1. 7. 2007– 32 IV B/1/12/1 Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Erlassen von der Landsgemeinde am 1. Mai 1994) 1. Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen bei. 2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Dieser Beschluss tritt mit der Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft. Genehmigung der Änderung der interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und über die Übertragung der Kompetenz für künftige Beschlüsse zu diesem Konkordat (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2007) 1. Die am 19. Mai 2005 von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und am 16. Juni 2005 von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren im Einvernehmen mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren per 1. Januar 2007 beschlossene Änderung der interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen wird seitens des Kantons Glarus genehmigt. 2. Dem Landrat wird, gestützt auf Artikel 69 Absatz 3 Kantonsverfassung, die Kompetenz für künftige Beschlüsse über das Konkordat betreffend der interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen übertragen.
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Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
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