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Leitbild für die Jugendarbeit

Neuheim · 8.7-1 · communal act

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Contents: 8 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2 Jugendarbeit
  3. Art. 3 Die Gemeinde Neuheim setzt sich für eine nachhaltige Wirkung der Jugendförderung ein
  4. Art. 4 Die Gemeinde Neuheim fördert die Partizipation
  5. Art. 5 Die Gemeinde Neuheim fördert die Entwicklung von Jugendlichen
  6. Art. 6 Die Gemeinde Neuheim ist bestrebt, jugendgerechte Räume bereitzustellen und gewährt Freiräume
  7. Art. 7 Die Gemeinde Neuheim unterstützt Visionen und Experimente
  8. Art. 8 Die Gemeinde Neuheim fördert das Zusammenleben und Zusammenwirken der Jugendlichen

8 provisions

Art. 1

1 Kleine Altersunterschiede führen bei Jugendlichen zu grossen Unterschieden bei Interessen und bevorzugten Aktivitäten. Jüngere fühlen sich oft von älteren eingeschüchtert. Auch haben Mädchen andere Bedürfnisse als Jungen. Die Neuheimer Jugendarbeit möchte deshalb nach Möglichkeit und im Rahmen ihrer Ressourcen, auf diese individuellen Bedürfnisse eingehen und zielgruppenspezifische Angebote anbieten. 2 Ziel der Jugendarbeit ist es, ausserschulische Angebote für Jugendliche anzubieten und diesen auch nach dem Austritt aus der Schule Aufenthaltsbereiche ohne Konsumzwang und Aktivitäten im Dorf zu bieten. Die Jüngeren sollen dynamisch in die Angebote für Ältere eingegliedert werden. Dabei gilt es, auch Jugendliche anzusprechen, welche kantonale oder private Schulen besuchen.

Art. 2 Jugendarbeit

1 Die Gemeinde Neuheim ermöglicht ein verantwortungsvolles Aufwachsen und Erwachsenwerden; sie schafft so Heimat für junge Menschen. 2 Die Gemeinde Neuheim ist mitverantwortlich für die Jugendförderung. Dazu werden Angebote und Einrichtungen geschaffen, unterstützt und mitgetragen. 3 Zusammen mit Vereinen und nicht staatlichen Organisationen lässt die Gemeinde die Jugendlichen bei der Gestaltung des Gemeinwesens mitwirken und integriert sie.

Art. 3 Die Gemeinde Neuheim setzt sich für eine nachhaltige Wirkung der Jugendförderung ein

1 Die Gemeinde stellt die notwendigen Strukturen und Mittel zur Verfügung, um eine kontinuierliche Jugendförderung zu gewährleisten. Sie kann mit anerkannten Fachstellen zusammenarbeiten. a) Die Gemeinde bietet Jugendarbeit und soziokulturelle Animation im Jugendbereich an. Diese wird von einer gemeindlichen Kommission unterstützt und begleitet. b) Die Gemeinde arbeitet mit Fachstellen zusammen.

Art. 4 Die Gemeinde Neuheim fördert die Partizipation

1 Partizipation bedeutet Mitgestaltung, Mitwirkung und Mitverantwortung zu tragen, hinsichtlich des gesamten politischen, sozialen und kulturellen Lebens in einer Gemeinde. Sie soll Jugendlichen ermöglichen, Erfahrungen mit Erwachsenen auszutauschen und Entscheidungen mit zu fällen. Jugendliche sollen erfahren können, dass Eigeninitiative und Engagement etwas bewirken. a) Die Gemeinde berücksichtigt die Interessen der Jugendlichen, in dem sie diese bei Entscheidungen miteinbezieht. b) Die Auseinandersetzung mit den Anliegen der Jugendlichen in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales, Politik usw. wird als fortlaufender Prozess verstanden. Die Mitwirkung der Jugendlichen bei der Gestaltung des Gemeinwesens wird gefördert.

Art. 5 Die Gemeinde Neuheim fördert die Entwicklung von Jugendlichen

1 Lebensbedingungen, in denen sich Jugendliche wohl fühlen, tragen zu einer gesunden Entwicklung bei. Die Förderung der körperlichen, seelisch-geistigen und sozialen Entwicklung der Jugendlichen ist der Gemeinde wichtig. a) Die Gemeinde kann Projekte und Aktivitäten, die das Selbstwertgefühl der Jugendlichen stärken fördern. b) Sie integriert die heranwachsende Generation in das Gemeindeleben. Dabei werden die Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen einbezogen. c) Sie fördert den Dialog unter den Jugendlichen und zwischen Jugendlichen und Erwachsenen.

Art. 6 Die Gemeinde Neuheim ist bestrebt, jugendgerechte Räume bereitzustellen und gewährt Freiräume

1 Räume und Freiräume zu haben und sich diese anzueignen, ist ein zentrales Anliegen jeder Generation. Als Ergänzung zur Familie suchen Jugendliche ihre eigenen Freiräume und Begegnungsmöglichkeiten. Die Begegnungsorte und Gestaltungsräume, in denen sie sich in ihrer Freizeit aufhalten, bedeuten für sie oft «Heimat» und dienen der Orientierung und Lebensbewältigung. a) Die Gemeinde Neuheim ist bestrebt jugendgerechte Räume, die Begegnungen ohne Leistungsdruck und Konsumzwang ermöglichen, bereitzustellen und den Jugendlichen zu ermöglichen, ihre kulturellen und sozialen Bedürfnisse zu leben und eigene Ideen umzusetzen. b) Auf öffentlichen Plätzen sind Jugendlichen Treffpunkte und Begegnungszonen zu gewähren. c) Die Gemeinde fördert durch aktive Kommunikation das Verständnis für die Anliegen der Jugendlichen.

Art. 7 Die Gemeinde Neuheim unterstützt Visionen und Experimente

1 Jugendliche möchten Visionen entwickeln, Wünsche anbringen, Wagnisse eingehen, Ideen umsetzen und Neues ausprobieren. a) Die Gemeinde stellt – soweit möglich und finanzierbar – Übungsfelder und entsprechende Infrastruktur zur Verfügung und unterstützt die Jugendlichen. b) Die Jugendlichen werden durch Fachpersonen, so weit sinnvoll, begleitet.

Art. 8 Die Gemeinde Neuheim fördert das Zusammenleben und Zusammenwirken der Jugendlichen

1 Das Zusammenleben verlangt Respekt und Toleranz von allen. a) Die Gemeinde fördert aktiv das Verständnis zwischen den Generationen. Sie stärkt das Bewusstsein für einen differenzierten und offenen Umgang mit anderen Lebensweisen und Interessengruppen. b) Jugendkulturelle Aktivitäten werden von der Gemeinde gefördert und unterstützt.

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