Kanton Zug • • EINFACHER BEBAUUNGSPLAN Mattweg Situationsplan 1:500 Abteilung Planung/ Bau, den 31. OKT. 2024 Einwohnergemeinde Baar De, Ab<e;l,agsl•e•c ~ . / r/4 /; r----- Vom Gemeinderat verabschiedet am 12. NOV. 2024 Der Gemeindepräsident Die Gemeindeschreiberin μ _/;, i. V. A fl·- Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 2 1, NOV. 2024 20. DEZ. 2024 Vom Gemeinderat beschlossen am: 2 1. JAN. 2025 Die Gemeindeschreiberin ,: V. ,11_ (c._ 12. November 2024 BESCHLUSSINHAL T BEBAUUNGSPLAN -■ Geltungsbereich Baubereiche Hauptbauten mit Geschosszahl Baubereich für Balkone Baubereich für unterirdische Bauten und Unterniveaubauten Ziff. 3 Ziff. 4 Abs. 1 und 2 Ziff. 4 Abs. 1 Ziff. 4 Abs . 3 0 1 Koordinaten 00000 • • @ •® ~ Begrünter Aussenraum (Abgrenzung schematisch) Quartierplatz (Abgrenzung schematisch) Spielplatz und Aufenthaltsbereich (Abgrenzung schematisch) Bäume (Lage schematisch) Erschliessungsfläche (Abgrenzung schematisch) Arealinterne Fusswege (Lage schematisch) zu- und Wegfahrt Tiefgarage (Lage schematisch) Tiefgaragenzugänge (Lage schematisch) Unterirdischer Anschluss Tiefgarage (Lage schematisch) Abstellbereich Anlieferung (Lage schematisch) Oberirdische Veloabstellplätze (Lage schematisch) Entsorgungsstelle, UFC (Lage schematisch) Retentionsmassnahmen (Abgrenzung schematisch) Ziff. 5 Abs. 2 Ziff. 5 Abs. 3 Ziff. 5 Abs. 4 Ziff. 5 Abs. 5 Ziff. 6 Abs. 1 Ziff. 6 Abs. 2 Ziff. 6 Abs. 3 Ziff. 4 Abs. 3 Ziff. 6 Abs. 4 Ziff. 6 Abs. 5 Ziff. 6 Abs. 6 Ziff. 7 Abs. 1 Ziff. 7 Abs. 2 INFORMATIVER INHALT BEBAUUNGSPLAN Bestehende Gebäude ausserhalb des Geltungsbereichs Richtprojekt Hochbauten Richtprojekt Tiefgarage Abzubrechende Bauten und Anlagen BESTIMMUNGEN Ziff. 1. Zweck Der einfache Bebauungsplan Mattweg bezweckt im Sinne von §32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug insbesondere: - eine qualitätsvolle Überbauung der Grundstücke mit zwei Wohnhäusern zu ermöglichen - eine besonders gute städtebauliche Einordnung in das Siedlungsbild zu gewährleisten - eine besonders gute architektonische und freiräumliche Qualität sicherzustellen Ziff. 2. Bestandteile 1. Der einfache Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500, den Bestimmungen und dem informativen Schnitt A-A. 2. Das Richtprojekt vom 10. Juni 2024 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck) und der Umgebung wegleitend. Bauprojekte müssen mindestens die Qualität des Richtprojekts erreichen. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Ziff. 3. Geltungsbereich Der Geltungsbereich ist im Situationsplan festgehalten . Ziff. 4. Bebauung und Nutzung 1. Lage und äussere maximale Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus den im Situationsplan festgelegten Baubereichen A und B. Lediglich Vordächer dürfen die Baubereiche im Ausmass des Richtprojekts überragen. Davon ausgenommen sind Balkone, welche im bezeichneten Bereich über die Baubereiche für Hauptbauten hinausragen dürfen. 2. Die pro Baubereich maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulässigkeit von Attikageschossen sind im Situationsplan festgelegt. 3. Ausserhalb der Baubereiche sind unterirdische Bauten und Unterniveaubauten nur im bezeichneten Bereich erlaubt. Einzelne gut gestaltete Kleinbauten, namentlich für Veloabstellplätze, Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugänge und dergleichen sind ausserhalb der Baubereiche an den im Situationsplan bezeichneten Stellen zulässig. 4. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemäss § 32bis Abs . 3 PBG um maximal 20% erhöht werden . 5. Bauten und Anlagen sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. 6. Es sind nur Flachdächer zulässig. Diese sind ökologisch wertvoll und extensiv zu begrünen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. 7. Einzelne technisch bedingte Aufbauten wie Zu- und Abluftkamine, Oblichter, Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und dergleichen sind zu lässig. Technisch bedingte Aufbauten und Anlagen sind zusammenzufassen und mindestens um das Mass ihrer Höhe von der Fassade zurückzuversetzen und dezent zu gestalten. Ziff. 5. Freiraum 1. Die Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. 