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Quartiergestaltungsplan «Langgasse - Büelstrasse - Heidengasse»

Baar · 7.2.5-24 · communal act

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Kanton Zug Gemeinde BaarL4 QUARTIERGESTALTUNGSPLAN LANGGASSE-BÜELSTRASSE-HEIDENGASSE Situation 1:500 Abteilung Planung/Bau, den 23. März 2023 Der Abteilungsleiter René Strehler Vom Gemeinderat beschlossen am 28. März 2023 Die Gemeindeschreiberin Andrea Bertolosi Der Gemeindepräsident Walter Lipp Öffentliche Auflage vom 13. April 2023 bis 15. Mai 2023 Visum Planung/Bau Vom Gemeinderat festgesetzt am 4. Juli 2023 Der Gemeindeprasident Die Gemeindeschreiberin Iy Suter + von Känel + Wild - Planer und Architekten AG (QGP) Futurafrosch (Stadtebauliches Konzept) 32779 - 24.5.2023 STADTEBAULICHE RICHTLINIEN Allgemeines Zweck Der Quartiergestaltungsplan (QGP) Langgasse-Blielstrasse-Heidengasse legt die stadtebaulichen und freiraumlichen Grundsétze fur eine differenzierte und durchlassige Bebauungsstruktur fest, die auf der gewachsenen ortsbaulichen Struktur und Identitét des Gebiets aufbaut und in Etappen umgesetzt werden kann. Wirkung Die Festlegungen dienen der Behérde als Richtlinie für: - die Erarbeitung und Beurteilung von Bebauungsplanen - die Festlegung neuer Baulinien entlang der Langgasse, Biielstrasse und Heidengasse - die Entwicklung von ortshaulich abgestimmten Strassenbauprojekten und die Sicherstellung der Koordination mit dem Kanton Samtliche Planfestlegungen sind schematisch und besitzen für die nachgelagerten Arealplanungen und Projekte einen Anordnungsspielraum. Abweichungen von den stadtebaulichen Richtlinien sind möglich, wenn im Rahmen eines Konkurrenzverfahrens eine zumindest gleichwertige Losung erzielt wird. Legendenplane 1:1400 Geltungsbereich Bestehende Gebäude Grundstücke Ensembles A/B/C I Zone mit hoher Aussenwirkung (Ensembles A und C) Kleinteilige, durchgrünte Zone (Ensembles B und C) Kleinteilige, durchgrünte Zone Zone mit hoher Aussenwirkung Grundstiicke Ensemble f[l'"lII"Il”"""'"llllull\lluu. / Ortsbauliche Grundhaltung Die im Situationsplan bezeichneten drei Ensembles A, B und C bilden gestalterische Einheiten. Im Rahmen von geeigneten Planungsverfahren (Konkurrenzverfahren oder Variantenstudien) sind Lésungen aufzuzeigen, die sowohl fiir sich als auch in Bezug auf die angrenzenden Ensembles stadtraumlich und architektonisch überzeugen. Dabei ist zwischen den folgenden Gebietscharakteren zu unterscheiden: - drei bis vier Bauvolumen mit raumlichem Bezug und Adressierung i.d.R. zur Langgasse - Uberzeugend gestaltete Eckgebäude mit differenzierten Fassadenstellungen an den Kreuzungen Langgasse-Heidengasse und Langgasse-Buelstrasse - Gestaltete Vorzone langs Langgasse mit platzartigen Flächen (Nischen) mit punktueller Begrinung - durchldssig gestaltete Umgebungsflache und Ubergénge zu den angrenzenden Ensembles - mittlerer Grinflachenanteil (rund 20% bis 30%) - Wohnanteil 60% - Strassenbegleitende Bebauung längs der Blielstrasse und Heidengasse, Adressierung i.d.R. zu den Strassenrdumen - Freiraum (z.B. Gartenflache) als ortsbaulicher Auftritt an der Kreuzung Blielstrasse-Heidengasse - Zwischen den Gebduden angeordnete Grünräume (Gérten) als Bindeglied 2zwischen Strassenraum und arealbezogenen Freiräumen - Innenliegender Griinraum/Gartenraum mit alterungsfahigem Baumbestand als Bindeglied zwischen den drei Ensembles - hoher Griinflichenanteil (mind. 40%) Begrenzung des unterbauten Bereichs auf das erforderliche Minimum Wohnanteil 60% Bearbeitung: Katrin Hiestand . Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum. Grundlagedaten Amtliche Vermessung: Geoportal Kanton Zug vom 11. April 2022 Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlassigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebaude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb fiir deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht. Grundsatze zur Bebauung In den Ensembles sind differenzierte Bautypen zu realisieren, die aufgrund von gezielten Bezligen und abgestimmten architektonischen Elementen raumliche Einheiten bilden. Die Bebauung hat eine hohe Durchlässigkeit aufzuweisen. Einheit trotz differenziertem architektonischem Spektrum Die bezeichneten Eckpartien besitzen eine besonders hohe ortsbauliche Prasenz. Für die Ausgestaltung dieser Bauten und der daran angrenzenden Freirdume gelten besonders hohe Anforderungen insbesondere beziglich: - Positionierung und Fassadenstellungen - Erdgeschossnutzung und Adressierung - architektonischem Ausdruck, Materialisierung