~ u(1) (J) Zug Bebauungsplan An der Aa II im o rdentlichen Ve rfahren ge mäss § 39 PBG Situationsplan 1:1000 Plan Nr. 7517 Besch luss Stvdt rat Einleitu ng Vorprüfun g: Vorprü f ungsbericht Baud irektion des Kantons Zug: Grosser Gem einderat Vorlage Nr. 2773 1. Lesung irn Grassen Gemeinderat von Zug: 1. Publikation im Amtsb latt: 1. öffentliche Auflage: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2773.3 2. Lesung/ Beschluss des Grassen Gemeinderates von Zug: Der Pr äsident: Roman Burkard 2, Publika t ion im Amtsblau 2. öffentliche Auflage: Vo n d er Baud ire kt ion genehmigt: 2 "9, - 6. JUNI 2014 D;;itu m: 26.9.2022 Rev.: 6.2.2023 Rev.: 31.10.2023 9. 11.2022 14 .3.2022 Bericht und Antrag des Stadtrilts vom 25.10.2022 24.1.2023 Nr. 20231 15 vom 13.4.2023 und Nr. 2023/16 vom 20.4.2023 13.4.2023 - 12.5.2023 Bericht und Antrag des St.idtrats vom 27.6.2023 Nr. 1779 vom 3.10.2023 Der Stadtschreiber: Martin Würmli Nr. 2024/10 vorn 7.3.2024 und Nr. 2024113 vom 28.3.2024 7.3.2024 - 8.4 .2024 Der Baudirektor: =\ . l LJ , - D 4JS.5D 432.50 .,, •...,k><"d„ T•"•ln ,19.00mU.M. C 443-50 - 42Q.OO lftb•nlleSTllr 419.0ll m 11. M. A [iJ 428.00 '' 1 ! r---------------------------1r_;-----~- - ----_____________ 1 1I " SchnittA 1:1000 B A 44~.,o -- ;1 i \ [j] ; \ : i ' ' 1! 1 ' 1 i' ~ ,.._-~ ;. trlM5geb..,de< T•i,.atn ffl~-in • ' ' Oft........... .,....,,,, .. ,._ 419JX!m0.M. • r•-~--- - --- - - - - ' ---------~ r - - - - ~ Schnitt B 1:1000 ,_, , _________ , 1 Koord inaten ll/95 Koo rdinate n LV95 Ko ordi nate n LV95 N,. X y "'· X y N,. X y 1 2'631'170.97 1'225'440.52 19 2'E81'093.29 1'225'374.17 37 2'681 '1 'I 6.tl5 1'22S '393'.l9 2 2'E81'177.G3 1'22S'!l 3S .C8 20 2'6b1 '06'J .66 1'225'368.80 38 2'681 'LOG.2 l '1 '22 5'359JM ' 2'63 1'209.91 1'225'42G.fi3 21 2'65 1203.0 '.1 7'225'3 17.33 .39 ;;.'681'205.3 1 1'225'357. 11 4 2'681'206.02 1'225'41 G.SG 22 T681'H!.7.45 7'225'276.84 40 Z68 7'066.57 1'225'360.79 5 2'681 '238.77 1'22 5',iQ3_SZ n 2'687 '05'1 .04 7'225'328.3 7 41 ;;.'681"06'1 .2.3 1'225"36 1.G7 6 2'681 '22 1.95 1 '225'360 .34 ✓. -~ 2'681 '00S.17 1'225'359.3 3 42 2'fi8 '1'DS4.80 1'225'337.23 7 2'681 '1 :iß.-~6 1'22 5'377 .15 25 2'68 1'0::iO.D 1'225'349 .81 43 2'68'1'057.13 1'225'3.3U.33 8 2·6s n ss. 16 '1"225'394.78 26 2'68'1"029.31 1·22s·34:1.2.s 44 2'681'209 .93 1'22 S'329.17 9 2'68 1"157.45 1"225'40J.47 27 L'68 1'01] 7.92 1'225'342.44 45 2'68 7'123 .80 l "225'39R.20 70 2'68 1'139.10 1'225'433.69 n 2"681 "039.38 1'225'335. /8 46 2'68'1'1.37.70 "1'225',131 2.3 11 2'68 1"1'56.76 1'225'427.11 29 2'681'038.99 1 '22~'335. '...l::i 47 2'c81'202 .15 7'225'3CJG,.D 12 [68'1"1·~2.25 1'225'39 7.08 30 2'681'CE'i..3,1 1'22 S'326.i9 48 2'68 1'1 92.02 1'225 '283.71 13 2'68 1"1L'.i .20 1'225'397.66 31 2'(,8'1'022.47 1'225'3] 13-~ 49 2'68 r1 90 '•5 1'22:;'283.83 ·,4 2'681'102 ,C,7 1 '225'3%.94 ':l2 2'681'0.(:1 :=;2 1'225'334.20 so 2';:i81'200.28 1'225'310.09 15 2'631'218.7 1 1'225'351.94 33 2'680'999.21 1'2 25'31].3.6 1 1 (, 2'6('. l '21155 1'225'333.37 34 2'6B1'707.10 1'225"4 19.36 17 2'681'164.47 1'225'351.':i:! 35 2'681'239.85 1'22 5'40tl .72 13 2'881 ''162.85 1'27- 5'3'17 __:ß 36 2'68 1'1 15.75 1'225'391.fifi Situation 1;1000 --.. ! ! \ \ I I I r;; ~ " \ -~ ¼ 0 f'~~ ~"'$ -.; "'•. ..~ ... "'~ ~ .,~ t0,,.__ .. - _ .. 