Art. 1
Anhang IX des Abkommens wird wie folgt geändert: 1. Nach Nummer 30ca (Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) wird Folgendes eingefügt: "IV. Betriebliche Altersversorgung 30cb. 32003 L 0041: Die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. L 235 vom 23.9.2003, S. 10)." 2. Die derzeitige Überschrift "IV" wird in "V" umbenannt.