und Farbgebung - Akzentsetzung Eckpartien Die bezeichneten raumbildenden Fassaden stehen in direktem Bezug zu den Strassenrdumen und sind in Abstimmung auf den &ffentlichen Raum Uberzeugend zu gestalten. Sie fassen und betonen diesen. Raumbildende Fassaden Grundstiicksarrondie- Innerhalb der Ensembles sind die Eigentumsgrenzen im Rahmen der Neubebauung zu rung und Grenzbaurecht Uberprifen und gegebenenfalls anzupassen. Im Interesse der Bebauungsspielraume für die Ensembles B und C sind an den bezeichneten Lagen Grenzbaurechte zu ermdglichen. Dichte Die stadtebaulich vertrégliche Dichte ist im Rahmen von Bebauungsplanen herzuleiten. Im Ensemble B soll das Nutzungsmass von einfachen Bebauungsplénen (AZ + 20%) nicht Uberschritten werden. In den Ensembles A und C sind leicht höhere Dichten moglich. Freiraum U Grundstiicke Mégliche Bebauung gem. Testplanung Langgasse Büelstrasse Heidengasse Arealerschliessung Durchwegung Verkehrsregime/Knoten Anordnungsspielraum Tiefgaragenzufahrt Neu zu schaffende Fussverbindung (offentliches Wegrecht) ~— Neu zu schaffende Fussverbindung (arealintern) 0> — Überprüfung Knoten (Gestaltung / Sicherheit) \ Klimaangepasster Siedlungsbau Randzonen Quartierfreiräume Heidenplatz Vorgarten Büelstrasse Übergang Langgasse ZQuartiergasse Schmittenplatz Büelhof I U Grundsätze zu den Strassenräumen und zur Erschliessung Die Raumsicherung für die Langgasse ist gestützt auf die Erkenntnisse der Testplanung Langgasse-Büelstrasse-Heidengasse zu überprüfen. Der Strassenraum (betriebliche Sicht) und die Bebauung (stadträumliche Sicht) sind aufeinander abzustimmen. Die Möglichkeiten für die betriebliche Optimierung und gestalterische Aufwertung der Langgasse als zentrale kommunale Entwicklungsachse (vgl. RES / kommunale Richtplanung) ist im Rahmen eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts zu klären. Die Büelstrasse soll den Charakter einer verkehrsberuhigten "Dorfstrasse" besitzen. Der Strassenraum soll eine Breite von ca. 6 m (Kernfahrbahn mit zwei seitlichen Radstreifen von 1.5 m), zuzüglich mindestens eines seitlichen Trottoir mit 2 m Breite, besitzen. Mit einer Baulinie soll das Bauen an die Trottoirgrenze ermöglicht werden. Die Heidengasse soll den Charakter einer Begegnungsraums besitzen. Der Strassenraum und die angrenzenden Vorzonen und Freiräume sollen eine gestalterische Einheit bilden. Mit einer Baulinie soll das Bauen an die Trottoirgrenze ermöglicht werden. Die Arealerschliessung hat von der Heidengasse her zu erfolgen. Die Tiefgarage für das Ensemble A soll für die Ensembles B und C erweitert werden können. Die Tiefgaragenzufahrt ist behutsam und qualitatsvoll in den Freiraum zu integrieren. Im Rahmen der Arealplanungen sind die Wegverbindungen gemäss Planeintrag aufzuzeigen. Für die orange dargestellten Verbindungen sind éffentliche Fusswegrechte zu sichern. Das Verkehrsregime und die Gestaltung der bezeichneten Knoten sind unter Verbesserung der Sicherheit in Ausbau- oder Sanierungsprojekten der Strasse zu priifen. Grundsétze zu den Freirdumen Die Umgebungsflachen sind nach den Grundsétzen eines klimaangepassten Siedlungsbaus zu gestalten: - Grunflachenanteil maximieren - Versiegelungsgrad minimieren - Wasserhaushalt optimieren (Retention, Versickerung, Wassermanagement) - Alterungsfahigen Baumbestand ermoglichen (Unterbauungsgrad minimieren) Die bezeichneten Freiraumelemente haben eine hohe Aufenthaltsqualitat mit folgenden Charakteren aufzuweisen: 1) Heidenplatz (Freiraum Ensemble B) Offen gestalteter ortsbaulicher Auftritt an der Kreuzung Bielstrasse-Heidengasse/ gemeinschaftlich nutzbarer begrinter Freiraum (Gartenfläche) mit Einzelbaumen 2) Vorgarten Blelstrasse Mehrheitlich begriinte Randzone (Vorgarten) / Einzelbdume und Baumgruppen 3) Nischen / Ausweitungen des offentlichen Raums Mehrheitlich begriinte Nischen und Platzfléchen / Einzelbdume und Baumgruppen / Die Nischen sollen entlang der Langgasse eine Breite von rund 20 m und eine Tiefe von rund 10 m besitzen. 4) Ubergang Langgasse Raum für Fussganger mit attraktiven Erdgeschosssituationen (min. 2.5 m) 5) Quartiergasse (Freiraum Ensemble A) In Abstimmung auf die Nutzungen im Ensemble A multifunktional nutzbare und gestaltete Gasse und Adressraum 6) Schmittenplatz (Freiraum Ensemble C) Platzartige Aufenthaltsfldche mit hohem Grad an Offentlichkeit / Gestaltung in Abstimmung auf die Erdgeschossnutzungen 7) Buelhof (Freiraum Ensemble B / C) Innenliegende, gemeinschaftlich genutzte Gartenfläche und Privatgérten

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