Art. 1
Anhang VII des Abkommens wird gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Liechtenstein · 0.110.036.06 · treaty
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Anhang VII des Abkommens wird gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Protokoll 37 (mit der Liste gemäss Art. 101) zum Abkommen wird wie folgt geändert: 1. Der Wortlaut der Nummer 9 (Koordinierungsgruppe für die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome (Richtlinie 89/48/EWG des Rates)) wird gestrichen. 2. Folgende Nummer wird angefügt: "20. Koordinatorengruppe auf dem Gebiet der Anerkennung der Berufsqualifikationen (Beschluss 2007/172/EG der Kommission)."
Der Wortlaut der Richtlinie 2005/36/EG und des Beschlusses 2007/172/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Dieser Beschluss tritt am 27. Oktober 2007 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 26. Oktober 2007. (Es folgen die Unterschriften)