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Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau

Aargau · 155.900 · other

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Contents: 5 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5

5 provisions

§ 1

Amtssitz 1 Das Justizgericht hat seinen Sitz in Aarau.

§ 2

Organisation 1 Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Justizgerichts bilden das Plenum. Dieses entscheidet über organisatorische Angelegenheiten. 2 Das Vizepräsidium wird aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder durch das Plenum bestimmt. 3 Bei Ausstand und im Fall der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds bezeichnet das Präsidium das Ersatzmitglied, das beigezogen wird.

§ 3

Präsidialzuständigkeit 1 Eingaben, für deren Behandlung das Justizgericht offensichtlich nicht zuständig ist, können vom Präsidium des Justizgerichts beantwortet werden. 2 Dem Präsidium des Justizgerichts steht es frei, Kanzleipersonen und Gerichtsschreiberinnen beziehungsweise Gerichtsschreiber beizuziehen oder eine eigene Personal- oder Kanzlei-Infrastruktur zu nutzen. Für die Entschädigung des Personals gilt das kantonale Personalrecht.

§ 4

Kanzleiaufgaben 1 Der Parlamentsdienst des Kantons Aargau (Zustelladresse: Justizgericht, Bahnhofstrasse 2, 5001 Aarau) nimmt Eingaben an das Justizgericht entgegen und leitet sie an das Präsidium des Justizgerichts weiter. 2 Die Akten werden beim Parlamentsdienst des Kantons Aargau archiviert. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 155.900

§ 5

Inkrafttreten 1 Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Aarau, 27. Oktober 2013 155.900 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle 27.10.2013 01.11.2013 Erlass Erstfassung 2013/7-18 155.900 Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 27.10.2013 01.11.2013 Erstfassung 2013/7-18

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