Art. 1
1 Die Tarife gelten für alle Waldstrassen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Glarus Nord. 2 Die Tarife sind unabhängig von der Streckenlänge die der Berechtigte eine Strasse befahren kann und unabhängig von der Zeitdauer die der Berechtigte die Strasse nutzen darf.