. Früchte in anderer Weise zubereitet oder konserviert, mit oder ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol 20 – Ananas 25.— 19.— ex 30 – andere: tropische Früchte sowie Passions- früchte, Litchies und Jackfruits 30.— frei * bT = beweglicher Teilbetrag ** Beseitigung des (festen) Industrieschutz‑Elementes 2007. Fruchtsäfte und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit oder ohne Zusatz von Zucker ex 42 andere: – aus tropischen Früchten sowie Passionsfrüchten usw. 28.— frei ex 50 – – in Glasflaschen von 2 dl oder weniger 30.— frei ex 52 – – – andere: aus tropischen Früchten sowie Passionsfrüchten, Litchies und Jackfruits 70.— frei 2304. 01 Ölkuchen, Oliventrester und andere Rückstände von der Gewinnung pflanzlicher Öle, ausgenommen Öldrass –.20 frei

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