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Überbauungsplan "Landstrasse / Höhe", Glarus - Spezielle Bauvorschriften

Glarus · 7.1.3.1-3 · communal act

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1 provision

leuzinger orchitekTur Plonung, Bouleilung, Berotung HANS EGLOFF TWO HOLLY KNOLL ARMONK NEW YORK 10504 ÜeeReauuNGsPLAN, PARzELLE No. 3231 HERRENWEG, 8750 GLARUS SPEZIELLE BAUVORSCH RIFTEN Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 08. Dezember 2011, den Überbauungsplan mit den speziellen Bauvorschriften genehmigt. Glarus, 08. De2.2011 des Gemeindrats Glarus ident Der iber V an Marti Max Widmer Genehmigt am ? 0, r[ü, ?û13 Departement Bau und Umwelt N 1l lut Röbi Marti, Regierungsrat herruBa tekt V Hans Eg nger Netstal, 15. November 2012 leuzinger Architektur AG, Renoto Leuzinger Dipl. Architekt HTI/SlA, Lond*rose 2, B/54 Netstol, Tel. 055 ó40 40 4ì, Fox 055 ó40 82 89, www.leuzinger-orchitektur.ch 1 Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Die speziellen Vorschriften gelten für die Pazelle Kat. Nr. 3231 in Glarus Grundlagen Der Überbauungsplan setzt sich aus folgenden rechtverbindlichen Grundlagen zusammen. - Situation - Grundriss / Umgebungsplan - Schnitte / Fassaden der Mehrfamilienhäuser - Grenzen / Überbauungsgeometrie Baufelder - Werkleitungen - Lärmschutz - Spezielle Vorschriften Mst. 1: 200 Plan No. 09030 - 112 lev.1s.11.2012) 1.1 1.2 1.3 1.4 2.1 2.2 Mst. Mst. Mst. 1: 500 Plan No. 09030 - 100 (rev. 1s.11.2012) 1:20Q Plan No.09030- 110 ¡ev.15.11.2012) 1:200 Plan No.09030 -111 (ev.15,11.2012) Mst. 1: 200 Plan No. 09030 - 113 @v.15.11.20,t2) Mst: 200/50 Plan No. 09030 - 114 (ev. 1s.11.2012) 15.11.2012 Zweckbestimmung Der Überbauungsplan Pazelle 3231 bezweckt die Sicherstellung attraktiver Wohnqualität in verdichteter Bauweise, die einheitlichen Ordnung der Architektur, die Gliederung der Bauten, die Sicherstellung des Erschliessungskonzeptes und setzt die Rahmenbedingungen für die Überbauung der Pazelle Kat. No. 3231 für eine besonders gute Lösung (gem. Art.47. BNO) durch: - Mehr Wohnraum durch verdichtete Bauweise - Haushälterische Nutzung des Bodens - Attraktive Spiel und Erholungsflächen - Konzentrierte Erschliessung entlang der Nordgrenze Verkehr MFH bei Pazellenzugang in Tiefgarage - Gesamtkonzept mit einheitlichem Erscheinungsbild - Aufeinander abgestimmte Bebauung, Erschliessung und Freiràume Vorbehalt anderen Rechts Soweit diese speziellen Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten die Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes, sowie die Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Glarus. Ü berba u u n gsvorsc h riften Überbauungsform Die Ausrichtung, Stellung, Gebäudeabstände sowie die Dachform der Bauten deren Erschliessung sowie die Parkierungsanlagen sind gemäss Überbauungskonzept, Plan No.09030-1 10 verbindlich. Die Pazellengrenzen richten sich nach Plan No. 09030 - 112, wobei kleinere Grenzverschiebungen und Grenzanpassungen im Zuge der Projektentwicklung bei den E FH Parzellen (Baueingabe, Ausführungsplanung) gestattet sind. Baufelder Die Lage von Baulinien und die Lage und Grösse von Baufeldern für Haupt-, An- und Nebenbauten ist im Überbauungsplan, Plan No. 09030 - 112, definiert. Geringfügige Abweichungen von dem im Plan bezeichnete Baufelder und Gebäudegeometrien sind zulässig, sofern eine mindestens gleichwertige Qualität gewährleistet wird und die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt wird. 2.3 2.4 Höhenlage Erdgeschoss / Umgebung Diese HÖhen werden pro Haus fúr die õesamtüberbauung auf dem überbauungsplanPlan No. 09030 - ll2festgelegt. Fur die EFH 1 - 3 gerten aie ge:st¡mmungen des Bauregrements Grarus Erdseschosshöhe lr{r-11 = 199 gs lostieir¡ ,".p. soo.