111" - -- - -- - --- - '--- -- - - - -- - \--IL - -- - - ---J - . ~<@ _J__ --,__ --.. --.. --.. \ ~, \ Legende Bl' SCHLU SS IN HALT ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Gdtungsbere'ch 1 1 1 8 aubere iche rn it max. Hi.:: henko le ir-, müM. ~ Bereich für A1Jskra~u ngf:=n und Anbau i:en [I] Innenhof/ Uchrhof {Lc1 g2 scr1 e:m c1ti sch) ~ IWPI "" = 0000000 00000000 IFWI Abgrenzungslir·,if: fi,'1r Un t ergeschosse [le re ich fü r Pumpwer k, Regen übe ·laufb ecken uno H u r·,d ec:wingt11· \i•.ierkplorz für U m n f1ak P J mpvverk und Zug;mg zum Hund ezwinger (Lage schematisch) EG-N utzungen abgEScim m t Guf den Quc11 r ':rfre irc1um (Lage ~chematisch) .Ar~a ler::;chl i ess1.cng (M IV, Fuss- un d Kc1d -.vege) Areil lHschliessung (befestigte Fi2chen) Ein- und A L.. sfo:ihrt Tiefgarage (l_c,ge schemat isch) 1\nlief erung (Lage sche mat i:;;chl öffentliche r Fussweg (l_age sc: hermitisd 1) Dffent liche Fuss - und Ra dwege, lid1te 3r~it e 4 m (LJge schemai: i',Ch) A ufst el lfläcl",e l"euerwehr (Lage und Anz;i h l sche m c1l1sch) Erschliessu r,gsbe reich fü r 1J berO c, u ung Sch utze'lgel gem:C.ss sc: par,:1 t;:,rn Be.villig ungs\;e rfah ren ® Oberird isch t' Parkpllitze (L i ge scherna1:isch} @ Veloabstellp l~tze (L;ige schem c1 Lisch) ::::: .../ :~~·.::~ Ka na l bestehena / Verlegung .............. 1 1 11 1 1 -..................... IUFCI Rü ckba u beste hender Fussweg / Kana l Qu2 r::ie r pl,:;tz ,::;e-,1_all ete Platzflä ch e/ Gestc1 ltct,2r Übergc ngsberpicr Giü nrau rn unb,:~f escigte. wo sserd urch li:is\>ge i-=ldche Siehbach offengelegt (Lcage sd1l-''TE:ilisch) Ökol-Jgische Fläche Baum p; oj c ktie n: (Lage un ci A. nzah l schemacis~J-,) Unterflu rcc ntair,ei- (Lage ur,d An zahl ,c,ch ermtisch) Ziff. ·1 / Abs Z:ff. 4 / A'2.s. '1 Ziff. 4 / PJ:,s 1 Zi ff. 4 / Abs . 2 Ziff. 4 / 1'.\.bs. 4 Ziff 8 / .t·.b:-,. E ur. s I Abs . o Ziff. 8 / Abs. 4 Ziff. 9 / Al.is. Ziff 9 _1 Ahs Ziff. 9 i ACs. Z Ziif. 9 / 1\bs. 3 Ziff. 9 / /,b~. 4 Ziff. S / Abs. 4 Ziff. 9 / Abs. 5 Z;tf. 9 / ;\bs. 6 Zitl 10 / .Abs. 3 ZiH 1'1 /Abs.2 Zifi. '13 Ziff. 13 Zii-f. 13 Ziff. 1 :~ z irr. u Ziff 1 3 Zifr. n Ziff. 1 3 Zi ff. 15 ZU BESCHLI ESSEN DE BAULI NIE - #- · Auhuheb2nde Ba ,.J linie T2chnischc 1\n passung ohne spezifr;d1e Beslirn rnu ng IN FORM ATI O N Z U BAULINIEN Gene r1 rnigt e Bau lir·,ie Neue Spezialbau lir1ie {Gt!wi"i ss0rrc.1um) Beschlussf cJss ung im sepa racer1\le; rah n,n W EITERE INFO RM ATIONSINHALTE 1G Koord i1-,c1ten zur Defiriti:::.n der Ba ube reiche 1 1 ~ ----------0000000 00000000 N .A.bmessun,.:;er, Ric htpro_ieki: Hoch bcJuten Abmessungen Richi:pr :::,Jekt Unte 1-geschcsse Abrn essur·,gen Ri:::htprnjekt Fiscr.u-e ppe ('.ebäude be steh end ausserhalb Geltungsbereich Baum hesteher1d (Lage und Anzahl s:::h em zr;:i sch) Bau m projektiert/ bestehe nd a•Jsserh c1lb Geltungsbere ich (Lage und f\r,z,:;h l schema t isch} Ersch li2ss ung Richtp: üjekt pr ojektiert f proj ekt i 1crt c; u~~,crha!b Ciell u ngsber-eich lntere':'ser·,lin ie SBB P-:::: lizei Zu-/'Nl"gfah rt (Lag2 sche m a[i sch) lie llungsd iensl Zu-/'Negfohr.: (L.:.gc sct-,ematisch) ZVB Zu•/fiegfahrt (Lagi'! schematisch) G\ii:;:z Zu -/'v"v'egfohrt (Lage schern cat isch) ÖffentlJCh er Fussweg ousserha lb Pe rimeter (l .age schemc:t i:;ch) Öffen ll ichc Fuss- und Radwege ausserha lb 0 er irn etc:r (Lage schemat isch) C) 0 10 20 50 rn Bea cb~itLJ ·,:;: Jennife r LUrcl-~r Das Dcie ~.