2. Der im Situationsplan bezeichnete begrünte Aussenraum ist aufenthaltsfreundlich zu gestalten. Bei der Gestaltung der Freiräume sind standortgerechte und grundsätzlich einheimische Pflanzenarten mit einheimischen Ökotypen zu verwenden. Es ist dabei eine hohe Artenvielfalt anzustreben. 3. Der Quartierplatz dient als Begegnungsraum, welcher öffentlich zugänglich ist. Er ist mit hoher Aufenthaltsqualität auszugestalten und zweckmässig zu möblieren (z.B. eine angemessene Anzahl unterschiedlicher und geschützter Sitzgelegenheiten zum Verweilen, schattenspendende Bäume o.dgl.). Erst soweit möglich mit sickerfähigen Belägen zu versehen. 4. Der im Situationsplan bezeichnete Spielplatz und Aufenthaltsbereich ist mit sickerfähigen Belägen (z.B. Kies) auszugestalten und zweckmässig zu möblieren. Spielgeräte haben sich optisch gut in die Gesamtsituation einzugliedern. 5. An den schematisch bezeichneten Standorten sind standortgerechte und dem zukünftigen Klima angepasste, grundsätzlich einheimische Bäume zu pflanzen. Im Bereich von Unterniveaubauten ist ein genügend hoher Bodenaufbau für den Wurzelraum zu gewährleisten. SITUATIONSPLAN 1: 500 C) 10 20 25 m~--'=' Ziff. 6. Erschliessung 1. Die Erschliessung hat gemäss den im Situationsplan bezeichneten Erschliessungsflächen zu erfolgen. 2. Die im Situationsplan bezeichneten arealinternen Fusswege sind sicherzustellen. Sie sind situationsgerecht mit Hartbelag oder unversiegelt auszugestalten. 3. Für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs ist eine gemeinsame Tiefgarage zu erstellen. Die Zu- und Wegfahrten der Tiefgarage haben an den schematisch bezeichneten Lagen zu erfolgen und sind verkehrstechnisch gut zu gestalten sowie in die Umgebung zu integrieren. Unterirdisch sind innerhalb des Geltungsbereichs maximal 25 Parkplätze für Bewohnende und Besuchende zulässig. 4. An der im Situationsplan bezeichneten Stelle darf ein unterirdischer Anschluss an eine Tiefgarage ausserhalb des Geltungsbereichs erstellt werden. 5. An der im Situationsplan bezeichneten Stelle ist ein Abstellbereich für die Anlieferung zulässig . Weitere oberirdische Parkplätze sind nicht zulässig. 6. Für Wohnnutzungen ist pro Zimmer mind . 1 Veloabstellplatz zu erstellen. 1/3 der gesamthaft erforderlichen Veloabstellplätze sind oberirdisch an den im Situationsplan bezeichneten Lagen anzuordnen . Diese sind möglichst vor Witterungseinflüssen geschützt zu erstellen sowie mit Vorrichtungen für den Diebstahlschutz zu versehen. Ziff. 7. Umwelt 1. An der im Situationsplan bezeichneten Lage ist eine gemeinsame Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten. 2. In den im Situationsplan bezeichneten Bereichen für Retentionsmassnahmen sind Massnahmen zur Retention und Ableitung von Oberflächenwasser um zusetzen. Die Massnahmen sind im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. 3. Lichtemissionen sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Ziff. 8. Schlussbestimmungen 1. Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar sowie das übergeordnete Recht massgebend. 2. Der einfache Bebauungsplan Mattweg wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich . INFORMATIVER INHALT Schemaschnitt A-A 1:500 (mit Richtprojekt) 3 VG + Attika "' 1 2 VG + Attika [:l 1 C TG ------- - - --------~ KOORDINATENLISTE LV95 (CH 1903+) Baubereiche für Hauptbauten Nr. E-Koordinate N-Koordinate 1 2'682'419.683 1'227'404.013 2 2'682'444.973 1'227'412.125 3 2'682'446.222 1'227'408.231 4 2'682'452.336 1'227'410.192 5 2'682'457.174 1'227'393.807 6 2'682'444.907 1'227'389.872 7 2'682'443.563 1'227'394.061 8 2'682'434.993 1'227'391.312 9 2'682'434.062 1'227'394.217 10 2'682'423.873 1'227'390.948 11 2'682'414.905 1'227'376.662 12 2'682'442.102 1'227'386.786 13 2'682'446.034 1'227'376.224 14 2'682'418.753 1'227'366.068 Baubereich für Balkone 15 2'682'417.723 1'227'365.685 2'682'416.519 2'682'417.550 1'227'368.918 1'227'369.302 Baubereich für unterirdische Bauten und Unterniveaubauten 18 2'682'449.864 1'227'417.896 19 2'682'446.611 1'227'390.418 20 2'682'449.345 21 2'682'444.583 1'227'381.896 1'227'380.123 22 2'682'406.355 1'227'403.937
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