ãliwestteir) Erdgeschosshöhe MFH S = 500.35 Terrainveränderungen sind im Rahmen des umgebungspranes ausführbar. Etappierung Die Bebauung kann etappiert werden. Grenz- und Gebäudeabstände lnnerhalb der Überbauung. können die geltenden Grenz- und Gebäudeabständezugunsten einer guten architektonischei und städtebaulicnãn Gestaftung gemäss planuberbauungsgeometrie, Plan No. ogoão 412 reduziet oàeiaufgehoben werden. Fürdie Einfamilienhåuser ist ein ZusammennaujeoocrriËÀiJJrt"tt"t. Bauten dürfen auf dieBaufelderg renzen gestellt werden. Energie und Okologie lm Bereich Energie muss im sinne eines sparsa.men umgangs der energie-optimierten Bauweise, Rechnung getragen werden. Der Minergiestandard ist anzustie6"n, ó¡" Flachdächer der Hauptbauten sind extensivzu begrünen. Die EnergiebauvorschriftensrA 3g0/i mLrssen eíngeharten werden.lm Bereich okörogie mussen die Hecken, sträuchäi rnJeåL*", gemässuberbauungsplan No' 09030 - 110 m¡t eínne¡m¡scrreÀ pnãÃJen ausgeführt werden. Lärmschutzwand Ausfilhrung der Lärmschutzwand gemäss pranbeirage No. 0g030-114.¡ Aufbau der Wand ist mehrfeldiig. Betonmauer ca. 50 cm Pflanzenfläche Porenbeton mit Glasaufsatz . Höhe der gesamten Konstruktion max. 4.50 m. ' Bepflanzung der Mauer mit Büschen und Kletterpflanzen in den pflanzenfläche undHochstammbäume in den Nischen. ' unterhart der schutzwand durch die Eigentümer der MFH 4 und 5.¡ unterhalt des streifens zwischen schallschut zwand und ïrottoir durch dieEigentümer der MFH 4 und 5. o zur Einhartung der schailschutzes sind bei den betroffenen wohnungenergänzende Massnahmen, wie schalrabsoroiereÁãå [iiãiå-r¡ur¡.¡"rrng ect.vozusehen. Gestaltung Gebäude Das äussere Erscheinungsbild der Gebäude ist einheiflich, insbesondere bezüglicharchitektonischer Gestaltung der FassaJen, Dachformen, Fårben und Materialíèn. Diegesamte Überbauung wird m¡t rtacnoa"À"rn .urg"führt. Andere Dachformen sind ausGründen eines einheìtlíchen Gesamtbildes des e-uartiers nicnì gestattet. DasErscheinungsbild der Fassaden ist muráiund ftåchig. o¡ã Ëøånoacher der Hauptbautensind extensiv zu begrunen. Umgebung / Materialisierung lst nach umgebungsplan PlariNo. 09030 - 110 zu erstellen. Kteinere projektbedingte Abweichungen sind zulässig. 2.5 2.6 2.7 3. 3.1 3.2 3.3 4.1 4.2 4.3 4.5 5.1 Veränderungen / An- und Nebenbauten / Antennen Jede Art von äusseren baulichen Veränderungen an Haupt- An- und Nebenbauten unterliegen der Bewilligung durch den Gemeinderat, sichtbare TV-Antennen und Satellitenempfänger sind nicht gestattet. Erschliessung, Parkierung, Entsorgung Fussweg Die Feinerschliessung innerhalb der Überbauung erfolgt gemäss Umgebungplan No. 09130 - 1 10. Der siedlungsinterne Hauptfussweg kann jedoch auch als Notzufahrt und für Umzüge benutzt werden. Fah rzeugersch liessu ng Die Fahrzeugerschliessung erfolgt gemäss umgebungsplan, Plan No. 09030 - 1 10. Der lnnenhof zwischen beiden Mehrfamilienhäuser ist grundsätzlich verkehrsfrei, Autos für die Mieter der Mehrfamilienhäuser werden an der Peripherie der Siedlung in eine Tiefgarage geführt. Die Einfamilienhäuser werden zentral über eine Zufahrt an der Nordgrenze erschlossen Die Erschliessungsstrasse dient ausschliesslich als Fahrbahn, das Abstellen von Motorfahzeugen und Anhänger auf der Strasse ist untersagt. Parkplätze Die Parkplätze fur die Eigentümer und Mieter der Mehrfamilienhäuser, befinden sich hauptsächlich in.einer Tiefgarage. Den Besucher stehen genügend Aussenparkplätzen gemäss den im Überbauungsplan ausgeschiedenen Flächen zur Verfügung. Die Anzahl der Parkplätze errechnet sich anhand des,,Reglement über die Schaffung von Parkplätzen und die Bemessung von Ablösesummen" (06. August 1987) der Gemeinde Glarus. Containerabstel I platz Abstellplätzen für Container sind zusammengefasst und auf der dafür vorgesehenen Fläche untergebracht. Plan No. 09030 - 1 10. Werkleitungen Versorgung (Wasser, Elektro, Gas, TV und Telefon) gem. Plan No. 09030 - 113 von den bestehenden Hauptleitungen. Die Entsorgung (Kanalisation) erfolgt für das Schmutzwasser über die best. Kanalisation. Meteonruasser wird nach Möglichkeit versickert. Die Grob- und Feinerschliessung wird durch ein detailliertes Projekt eines fachlich ausgewiesenen lngenieurbüro erstellt. Weitere Bestimmungen lnkrafttreten des Überbauungsplanes Mit der Genehmigung des vorliegenden Überbauungsplanes durch den Gemeinderat und dem Abschluss des ordentlichen Auflage- und Einspracheverfahrens tritt der Überbauungsplan in Kraft. Netstal, 15. November 2012 Leuzinger Architektur AG 8754 Netstal 4.4 5.

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