Art. 1
Das Fürstentum Liechtenstein beteiligt sich an der 5. Kapitalerhöhung der Entwicklungsbank des Europarates durch die Zeichnung von weiteren Anteilscheinen im Wert von 1 661 111 Euro und durch die Überführung, nach Inkrafttreten der Kapitalerhöhung, von 183 387 Euro aus den dem Fürstentum Liechtenstein zustehenden Reserven der Entwicklungsbank in das liberierte Beteiligungskapital des Fürstentums Liechtenstein an der Entwicklungsbank.