«1 atum en:spricht ::lern ~roie :lung•;c.J;it um. Uie Dcte n de' flx pu nk!:e, Gre 1zpu",kcc und Eiriu• lpuri ',tc ,;iri d mcll ,·Jrn gli tig~n Genauig\ eits- ur,C zu,,er,äss iVcitsanfordul .nE<T ,;er amtiichP-- VPr ·ne.c_,.ung bestimm!. Uie ~ode,, '~d~(ku rig, Gc '::Ju d~ und Ein lCbCJ_ekce dier1 p·1ld i~lid1 d~r ür em erung. Ihre Lage be~u~t ~uf einfachen Mecsunge- c-lme 1«:, ,1 ·-:; II~, -,.;e;l ;,;IL' lil r dereri WUtigk€ ,1 !«2 7€ Ge·s;ir,r '..1 u c'1 den G,c,omrc>'r be~ tP ht. +J "'O ro 00 Zug Bebauungsplan An der Aa II im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG Bestimmungen Plan Nr. 7517 Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung : Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug : Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2773 1. Lesung im Grassen Gemeinderat von Zug : 1. Publikation im Amtsblatt: 1. öffentliche Auflage: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2773 .3: 2. Lesung/ Beschluss des Grassen Gemeinderats von Zug : Der Präsident: Roman Burkard 2. Publikation im Amtsblatt: 2. öffentliche Auflage : Von der Baudirektion genehmigt: Zug, - 6. JUNI 2024 Datum : 26.9.2022 Rev .: 6.2.2023 Rev .: 31 .10.2023 09.11 .2021 14.3.2022 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 25 .10.2022 24.1 .2023 Nr. 2023/15 vom 13.4.2023 und Nr. 2023/16 vom 20.4 .2023 13.4.2023 -12.5.2023 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 27 .6.2023 Nr. 1779 vom 03.10.2023 Der Stadtschreiber: Martin Würmli Nr. 2024/10 vom 07.3 .2024 und Nr. 2024/13 vom 28.3.2024 07 .3.2024 - 08 .4.2024 Der Baudirektor: -,L L .1..."~ Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 2 KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 KAPITEL 2 BEBAUUNG 4 KAPITEL 3 NUTZUNG 5 KAPITEL 4 ERSCHLIESSUNG 6 KAPITEL 5 FREIRAUM 7 KAPITEL 6 UMWELT 9 KAPITEL 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9 Ziff. 1 Geltungsbereich und Bestandteile Ziff. 2 Zweck und Ziele Ziff. 3 Gestaltung Ziff. 4 Baubereiche Ziff. 5 Massgebendes Terrain , Fassadenhöhen/ Gesamthöhen Ziff. 6 Dachgestaltung Ziff. 7 Nutzungsmass Ziff. 8 Art der Nutzung Ziff. 9 Arealerschliessung Ziff. 10 Parkierung Ziff. 11 Veloabstellplätze Ziff. 12 Gestaltungsgrundsätze Ziff. 13 Plätze und Grünräume Ziff. 14 Bäume Ziff. 15 Umweltbestimmungen Ziff. 16 Lärm Ziff. 17 Etappierung Ziff. 18 Änderungen Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 3 Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes PBG1 vom 26. November 1998 sowie gestützt auf § 16 Abs. 2 Best. b der Gemeindeordnung der Stadt Zug vom 1. Februar 20052, beschliesst: Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:1'000 festgelegt. 2 Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans An der Aa II, Plan Nr. 7517, sind der Situationsplan im Massstab 1:1'000 und diese Bestimmungen. 3 Das Richtprojekt Bebauungsplan An der Aa II vom 31.10.2023 sowie der dazugehörende Freiraumplan im Massstab 1:500 sind für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Von diesem Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. 4 Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplans. 1 Der Bebauungsplan An der Aa II sichert die städtebaulichen, architektonischen und freiräumlichen Qualitäten des aus dem Wettbewerbsverfahren ermittelten Siegerprojekts. 2 Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: − Sicherstellung eines Hauptstützpunkts für den Busbetrieb und die Rettungsdienste; − Sicherstellung von Verbindungen zu den angrenzenden Gebieten für den Langsamverkehr; − Sicherstellung eines Angebots an Wohnflächen zur Kostenmiete; − Sicherstellung einer sorgfältigen Umgebungsgestaltung und Ausbildung der Randbereiche sowie der ökologischen Aufwertung des Siehbachs;
Nr. 7517 - An der Aa II
Zug · 7.2.3-82 · communal act
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Contents: 2 provisions
2 provisions
§ 8 − Sicherung eines Quartierfreiraums (
BO). 1 BGS 721.11 2 Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug, Band 11, S. 151 Geltungsbereich und Bestandteile Zweck und Ziele Ziff. 1 Ziff. 2 Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 4 Kapitel 2 Bebauung Bauten und Anlagen sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Sie haben die wesentlichen Vorzüge gemäss § 32 Abs. 2 PBG zu erfüllen. 1 Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus den im Situationsplan und den Schnitten definierten Mantellinien für die Baubereiche A bis D. Anbauten und auskragende Bauteile wie Vordächer u. dgl. dürfen die Mantellinien nur innerhalb der bezeichneten Bereiche über die gesamte Länge und Tiefe beanspruchen. Ansonsten gelten § 21 und § 27 V PBG. 2 In den Baubereichen A und D sind an den schematisch bezeichneten Lagen innenliegende Freiräume (Innenhöfe/Lichthöfe) zu realisieren. Anstelle der innenliegende Freiräume können im flächengleichen Mass aufenthaltsfreundlich gestaltete Frei- und Ruheräume an den Fassaden realisiert werden (Fassadenrücksprünge). 3 Die Anzahl Vollgeschosse ist in allen Baubereichen innerhalb der maximal zulässigen Gebäudehöhe frei. 4 Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten dürfen die im Situationsplan bezeichnete Abgrenzungslinie für Untergeschosse nicht überschreiten. 5 Kleinbauten bspw. für Veloabstellplätze, Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugänge, u. dgl. sowie technische Anlagen mit einer Nebennutzfläche (bspw. Tankstellenanlagen) bis 300 m2 sind unter Beachtung der durch Baulinien gesicherten Räume auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. 6 Im Bereich für Pumpwerk, Regenüberlaufbecken und Hundezwinger sind ausschliesslich die genannten Nutzungen zulässig. Die genaue Dimensionierung und Höhenentwicklung wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festgelegt. 1 Die Kote 419.00 m ü. M. gilt innerhalb der Baubereiche als massgebendes Terrain. 2 Die im Situationsplan bezeichneten Höhenkoten definieren die maximalen Fassadenhöhen und Gesamthöhen der Gebäude. Technisch bedingte Dachaufbauten sind zulässig und dürfen diese Koten überragen. Gestaltung Baubereiche Massgebendes Terrain, Fassadenhöhen/ Gesamthöhen Ziff. 3 Ziff. 4 Ziff. 5 Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 5 1 Die Hauptdächer in den Baubereichen A bis D sind als Flachdächer zu gestalten. Attikageschosse sind nicht erlaubt. 2 Technisch bedingte Dachaufbauten sind so in die Gebäudegestaltung zu integrieren, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. Sie sind räumlich zusammenzufassen und mindestens um das Mass ihrer Höhe von den Fassadenfluchten zurückzuversetzen. 3 Die Hauptdächer, die nicht als begehbare Dachterrasse genutzt werden, sind mit Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie auszustatten und zusätzlich extensiv zu begrünen. Wegleitend ist die SIA-Norm3 zur Begrünung von Dächern. 4 Auf den Hauptdächern sind Dachgärten erlaubt. Kapitel 3 Nutzung Im Geltungsbereich gilt eine maximale anrechenbare Geschossfläche (aGF) von 50'100 m2. Die Nutzfläche im Untergeschoss ist nicht beschränkt. 1 Die zulässige Nutzweise in den Baubereichen A bis D richtet sich nach der jeweils gültigen Bauordnung und dem Zonenplan, wobei in der Mischzone WA4 lediglich in den Baubereichen A und B ein minimaler Wohnanteil zu beachten ist. 2 In den Baubereichen A und B sind Gewerbe und Dienstleitungsbetriebe sowie Wohnnutzungen erlaubt. 3 In den Baubereichen A und B sind mindestens 10'000 m2 aGF Wohnnutzung zu realisieren. Davon sind mindestens 4’000 m2 aGF als preisgünstiger Wohnraum zu realisieren und dauerhaft zu erhalten. Der preisgünstige Wohnraum ist dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz oder der kommunalen Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau oder durch einen gemeinnützigen Wohnbauträger, der ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Miete verpflichtet ist, zu unterstellen. 4 In den Erdgeschossen der Baubereiche A und B sind an den speziell bezeichneten Lagen Nutzungen anzuordnen, die zur Belebung der Platzfläche beitragen (bspw. Ausstellungsräume, Gastronomie (Kantine, Cafeteria, Pausenräume u. dgl.). 5 In den Baubereichen C und D sind Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe sowie Stützpunkte für Betriebsfahrzeuge zulässig, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. 3 Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, SN 564 312 Begrünung von Dächern, Ausgabe 2013 Dachgestaltung Nutzungsmass Art der Nutzung Ziff. 6 Ziff. 7 Ziff. 8 Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 6 6 Im speziell bezeichneten Bereich ist der Betrieb eines Pumpwerks mit Regenüberlaufbecken sowie der Bau eines Hundezwingers für Diensthunde erlaubt. Die Grösse der technischen und betrieblichen Anlagen richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. An bezeichneter Lage ist ein Werkplatz für den Unterhalt und der Zugang zu den Anlagen sicherzustellen. Kapitel 4 Erschliessung 1 Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr hat grundsätzlich ab der General-Guisan-Strasse zu erfolgen. Die im Situationsplan weiss dargestellten Flächen dienen der Arealerschliessung. 2 Die Zu- und Wegfahrt durch den motorisierten Verkehr zu und von den Tiefgaragen hat über die im Situationsplan schematisch bezeichneten Stellen zu erfolgen. 3 Für die Anlieferungen und den Güterumschlag sind mindestens an den im Situationsplan bezeichneten Lagen die erforderlichen Flächen freizuhalten. 4 Die bezeichneten Fuss- und Radwege sowie der Quartierfreiraum sind allgemein zugänglich zu halten. Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ist privatrechtlich sicherzustellen. 5 An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind Aufstellflächen für die Feuerwehr freizuhalten. 6 An bezeichneter Lage an der General-Guisan-Strasse ist die Erschliessung einer ausserhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegenden Überbauung zulässig. 1 Zur Parkierung gelten folgende Vorgaben: a) Es sind insgesamt max. 583 Parkplätze zulässig. Dieses zulässige Angebot verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Nutzergruppen: Betriebsparkfelder max. 288 Parkfelder für Bewohner / Beschäftigte / Kunden / Besucher max. 295 Davon dürfen max. 18 Parkplätze oberirdisch im Aussenbereich angeordnet werden. Die Infrastruktur für Elektromobilität ist konzeptionell zu planen und bedarfsgerecht umzusetzen. Für unterirdische Parkfelder ohne Zugang zu einer Ladestation sind im Minimum Leerrohre oder eine vergleichbare Infrastruktur vorzusehen. Arealerschliessung Parkierung Ziff. 9 Ziff. 10 Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 7 b) Im Rahmen von Baubewilligungsverfahren für die jeweiligen Etappen zeigt die Bauherrschaft in einem Mobilitätskonzept die Verteilung der Parkplätze auf die Nutzungen und Baubereiche sowie die Etappierung der Parkierungsanlagen auf. Im Mobilitätskonzept sind die betrieblichen und organisatorischen Massnahmen zur Verkehrslenkung aufzuzeigen. Die Stadt sichert die Massnahmen bei Bedarf mit Auflagen im Baubewilligungsverfahren. 2 Stellplätze, die im Zusammenhang mit Fahrzeug-Werkstattbetrieben benötigt werden, zählen nicht zu den Parkplätzen. 3 An bezeichneter Lage um das Gebäude D sind oberirdische Parkfelder nur für die Anlieferung und Besucher als Kurzzeitparkplätze zulässig. 4 Die Parkplätze für Besuchende, Kundschaft und Beschäftigte sind ab der ersten Minute monetär und lenkungswirksam zu bewirtschaften. 1 Das zu schaffende Angebot an Veloabstellplätzen ist in den Mobilitätskonzepten (Ziffer 10.1 lit. b) herzuleiten. Als Berechnungsbasis und für die Ausgestaltung gelten die VSS-Normen.4 Es sind insgesamt mindestens 490 Veloabstellplätze zu erstellen. Davon sind 225 als Kurzzeitabstellplätze oberirdisch und 265 Langzeitabstellplätze unterirdisch anzuordnen. Die räumliche Verteilung und Ausgestaltung der Veloabstellplätze ist im Baubewilligungsverfahren in einem Detailkonzept aufzuzeigen. Die unterirdischen Veloabstellplätze sind einfach zugänglich zu gestalten. 2 Mindestens an den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind oberirdische, überdachte Kurzzeitparkplätze anzuordnen. Kapitel 5 Freiraum Grünräume und Plätze müssen eine besonders gute gestalterische Qualität aufweisen und den verschiedenen Nutzungsansprüchen gerecht werden. Innerhalb des Areals sind Freiräume gemäss Situationsplan wie folgt zu realisieren: − Die bezeichneten Platzflächen sind aufenthaltsfreundlich zu gestalten. 4 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, SN 40 065 Parkieren; Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen Veloabstellplätze Gestaltungsgrundsätze Plätze und Grünräume Ziff. 11 Ziff. 12 Ziff. 13 Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 8 − Zwischen den Baubereichen A, B und C ist ein öffentlich zugänglicher Quartierfreiraum mit punktuellen Grünelementen anzulegen. Es ist mindestens ein grosskroniger Baum zu pflanzen, der nicht unterbaut werden darf. Der Quartierfreiraum muss mindestens eine Fläche von 1'730 m2 aufweisen. Zusammen mit einem Bauvorhaben ist eine klimaangepasste Gestaltung (Baumpflanzungen, Beschattungselemente, nicht befestigte Beläge etc.) nachzuweisen. − Der Grünraum nördlich und westlich des Baubereichs B ist als parkartiger Grünbereich auszugestalten und standortgerecht zu bepflanzen. − Der ehemalige Bahndamm Schleife ist in seinem Charakter und seiner Ausdehnung zu erhalten und ökologisch aufzuwerten. Im Baubewilligungsverfahren ist ein Aufwertungs- und Pflegekonzept nachzuweisen. Der bestehende Fussweg ist zurückzubauen. Die Umgebungsflächen auf dem Grundstück GS Nr. 215 sind mehrheitlich unbefestigt auszubilden. Der im Situationsplan bezeichnete Parkplatz WP ist als Schotterrasen auszugestalten. − Der Siehbach ist im bezeichneten Abschnitt zu renaturieren. Der mit einer Spezialbaulinie gesicherte Raum gilt als Gewässerraum. Es gelten die bundesrechtlichen Vorgaben (GschV). − Der bestehende Siehbachkanal darf verlegt werden. Unter Beachtung der technischen Anforderungen an den Kanal darf er mit Kleinbauten und Anlagen überbaut werden. − Entlang der Bahnlinie zwischen Rad- und Fussweg und Vorplatz ist ein Übergangsbereich mit Hecken und Bäumen zu gestalten. − Für die Begrünung sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Rasen- und Wiesenflächen sind als artenreiche Vegetationsflächen zu erstellen und zu unterhalten. An schematisch bezeichneten Lagen sind Baumpflanzungen vorzusehen. Sie sind vorzugsweise ausserhalb von Untergeschossen anzuordnen. Im Bereich von Bäumen auf Untergeschossen muss eine durchwurzelbare Substratschicht von mindestens1.5 m gewährleistet werden. BäumeZiff. 14 Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 9 Kapitel 6 Umwelt 1 Spätestens mit dem ersten Baugesuch ist nachzuweisen, wie bei den Neubauten die Kriterien und Indikatoren des jeweils gültigen Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder eines gleichwertigen Standards erfüllt werden. 2 Das Areal ist im Trennsystem zu entwässern. Mit einem ersten Bauvorhaben sind die erforderlichen Retentionsanlagen nachzuweisen. 3 Die Entsorgung von Siedlungsabfällen der Baubereiche A und B hat an der im Situationsplan eingetragenen Stelle in Unterflurcontainern (UFC) zu erfolgen. Die UFC haben sich gut in die Umgebung einzuordnen. 4 Der Stadtrat legt gestützt auf den Umweltverträglichkeitsbericht An der Aa II vom 26.9.2022 im Baubewilligungsverfahren die erforderlichen umweltrechtlichen Auflagen fest. Im Baubewilligungsverfahren ist ein Lärmgutachten zur Bewilligung einzureichen. Der Stadtrat legt gestützt auf das Lärmgutachten im Baubewilligungsverfahren die erforderlichen umweltrechtlichen Auflagen fest. Kapitel 7 Schlussbestimmungen Die Überbauung darf in Etappen realisiert werden. Jede Etappe hat zumindest einen Baubereich und die daran angrenzende Umgebung zu beinhalten. Im Rahmen der Entwicklungsphase und für Zwischennutzungen kann der Stadtrat zeitlich befristete Abweichungen von den Bebauungsplanbestimmungen bewilligen. Bei der Änderung des Zonenplans und/oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. Eintragungen ausserhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind nicht verbindlich. Umweltbestimmungen Lärm Etappierung Änderungen Ziff. 15 Ziff. 16 Ziff. 17 Ziff. 18